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Marktstrukturen und Marktverhalten im deutschen ... - dibogs

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3. Ansätze zur Best<strong>im</strong>mung innerkirchlicher Trägertypen<br />

Der dargelegte industrieökonomische Rahmen leistet einen entscheidenden<br />

Beitrag für eine strukturierte Analyse der Variablen des Marktes kirchlicher<br />

Krankenhäuser sowie der Interdependenzen zwischen der Trägerschaft <strong>und</strong><br />

den identifizierten Variablen. Damit aber überhaupt ein innerkirchlicher Trägervergleich<br />

durchgeführt werden kann, bedarf es der Klassifikation der kirchlichen<br />

Träger.<br />

Als Träger sind dabei alle juristischen Personen zu verstehen, die Sozial<strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitseinrichtungen, u. a. Krankenhäuser betreiben. Im Falle einer<br />

Kapitalgesellschaft bezeichnet der Begriff des Trägers, die Gesellschafter. 10<br />

Aus diesem allgemeinen Trägerverständnis heraus werden unter Bezugnahme<br />

auf den Steuerungs-, Ressourcen- <strong>und</strong> Synergieansatz sechs verschiedene<br />

innerkirchliche Trägertypen identifiziert <strong>und</strong> theoretisch f<strong>und</strong>iert: Konfession,<br />

Autonomiegrad, diakonischer Ausprägungsgrad, Diversifikationsgrad,<br />

Verb<strong>und</strong>art <strong>und</strong> Größe. Die nachfolgende Abbildung 2 zeigt überblicksartig<br />

die ausgewählten Trägertypen <strong>und</strong> die den Theorien entnommenen Kriterien<br />

zur Identifikation der Trägertypen:<br />

10 Diese Definition des Begriffs des Trägers berücksichtigt die kirchenspezifischen Anforderungen,<br />

da es sich bei kirchlichen Krankenhausträgern um „Mischkonzerne“ handelt, die neben<br />

Krankenhäusern u. a. auch Altenhe<strong>im</strong>e oder Behinderteneinrichtungen betreiben. Darüber<br />

hinaus gründen viele Krankenhausträger Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), an denen mehrere<br />

Gesellschafter in Form von juristischen Personen beteiligt sind. Häufig existiert <strong>im</strong>mer<br />

ein Gesellschafter, der als Mehranteilseigner auftritt. Auch diesem Umstand sollte eine Trägerdefinition<br />

gerecht werden. Vgl. Röthig (2008). Damit ist die hier verwendete Trägerdefinition<br />

deutlich weitergefasst als die Definitionsversuche von Sonnentag (2008), S. 184.<br />

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