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Strukturierter Qualitätsbericht

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C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

DMP Kommentar/Erläuterung<br />

Asthma bronchiale (AST) Beteiligte Kliniken:<br />

Medizinische Klinik A (Hämatologie und Onkologie sowie Pneumologie);<br />

Medizinische Klink D (Allgemeine Innere Medizin sowie Nieren - und<br />

Hochdruckkrankheiten) und Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Allgemeine<br />

Pädiatrie<br />

Koronare Herzkrankheit<br />

(KHK) (KORO)<br />

Beteiligte Kliniken:<br />

Medizinische Klinik C (Kardiologie und Angiologie); Klinik für Thorax-,<br />

Herz- und Gefäßchirurgie;EMAH-Zentrum (Zentrum für Erwachsene mit<br />

angeborenen Herzfehlern)<br />

Brustkrebs (BRU) Beteiligte Kliniken:<br />

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Klinik für Strahlentherapie;<br />

Med. Klinik A - Hämatologie u. Onkologie; Institut für Pathologie; Institut für<br />

Klinische Radiologie<br />

Diabetes mellitus Typ 2<br />

(DIA2)<br />

Diabetes mellitus Typ 1<br />

(DIA1)<br />

Beteiligte Kliniken:<br />

Med. Klinik B - Allgemeine Innere Medizin sowie Gastroenterologie und<br />

Stoffwechselerkrankungen; Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Allgemeine<br />

Pädiatrie<br />

Beteiligte Kliniken:<br />

Med. Klinik B - Allgemeine Innere Medizin sowie Gastroenterologie und<br />

Stoffwechselerkrankungen; Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Allgemeine<br />

Pädiatrie<br />

C-4 Teilnahme an sonstigen Verfahren der externen<br />

vergleichenden Qualitätssicherung<br />

Teilnahme an externer Qualitätssicherung Schlaganfall<br />

Das Universitätsklinikum Münster beteiligt sich an der externen Qualitätssicherung Schlaganfall<br />

Nordwestdeutschland. Bei dieser Erhebung wird der Behandlungsverlauf von Patienten mit der<br />

Diagnose eines akuten Schlaganfalles anonym erfasst und Qualitätsdaten erhoben. Die<br />

Ergebnisse der Qualitätssicherung werden mit ca 145 beteiligten Krankenhäusern in<br />

Deutschland ausgewertet und verglichen.<br />

C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach<br />

§ 137 SGB V<br />

Die Mindestmengenvereinbarung gemäß der Vereinbarung des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses nach § 137 Abs.1 Satz 3 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches V legt in einem<br />

Katalog planbare medizinische Leistungen fest, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses<br />

in besonderen Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Ziel<br />

ist die Gewährleistung einer angemessenen Versorgungsqualität sowie die kontinuierliche<br />

Verbesserung des Versorgungsniveaus (Text entnommen aus der zitierten Vereinbarung).<br />

Universitätsklinikum Münster – <strong>Qualitätsbericht</strong> 2008 473

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