Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens - Rosa ...
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nem sozialen Gefüge entreißt, baut sie vielmehr auf unbezahlten und unbezahlbaren<br />
(zwischen-)menschlichen Aktivitäten auf oder ist in diese eingebunden.<br />
Überlegungen zum BGE basieren jedoch nicht nur auf einer Ausdifferenzierung<br />
<strong>des</strong> Arbeitsbegriffs hin zu einem Tätigkeitsbegriff, sondern ermöglichen<br />
auch eine kritische Auseinandersetzung mit Vorstellungen von Leistung und<br />
Nachhaltigkeit von Erwerbsarbeit. Nicht jede Erwerbsarbeit ist sozial und ökologisch<br />
nachhaltig, sinnvoll und mit einer pazifistischen Wertvorstellung vereinbar.<br />
Sie ist nicht notwendigerweise eine Leistung für unsere Gesellschaft, sondern<br />
kann dieser sehr wohl auch schaden. Das Recht auf ein BGE ermöglicht jeder/m,<br />
eine dem eigenen Gewissen verpflichtete, freie Wahl ökonomischer wie auch anderer<br />
Tätigkeiten: Ich möchte nicht im Callcenter andere Leute behelligen und<br />
ihnen persönliche, geschützte Daten abknöpfen. Meine Arbeit im Steinkohlekraftwerk<br />
steht meinem Wunsch nach einer umwelt- bzw. klimaverträglichen, die<br />
natürlichen Ressourcen schonenden Energiegewinnung eigentlich entgegen – all<br />
das sind Gedanken und Gewissensfragen, die sich von Existenzangst geplagte,<br />
abhängig Beschäftigte gar nicht leisten können.<br />
Mit einem BGE wird Arbeit zur Option, deren Realisierung an eigene Bedingungen<br />
geknüpft werden kann. Ein BGE sichert die ökonomische Freiheit zur<br />
Verfügung über das eigene Leben, was den (Nicht-)Einsatz eigener Arbeitskraft<br />
einschließt. Es stärkt darüber hinaus die Verhandlungsmacht jeder/s Einzelnen zur<br />
Durchsetzung individueller wie kollektiver Vorstellungen und Interessen im Rahmen<br />
der Erwerbsarbeit, macht weniger erpressbar. Das betrifft nicht nur die Aushandlung<br />
von Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen, sondern eben auch den<br />
Zugriff auf die Produktionsbedingungen selbst. An dieser Stelle tritt deutlich die<br />
Aneignungsperspektive <strong>des</strong> BGE hervor, wie auch <strong>des</strong>sen subversive Bedeutung<br />
hinsichtlich <strong>des</strong> Alleinvertreteranspruchs vereinzelter Gewerkschaftsfunktionäre.<br />
Fasst man die Überlegungen zum Arbeits- und Leistungsbegriff zusammen, ist<br />
das BGE zunächst einmal ein Instrument zur grundsätzlichen Herstellung einer<br />
negativen Freiheit, also der Freiheit Nein zu sagen zu schlecht entlohnten, mit<br />
dem eigenen Gewissen nicht zu vereinbarenden Tätigkeiten. <strong>Die</strong>se Freiheit bricht<br />
mit maßregelnden Zucht- und Verwertungslogiken und mit der permanenten,<br />
selbstausbeuterischen Mobilisierung für den Markt, der sämtliche individuellen<br />
Bedürfnisse untergeordnet werden. Darüber hinaus stellt ein BGE aber auch die<br />
positive Freiheit her zu anderen, den eigenen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Vorstellungen<br />
entsprechenden Tätigkeiten. Es ist ein Mittel demokratischer Teilhabe<br />
an der Entscheidung, wie und in welcher Gesellschaft ein/e jede/r leben und tätig<br />
sein möchte.<br />
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