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Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens - Rosa ...

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nem sozialen Gefüge entreißt, baut sie vielmehr auf unbezahlten und unbezahlbaren<br />

(zwischen-)menschlichen Aktivitäten auf oder ist in diese eingebunden.<br />

Überlegungen zum BGE basieren jedoch nicht nur auf einer Ausdifferenzierung<br />

<strong>des</strong> Arbeitsbegriffs hin zu einem Tätigkeitsbegriff, sondern ermöglichen<br />

auch eine kritische Auseinandersetzung mit Vorstellungen von Leistung und<br />

Nachhaltigkeit von Erwerbsarbeit. Nicht jede Erwerbsarbeit ist sozial und ökologisch<br />

nachhaltig, sinnvoll und mit einer pazifistischen Wertvorstellung vereinbar.<br />

Sie ist nicht notwendigerweise eine Leistung für unsere Gesellschaft, sondern<br />

kann dieser sehr wohl auch schaden. Das Recht auf ein BGE ermöglicht jeder/m,<br />

eine dem eigenen Gewissen verpflichtete, freie Wahl ökonomischer wie auch anderer<br />

Tätigkeiten: Ich möchte nicht im Callcenter andere Leute behelligen und<br />

ihnen persönliche, geschützte Daten abknöpfen. Meine Arbeit im Steinkohlekraftwerk<br />

steht meinem Wunsch nach einer umwelt- bzw. klimaverträglichen, die<br />

natürlichen Ressourcen schonenden Energiegewinnung eigentlich entgegen – all<br />

das sind Gedanken und Gewissensfragen, die sich von Existenzangst geplagte,<br />

abhängig Beschäftigte gar nicht leisten können.<br />

Mit einem BGE wird Arbeit zur Option, deren Realisierung an eigene Bedingungen<br />

geknüpft werden kann. Ein BGE sichert die ökonomische Freiheit zur<br />

Verfügung über das eigene Leben, was den (Nicht-)Einsatz eigener Arbeitskraft<br />

einschließt. Es stärkt darüber hinaus die Verhandlungsmacht jeder/s Einzelnen zur<br />

Durchsetzung individueller wie kollektiver Vorstellungen und Interessen im Rahmen<br />

der Erwerbsarbeit, macht weniger erpressbar. Das betrifft nicht nur die Aushandlung<br />

von Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen, sondern eben auch den<br />

Zugriff auf die Produktionsbedingungen selbst. An dieser Stelle tritt deutlich die<br />

Aneignungsperspektive <strong>des</strong> BGE hervor, wie auch <strong>des</strong>sen subversive Bedeutung<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Alleinvertreteranspruchs vereinzelter Gewerkschaftsfunktionäre.<br />

Fasst man die Überlegungen zum Arbeits- und Leistungsbegriff zusammen, ist<br />

das BGE zunächst einmal ein Instrument zur grundsätzlichen Herstellung einer<br />

negativen Freiheit, also der Freiheit Nein zu sagen zu schlecht entlohnten, mit<br />

dem eigenen Gewissen nicht zu vereinbarenden Tätigkeiten. <strong>Die</strong>se Freiheit bricht<br />

mit maßregelnden Zucht- und Verwertungslogiken und mit der permanenten,<br />

selbstausbeuterischen Mobilisierung für den Markt, der sämtliche individuellen<br />

Bedürfnisse untergeordnet werden. Darüber hinaus stellt ein BGE aber auch die<br />

positive Freiheit her zu anderen, den eigenen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Vorstellungen<br />

entsprechenden Tätigkeiten. Es ist ein Mittel demokratischer Teilhabe<br />

an der Entscheidung, wie und in welcher Gesellschaft ein/e jede/r leben und tätig<br />

sein möchte.<br />

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