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Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens - Rosa ...

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der Gegenleistung wie auch der Bedürftigkeit führen zu Schnüffelei und Ausspionierung.<br />

Welche Blüten solche Vorschläge treiben können, wird bei Tätigkeiten<br />

im Bereich <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements in besonderem Maße sichtbar.<br />

Ein per Existenznot erzwungenes Engagement unter Androhung von Sanktionen<br />

zerstört <strong>des</strong>sen Freiwilligkeitscharakter und nimmt andere Engagierte automatisch<br />

in eine Mitüberwachungspflicht, die für jede Form vertrauter Zusammenarbeit<br />

pures Gift ist.<br />

Ein drittes Argument gegen Bürgergeldkonzepte à la Beck und sämtliche bedürftigkeitsgeprüfte<br />

Grundsicherungsmodelle mit Gegenleistungsverpflichtung<br />

ist die Inkonsequenz ihrer Armutsbekämpfung und die damit einhergehende normative<br />

Einteilung in »arbeitswillige, gute« und »arbeitsscheue, schlechte« Arme.<br />

Wer in Kauf nimmt, das einige Menschen nicht in den Genuss <strong>des</strong> Bürgergel<strong>des</strong>/der<br />

Grundsicherung kommen – sei es, weil sie die Gegenleistung unzureichend<br />

oder gar nicht erbringen, sie aus den Bedürftigkeitskriterien herausfallen<br />

oder sie das Ausleuchten von Einkommens- und Lebensverhältnissen ablehnen<br />

und ihre Bürgergeld-/Grundsicherungsleistung nicht in Anspruch nehmen 132 –, der<br />

nimmt Armut bewusst in Kauf. Das Ziel der Armutsbekämpfung verkommt zum<br />

reinen Lippenbekenntnis.<br />

Anders verhält es sich mit dem BGE. Es entkoppelt voraussetzungsfrei und<br />

konsequent Arbeit und Einkommen, garantiert individuell, bedingungslos und in<br />

existenz- wie teilhabesichernder Höhe ein Auskommen aller Bürger/innen. Es<br />

verbindet also Freiheit mit der unveräußerlichen Garantie sozialer Sicherheit und<br />

gesellschaftlicher Partizipation.<br />

Bedingungsloses Grundeinkommen – die Alimentierung kollektiv<br />

zelebrierten Müßiggangs?<br />

Kritiker/innen werfen BGE-Konzepten immer wieder vor, ein Recht auf ein Einkommen<br />

ohne Gegenleistungsverpflichtung ende im heillosen Chaos kollektiv<br />

zelebrierten Müßiggangs oder in einer Spaltung der Gesellschaft in erwerbstätige<br />

Nettozahler/innen und alimentierte, stillgelegte Nutznießer/innen. 133 Fakt ist<br />

zunächst einmal, dass – wie bereits erwähnt – schon heute doppelt so viel unbezahlte<br />

wie bezahlte Arbeit geleistet wird. Fakt ist auch, dass Erwerbsarbeit selbst<br />

dann geleistet wird, wenn das daraus erzielte Einkommen sozialen Transfers gegengerechnet,<br />

also geschmälert wird. 21 Prozent der erwerbsfähigen ALG II-Beziehenden<br />

sind erwerbstätig. Ein besonders starker Zuwachs ist in den Einkom-<br />

132 <strong>Die</strong> geschätzten Quoten »verdeckter Armut«, also der Nicht-Inanspruchnahme zustehender Leistungen, liegen<br />

in einem Bereich von 34 und 50 Prozent. Vgl. Irene Becker: Verdeckte Armut in Deutschland. Ausmaß und Ursachen.<br />

In: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Fachforum 2/2007, Berlin 2007;<br />

http://library.fes.de/pdf-files/do/04656.pdf<br />

133 Ralf Fücks, Vorstandsmitglied der Heinrich-Böll-Stiftung, warnte beispielsweise in einem Beitrag der taz vom<br />

23.10.2007 vor dem BGE als Stilllegungsprämie, das die Ausgrenzung Marginalisierter verfestige.<br />

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