Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens - Rosa ...
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der Gegenleistung wie auch der Bedürftigkeit führen zu Schnüffelei und Ausspionierung.<br />
Welche Blüten solche Vorschläge treiben können, wird bei Tätigkeiten<br />
im Bereich <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements in besonderem Maße sichtbar.<br />
Ein per Existenznot erzwungenes Engagement unter Androhung von Sanktionen<br />
zerstört <strong>des</strong>sen Freiwilligkeitscharakter und nimmt andere Engagierte automatisch<br />
in eine Mitüberwachungspflicht, die für jede Form vertrauter Zusammenarbeit<br />
pures Gift ist.<br />
Ein drittes Argument gegen Bürgergeldkonzepte à la Beck und sämtliche bedürftigkeitsgeprüfte<br />
Grundsicherungsmodelle mit Gegenleistungsverpflichtung<br />
ist die Inkonsequenz ihrer Armutsbekämpfung und die damit einhergehende normative<br />
Einteilung in »arbeitswillige, gute« und »arbeitsscheue, schlechte« Arme.<br />
Wer in Kauf nimmt, das einige Menschen nicht in den Genuss <strong>des</strong> Bürgergel<strong>des</strong>/der<br />
Grundsicherung kommen – sei es, weil sie die Gegenleistung unzureichend<br />
oder gar nicht erbringen, sie aus den Bedürftigkeitskriterien herausfallen<br />
oder sie das Ausleuchten von Einkommens- und Lebensverhältnissen ablehnen<br />
und ihre Bürgergeld-/Grundsicherungsleistung nicht in Anspruch nehmen 132 –, der<br />
nimmt Armut bewusst in Kauf. Das Ziel der Armutsbekämpfung verkommt zum<br />
reinen Lippenbekenntnis.<br />
Anders verhält es sich mit dem BGE. Es entkoppelt voraussetzungsfrei und<br />
konsequent Arbeit und Einkommen, garantiert individuell, bedingungslos und in<br />
existenz- wie teilhabesichernder Höhe ein Auskommen aller Bürger/innen. Es<br />
verbindet also Freiheit mit der unveräußerlichen Garantie sozialer Sicherheit und<br />
gesellschaftlicher Partizipation.<br />
Bedingungsloses Grundeinkommen – die Alimentierung kollektiv<br />
zelebrierten Müßiggangs?<br />
Kritiker/innen werfen BGE-Konzepten immer wieder vor, ein Recht auf ein Einkommen<br />
ohne Gegenleistungsverpflichtung ende im heillosen Chaos kollektiv<br />
zelebrierten Müßiggangs oder in einer Spaltung der Gesellschaft in erwerbstätige<br />
Nettozahler/innen und alimentierte, stillgelegte Nutznießer/innen. 133 Fakt ist<br />
zunächst einmal, dass – wie bereits erwähnt – schon heute doppelt so viel unbezahlte<br />
wie bezahlte Arbeit geleistet wird. Fakt ist auch, dass Erwerbsarbeit selbst<br />
dann geleistet wird, wenn das daraus erzielte Einkommen sozialen Transfers gegengerechnet,<br />
also geschmälert wird. 21 Prozent der erwerbsfähigen ALG II-Beziehenden<br />
sind erwerbstätig. Ein besonders starker Zuwachs ist in den Einkom-<br />
132 <strong>Die</strong> geschätzten Quoten »verdeckter Armut«, also der Nicht-Inanspruchnahme zustehender Leistungen, liegen<br />
in einem Bereich von 34 und 50 Prozent. Vgl. Irene Becker: Verdeckte Armut in Deutschland. Ausmaß und Ursachen.<br />
In: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Fachforum 2/2007, Berlin 2007;<br />
http://library.fes.de/pdf-files/do/04656.pdf<br />
133 Ralf Fücks, Vorstandsmitglied der Heinrich-Böll-Stiftung, warnte beispielsweise in einem Beitrag der taz vom<br />
23.10.2007 vor dem BGE als Stilllegungsprämie, das die Ausgrenzung Marginalisierter verfestige.<br />
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