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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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127<br />

ANHANG Anhang hornbach HORNBACH holding HOLDING ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zur Konzern-Bilanz 127<br />

(20) Eigenkapital<br />

Die Entwicklung des Eigenkapitals des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ist für das Geschäftsjahr<br />

2009/<strong>2010</strong> und das Geschäftjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert € 24.000.000,00. Auf jede Stückaktie entfällt ein anteiliger<br />

Betrag von € 3,00; es ergibt sich folgende Einteilung:<br />

€<br />

4.000.000 Stück Stammaktien 12.000.000<br />

4.000.000 Stück Vorzugsaktien, stimmrechtslos 12.000.000<br />

24.000.000<br />

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen<br />

Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende in Höhe von 4% ihres Anteils am Grundkapital. Reicht der Bilanzgewinn<br />

eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Vorwegausschüttung von mindestens 4% auf die Vorzugsaktien<br />

aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise<br />

nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres<br />

für diese zu zahlenden Vorzugsbeiträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten<br />

sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen<br />

Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugsaktien gewährt wird.<br />

Nach Nachzahlung etwaiger Rückstände von Gewinnanteilen auf die Vorzugsaktien aus Vorjahren und Ausschüttung<br />

der Vorzugsdividende erfolgt aus dem verbleibenden Bilanzgewinn zunächst die Zahlung eines<br />

Gewinnanteils auf die Stammaktien von bis zu 4% ihres Anteils am Grundkapital. Nach Ausschüttung eines<br />

Gewinnanteils von 4% auf die Stammaktien nehmen Vorzugs- und Stammaktien im Verhältnis ihrer Anteile<br />

am Grundkapital an einer weiteren Gewinnausschüttung in der Weise teil, dass die Vorzugsaktien über die<br />

auf die Stammaktien entfallende Dividende hinaus eine Mehrdividende von 2% erhalten.<br />

Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten<br />

Jahr nicht neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nachgezahlt, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht,<br />

bis die Rückstände nachgezahlt sind.<br />

Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 20. April 2002 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung<br />

gemäß § 41 Abs. 3 WpHG: Kingfisher plc, London/Großbritannien, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 WpHG<br />

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG am 1. April 2002 25% plus eine Aktie<br />

(1.000.001 Stück Stammaktien) beträgt. Dabei handelte es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte.<br />

Die HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH, Annweiler am Trifels, hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1 und<br />

22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der<br />

Weinstraße, am 6. August 2002 die Schwelle von 5% überschritten hat und nun 75% minus eine Aktie<br />

(2.999.999 Stück Stammaktien) beträgt. Davon sind ihr rund 22,62% (904.763 Stück Stammaktien) der<br />

Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.<br />

Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 7. September 2004 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung<br />

gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Herr Albert Hornbach, Bornheim/Pfalz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,<br />

dass sein Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der Weinstraße, am 18. August 2004

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