GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011
Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG
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127<br />
ANHANG Anhang hornbach HORNBACH holding HOLDING ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zur Konzern-Bilanz 127<br />
(20) Eigenkapital<br />
Die Entwicklung des Eigenkapitals des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ist für das Geschäftsjahr<br />
2009/<strong>2010</strong> und das Geschäftjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert € 24.000.000,00. Auf jede Stückaktie entfällt ein anteiliger<br />
Betrag von € 3,00; es ergibt sich folgende Einteilung:<br />
€<br />
4.000.000 Stück Stammaktien 12.000.000<br />
4.000.000 Stück Vorzugsaktien, stimmrechtslos 12.000.000<br />
24.000.000<br />
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen<br />
Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende in Höhe von 4% ihres Anteils am Grundkapital. Reicht der Bilanzgewinn<br />
eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Vorwegausschüttung von mindestens 4% auf die Vorzugsaktien<br />
aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise<br />
nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres<br />
für diese zu zahlenden Vorzugsbeiträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten<br />
sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen<br />
Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugsaktien gewährt wird.<br />
Nach Nachzahlung etwaiger Rückstände von Gewinnanteilen auf die Vorzugsaktien aus Vorjahren und Ausschüttung<br />
der Vorzugsdividende erfolgt aus dem verbleibenden Bilanzgewinn zunächst die Zahlung eines<br />
Gewinnanteils auf die Stammaktien von bis zu 4% ihres Anteils am Grundkapital. Nach Ausschüttung eines<br />
Gewinnanteils von 4% auf die Stammaktien nehmen Vorzugs- und Stammaktien im Verhältnis ihrer Anteile<br />
am Grundkapital an einer weiteren Gewinnausschüttung in der Weise teil, dass die Vorzugsaktien über die<br />
auf die Stammaktien entfallende Dividende hinaus eine Mehrdividende von 2% erhalten.<br />
Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und der Rückstand im nächsten<br />
Jahr nicht neben dem vollen Vorzug dieses Jahres nachgezahlt, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht,<br />
bis die Rückstände nachgezahlt sind.<br />
Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 20. April 2002 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung<br />
gemäß § 41 Abs. 3 WpHG: Kingfisher plc, London/Großbritannien, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 S. 1 WpHG<br />
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG am 1. April 2002 25% plus eine Aktie<br />
(1.000.001 Stück Stammaktien) beträgt. Dabei handelte es sich ausschließlich um eigene Stimmrechte.<br />
Die HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH, Annweiler am Trifels, hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1 und<br />
22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der<br />
Weinstraße, am 6. August 2002 die Schwelle von 5% überschritten hat und nun 75% minus eine Aktie<br />
(2.999.999 Stück Stammaktien) beträgt. Davon sind ihr rund 22,62% (904.763 Stück Stammaktien) der<br />
Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.<br />
Die HORNBACH HOLDING AG veröffentlichte am 7. September 2004 in der Börsen-Zeitung folgende Mitteilung<br />
gemäß § 25 Abs. 1 WpHG: Herr Albert Hornbach, Bornheim/Pfalz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,<br />
dass sein Stimmrechtsanteil an der HORNBACH HOLDING AG, Neustadt an der Weinstraße, am 18. August 2004