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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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20<br />

20 CORPORATE GOVERNANCE Erklärung zur Unternehmensführung mit Corporate-Governance-Bericht<br />

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands<br />

Der Vorstand der HORNBACH HOLDING AG besteht aus zwei<br />

Mitgliedern. Die Zusammensetzung und die Zuständigkeitsbereiche<br />

des Vorstands sind auf Seite 80 des Berichts dargestellt.<br />

Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.<br />

Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher<br />

Verantwortung aller seiner Mitglieder. Die Einhaltung von<br />

Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien bildet<br />

dabei eine wesentliche Leitungsaufgabe. Der Vorstand tritt<br />

gewöhnlich einmal pro Woche oder bei Bedarf ad hoc zusammen.<br />

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah<br />

und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten<br />

Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der<br />

Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie der<br />

Risikolage und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat<br />

außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung<br />

für den Konzern für das kommende Geschäftsjahr<br />

sowie die Mittelfristplanung (fünf Jahre) vor. Über wichtige<br />

Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung<br />

sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung<br />

sind, unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den<br />

Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen,<br />

die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen,<br />

werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Die Vorstandsmitglieder<br />

sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem<br />

Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen und die<br />

anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten,<br />

insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb<br />

des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung<br />

des Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernehmen.<br />

Die Hauptversammlung<br />

Die Aktionäre der HORNBACH HOLDING AG nehmen ihre Rechte<br />

in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht<br />

aus. Die Hauptversammlung entscheidet insbesondere über<br />

die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und<br />

Aufsichtsrat und wählt die Vertreter der Anteilseigner im<br />

Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer. Die Aktionäre werden<br />

regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht,<br />

in den Quartalsberichten sowie auf der Homepage der<br />

Gesellschaft veröffentlicht wird, über wesentliche Termine<br />

unterrichtet. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt grundsätzlich<br />

der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Die HORNBACH<br />

HOLDING AG bietet den Aktionären den Service eines<br />

weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters.<br />

Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />

Die Rechnungslegung des HORNBACH HOLDING-Konzerns<br />

erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

(IFRS). Der Einzelabschluss der HORNBACH HOLDING AG wird<br />

nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die<br />

Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Finanzund<br />

Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats<br />

an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers<br />

vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt neben<br />

der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses auch die<br />

prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten.<br />

Die HORNBACH HOLDING AG verfügt über ein Risikomanagementsystem,<br />

das kontinuierlich weiterentwickelt und an die<br />

sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst wird. Die<br />

Einrichtung des Risikomanagementsystems wird von den<br />

Abschlussprüfern geprüft.<br />

Transparenz<br />

Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten,<br />

Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien<br />

werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über<br />

wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens<br />

informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich<br />

das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig<br />

sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen<br />

haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden<br />

Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und<br />

die Ergebnisse der HORNBACH HOLDING AG erfolgt durch<br />

• Quartalsberichte<br />

• Halbjahresfinanzbericht<br />

• Geschäftsbericht<br />

• Bilanzpressekonferenz

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