GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011
Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG
Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG
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20<br />
20 CORPORATE GOVERNANCE Erklärung zur Unternehmensführung mit Corporate-Governance-Bericht<br />
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands<br />
Der Vorstand der HORNBACH HOLDING AG besteht aus zwei<br />
Mitgliedern. Die Zusammensetzung und die Zuständigkeitsbereiche<br />
des Vorstands sind auf Seite 80 des Berichts dargestellt.<br />
Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.<br />
Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher<br />
Verantwortung aller seiner Mitglieder. Die Einhaltung von<br />
Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien bildet<br />
dabei eine wesentliche Leitungsaufgabe. Der Vorstand tritt<br />
gewöhnlich einmal pro Woche oder bei Bedarf ad hoc zusammen.<br />
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah<br />
und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten<br />
Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der<br />
Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie der<br />
Risikolage und des Risikomanagements. Er legt dem Aufsichtsrat<br />
außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung<br />
für den Konzern für das kommende Geschäftsjahr<br />
sowie die Mittelfristplanung (fünf Jahre) vor. Über wichtige<br />
Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung<br />
sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung<br />
sind, unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den<br />
Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen,<br />
die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen,<br />
werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Die Vorstandsmitglieder<br />
sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem<br />
Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen und die<br />
anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten,<br />
insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb<br />
des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung<br />
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernehmen.<br />
Die Hauptversammlung<br />
Die Aktionäre der HORNBACH HOLDING AG nehmen ihre Rechte<br />
in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht<br />
aus. Die Hauptversammlung entscheidet insbesondere über<br />
die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und<br />
Aufsichtsrat und wählt die Vertreter der Anteilseigner im<br />
Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer. Die Aktionäre werden<br />
regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht,<br />
in den Quartalsberichten sowie auf der Homepage der<br />
Gesellschaft veröffentlicht wird, über wesentliche Termine<br />
unterrichtet. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt grundsätzlich<br />
der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Die HORNBACH<br />
HOLDING AG bietet den Aktionären den Service eines<br />
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters.<br />
Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />
Die Rechnungslegung des HORNBACH HOLDING-Konzerns<br />
erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
(IFRS). Der Einzelabschluss der HORNBACH HOLDING AG wird<br />
nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die<br />
Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen<br />
Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Finanzund<br />
Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats<br />
an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers<br />
vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt neben<br />
der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses auch die<br />
prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten.<br />
Die HORNBACH HOLDING AG verfügt über ein Risikomanagementsystem,<br />
das kontinuierlich weiterentwickelt und an die<br />
sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst wird. Die<br />
Einrichtung des Risikomanagementsystems wird von den<br />
Abschlussprüfern geprüft.<br />
Transparenz<br />
Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten,<br />
Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien<br />
werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über<br />
wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens<br />
informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich<br />
das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig<br />
sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen<br />
haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden<br />
Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und<br />
die Ergebnisse der HORNBACH HOLDING AG erfolgt durch<br />
• Quartalsberichte<br />
• Halbjahresfinanzbericht<br />
• Geschäftsbericht<br />
• Bilanzpressekonferenz