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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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92 Anhang ANHANG hornbach HORNBACH holding HOLDING ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses<br />

„Construction Contracts“ oder IAS 18 „Revenue“ zu richten hat. IFRIC 15 ist für Geschäftsjahre beginnend<br />

ab dem 1. Januar <strong>2010</strong> erstmalig anzuwenden. Die erstmalige Anwendung der Interpretation hat keine<br />

Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />

• Der im Juli 2008 veröffentlichte IFRIC 16 („Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation“) befasst<br />

sich mit der Währungskurssicherung (Hedge Accounting) von Netto-Investitionen in einen ausländischen<br />

Geschäftsbetrieb. Die Interpretation stellt klar, dass eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nur<br />

zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung<br />

der Muttergesellschaft möglich ist. Gesichert werden kann der Betrag des Netto-Vermögens des ausländischen<br />

Geschäftsbetriebs, der im Konzernabschluss erfasst wird. Das Sicherungsinstrument kann dann von<br />

jeder Konzerngesellschaft (mit Ausnahme derjenigen, deren Kursrisiken gesichert werden) gehalten werden.<br />

Bei Ausscheiden des ausländischen Geschäftsbetriebs aus dem Konsolidierungskreis sind der erfolgsneutral<br />

im Eigenkapital erfasste Betrag aus Wertänderung des Sicherungsinstruments sowie die in der<br />

Währungsrücklage erfassten Kursgewinne oder -verluste des ausländischen Geschäftsbetriebs in das laufende<br />

Ergebnis umzugliedern. Die Höhe des auf den aus dem Konsolidierungskreis ausscheidenden ausländischen<br />

Geschäftsbetrieb entfallenden kumulierten Kursgewinns oder -verlusts kann nach der Methode<br />

der stufenweisen Konsolidierung oder nach der direkten Konsolidierungsmethode ermittelt werden. Gemäß<br />

der EU-Verordnung (Nr. 460/2009 vom 5. Juni 2009) zur Übernahme von IFRIC 16 beginnt der verpflichtende<br />

Anwendungszeitpunkt der Interpretation spätestens mit Beginn des ersten nach dem 30. Juni 2009 beginnenden<br />

Geschäftsjahres. Die Anwendung der Interpretation hat sich nicht auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ausgewirkt.<br />

• Im November 2008 wurde IFRIC 17 „Distributions of Non-cash Assets to Owners“ veröffentlicht. Die Interpretation<br />

regelt die Bewertung von Vermögenswerten, die statt Zahlungsmitteln zur Gewinnausschüttung<br />

an die Anteilseigner verwendet werden. IFRIC 17 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem<br />

1. Juli 2009 beginnen. Die Anwendung der Interpretation hat sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Konzerns ausgewirkt.<br />

• Im Januar 2009 hat das IASB die Interpretation IFRIC 18 „Transfers of Assets from Customers“ veröffentlicht.<br />

Die Interpretation liefert zusätzliche Hinweise zur Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswerts<br />

durch einen Kunden. IFRIC 18 tritt grundsätzlich für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem<br />

1. Juli 2009 beginnen. IFRIC 18 wurde am 27. November 2009 durch die EU-Kommission in das europäische<br />

Recht übernommen. Die EU-Kommission hat bei der Übernahme der Interpretation einen abweichenden<br />

Zeitraum der erstmaligen Anwendung festgelegt. IFRIC 18 ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem<br />

1. November 2009 erstmalig anzuwenden. Die Anwendung der Interpretation hat sich nicht auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns ausgewirkt.<br />

• Das IASB hat im Oktober 2009 Änderungen zu IAS 32 „Financial Instruments: Classification of Rights<br />

Issues“ veröffentlicht. Die Änderungen regeln die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugsrechten, Optionen<br />

und Optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten, die in einer<br />

anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten denominiert sind. Bisher wurden solche<br />

Fälle als derivative Verbindlichkeiten bilanziert. Solche Bezugsrechte, die zu einem festgelegten Währungsbetrag<br />

anteilig an die bestehenden Anteilseigner eines Unternehmens ausgegeben werden, sind zukünftig<br />

als Eigenkapital zu klassifizieren. Die Währung, auf die der Ausübungspreis lautet, ist dabei unbeachtlich.<br />

Die Änderungen sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem

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