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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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54<br />

54 Konzernlagebericht KONZERNLAGEBERICHT Sonstige Angaben<br />

Als Mitglied der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar<br />

stärkt unsere Unternehmensgruppe die wissenschaftliche<br />

Exzellenz der Region. So fördert die HORNBACH-Baumarkt-AG<br />

weiterhin ein Forschungsprojekt des Deutschen Krebsforschungszentrums<br />

(DKFZ) in Heidelberg mit jährlich 100.000 €.<br />

In gleicher Höhe unterstützt die HORNBACH Immobilien AG<br />

das Projekt. Damit wird unter anderem die Forschungsarbeit<br />

einer jungen Wissenschaftlerin von internationalem Rang<br />

ermöglicht.<br />

Zu den Grundregeln sozialer Verantwortung zählt für uns<br />

überdies die Anerkennung internationaler Standards, die in<br />

den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)<br />

aufgestellt sind. Gekauft wird daher nur in Fabriken, die<br />

Minimalerfordernisse erfüllen wie: den Ausschluss von Kinderund<br />

Zwangsarbeit, keine Einschüchterung von Arbeitern durch<br />

Misshandlungen oder verbale Drohungen, die Beachtung von<br />

Regeln der Arbeitssicherheit, Einhaltung der Umweltgesetzgebung.<br />

Die Lieferanten müssen diese Standards auch bei ihren<br />

Vorlieferanten sicherstellen. Jährliche Fabrik-Audits überwachen<br />

die Einhaltung dieser Regeln.<br />

Sonstige Angaben<br />

Vergütungsbericht<br />

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur<br />

der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er<br />

ist Bestandteil des Konzernlageberichts und wird innerhalb<br />

des Abschnitts Corporate Governance ab Seite 22 des Geschäftsberichts<br />

dargestellt.<br />

Abhängigkeitsbericht<br />

Für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> wurde nach § 312 AktG ein<br />

Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin<br />

erklärt: „Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen<br />

Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nach<br />

den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in<br />

dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem<br />

Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten<br />

und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige<br />

Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“<br />

Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht<br />

Nach § 315 Abs. 4 HGB sind im Konzernlagebericht bestimmte<br />

Angaben zu machen, falls eine Aktiengesellschaft einen<br />

organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs-<br />

und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch von ihr<br />

ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nimmt.<br />

Dies ist bei der HORNBACH HOLDING AG jedoch nicht der Fall,<br />

da lediglich stimmrechtslose Vorzugsaktien börsennotiert<br />

sind.<br />

Nachtragsbericht<br />

Nach dem Bilanzstichtag 28. Februar <strong>2011</strong> sind bis zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung dieses Geschäftsberichts keine Ereignisse<br />

eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanzund<br />

Vermögenslage der HORNBACH HOLDING AG sowie des<br />

HORNBACH HOLDING AG Konzerns von wesentlicher Bedeutung<br />

wären.

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