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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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138 Anhang ANHANG hornbach HORNBACH holding HOLDING ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zur Konzern-Bilanz<br />

Berechnung der Rückstellungen ist von einem Gutachter unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G,<br />

Heubeck-Richttafeln-GmbH, und einem Abzinsungssatz in Höhe von 4,07% p. a. (Vj. 3,3%) ermittelt. Zudem<br />

sind für Altersteilzeitverpflichtungen in Österreich T€ 3 (Vj. T€ 19) zurückgestellt.<br />

Die Entwicklung der Rückstellungen ist in Anmerkung (27) dargestellt.<br />

(25) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten<br />

28.2.<strong>2011</strong> 28.2.<strong>2010</strong><br />

T€ T€<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene<br />

Anzahlungen auf Bestellungen 223.195 180.616<br />

Übrige Verbindlichkeiten 53.640 47.024<br />

davon aus sonstigen Steuern 15.487 14.775<br />

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.472 2.294<br />

276.835 227.640<br />

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten haben wie<br />

im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt<br />

gesichert.<br />

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten die Beträge, für die die Konzerngesellschaften Steuerschuldner<br />

sind. Als Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sind insbesondere die noch abzuführenden<br />

Beiträge an Sozialversicherungsträger enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen neben<br />

den zuvor genannten Beträgen im Wesentlichen Kautionen und Pfandgelder, noch nicht eingelöste Warengutscheine,<br />

Verbindlichkeiten aus der Entgeltabrechnung mit den Mitarbeitern sowie Verbindlichkeiten für ausstehende<br />

Rechnungen.<br />

(26) Forderungen und Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Die Forderungen und Schulden für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende Steuerschulden/-forderungen,<br />

Steuern aus der im laufenden Geschäftsjahr abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung<br />

der Jahre 2005 bis 2007 sowie Steuern und Steuerrisiken aus früheren Geschäftsjahren. Laufende Ertragsteuerrückstellungen<br />

werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind<br />

hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die<br />

Steuerrückstellungen für laufende Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer (einschließlich<br />

Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer.<br />

Am 13. Dezember 2006 trat das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen<br />

Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ in Kraft. Das Gesetz sieht<br />

unter anderem vor, die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben, die infolge des früher anzuwendenden<br />

Körperschaftsteuerrechts aus der Thesaurierung von Gewinnen entstanden waren, nicht mehr an eine Gewinnausschüttung<br />

zu knüpfen. Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> wurden aufgrund des Jahressteuergesetzes <strong>2010</strong><br />

zudem Körperschaftsteuererstattungsansprüche in Höhe von – abgezinst – 8,2 Mio. € aktiviert, die bisher als<br />

verloren anzusehen waren. Die Körperschaftsteuerguthaben werden bis zum Jahr 2017 jeweils zum 30. September<br />

in gleichen Jahresbeträgen ausgezahlt. Im HORNBACH HOLDING AG Konzern bestehen zum

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