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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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93<br />

ANHANG Anhang HORNBACH hornbach HOLDING holding ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 93<br />

1. Februar <strong>2010</strong> beginnen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />

• Im April 2009 veröffentlichte das IASB im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projektes den zweiten<br />

Sammelstandard „Improvements to IFRSs“. Der Standard nimmt im Wesentlichen redaktionelle Korrekturen<br />

zu bestehenden Standards vor und präzisiert den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen.<br />

Die Änderungen sind, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt, erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Die Änderungen haben keine wesentlichen<br />

Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />

• Im Juli 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 1 „Additional Exemptions for First-time<br />

Adopters“. Die Änderungen betreffen die retrospektive Anwendung von IFRS in besonderen Situationen<br />

und sollen sicherstellen, dass Unternehmen bei der Umstellung auf IFRS keine unverhältnismäßig hohen<br />

Kosten entstehen. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Der Standard betrifft IFRS-Erstanwender und hat daher keine Auswirkung auf<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />

• Im Juni 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 2 „Group Cash-settled Share-based Payment<br />

Transactions“. Die Änderungen stellen die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich<br />

im Konzern klar. In diesem Zusammenhang wurden Regeln des IFRIC 8 „Scope of IFRS 2“ und<br />

IFRIC 11 „Group and Treasury Share Transactions“ in IFRS 2 übernommen und durch diesen ersetzt. Die<br />

Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2010</strong> beginnen.<br />

Die Anwendung der Änderungen hat sich nicht auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ausgewirkt.<br />

• Im Januar <strong>2010</strong> veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 1 „Limited Exemption from Comparative<br />

IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters“. Die Änderungen ermöglichen IFRS-Erstanwendern die Inanspruchnahme<br />

derselben Erleichterung, die auch Anwendern offen steht, die die Änderung vom März 2009<br />

„Improving Disclosures about Financial Instruments (Amendments to IFRS 7)“ vorzeitig anwenden, d. h. die<br />

Vergleichszahlen für Vorperioden, die durch die Änderungen an IFRS 7 vom März 2009 gefordert werden,<br />

brauchen von Erstanwendern nicht angegeben werden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem<br />

1. Januar <strong>2010</strong> beginnt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Der Standard betrifft IFRS-Erstanwender und hat daher keine Auswirkung auf<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />

Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen<br />

Das IASB hat nachfolgende für den HORNBACH-Konzern relevante Standards, Interpretationen und Änderungen<br />

zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die vom<br />

HORNBACH-Konzern auch nicht vorzeitig angewandt wurden:<br />

• Im November 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 24 „Related Party Disclosures“. Bisher<br />

waren Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend beeinflusst sind, verpflichtet, Informationen<br />

zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst<br />

werden, offen zu legen. Durch die Änderung des IAS 24 sind detaillierte Angaben nur noch zu einzelnen<br />

wesentlichen Transaktionen zu machen. Darüber hinaus sind quantitative oder qualitative Indikationen zu<br />

Auswirkungen von Transaktionen, die nicht einzeln, aber zusammengenommen wesentlich sind, anzugeben.

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