GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011
Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG
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93<br />
ANHANG Anhang HORNBACH hornbach HOLDING holding ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 93<br />
1. Februar <strong>2010</strong> beginnen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />
• Im April 2009 veröffentlichte das IASB im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projektes den zweiten<br />
Sammelstandard „Improvements to IFRSs“. Der Standard nimmt im Wesentlichen redaktionelle Korrekturen<br />
zu bestehenden Standards vor und präzisiert den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen.<br />
Die Änderungen sind, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt, erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Die Änderungen haben keine wesentlichen<br />
Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />
• Im Juli 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 1 „Additional Exemptions for First-time<br />
Adopters“. Die Änderungen betreffen die retrospektive Anwendung von IFRS in besonderen Situationen<br />
und sollen sicherstellen, dass Unternehmen bei der Umstellung auf IFRS keine unverhältnismäßig hohen<br />
Kosten entstehen. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Der Standard betrifft IFRS-Erstanwender und hat daher keine Auswirkung auf<br />
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />
• Im Juni 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 2 „Group Cash-settled Share-based Payment<br />
Transactions“. Die Änderungen stellen die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich<br />
im Konzern klar. In diesem Zusammenhang wurden Regeln des IFRIC 8 „Scope of IFRS 2“ und<br />
IFRIC 11 „Group and Treasury Share Transactions“ in IFRS 2 übernommen und durch diesen ersetzt. Die<br />
Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar <strong>2010</strong> beginnen.<br />
Die Anwendung der Änderungen hat sich nicht auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ausgewirkt.<br />
• Im Januar <strong>2010</strong> veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 1 „Limited Exemption from Comparative<br />
IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters“. Die Änderungen ermöglichen IFRS-Erstanwendern die Inanspruchnahme<br />
derselben Erleichterung, die auch Anwendern offen steht, die die Änderung vom März 2009<br />
„Improving Disclosures about Financial Instruments (Amendments to IFRS 7)“ vorzeitig anwenden, d. h. die<br />
Vergleichszahlen für Vorperioden, die durch die Änderungen an IFRS 7 vom März 2009 gefordert werden,<br />
brauchen von Erstanwendern nicht angegeben werden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem<br />
1. Januar <strong>2010</strong> beginnt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2010</strong> beginnen. Der Standard betrifft IFRS-Erstanwender und hat daher keine Auswirkung auf<br />
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns.<br />
Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen<br />
Das IASB hat nachfolgende für den HORNBACH-Konzern relevante Standards, Interpretationen und Änderungen<br />
zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die vom<br />
HORNBACH-Konzern auch nicht vorzeitig angewandt wurden:<br />
• Im November 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 24 „Related Party Disclosures“. Bisher<br />
waren Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend beeinflusst sind, verpflichtet, Informationen<br />
zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst<br />
werden, offen zu legen. Durch die Änderung des IAS 24 sind detaillierte Angaben nur noch zu einzelnen<br />
wesentlichen Transaktionen zu machen. Darüber hinaus sind quantitative oder qualitative Indikationen zu<br />
Auswirkungen von Transaktionen, die nicht einzeln, aber zusammengenommen wesentlich sind, anzugeben.