GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011
Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG
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91<br />
ANHANG Anhang HORNBACH hornbach HOLDING holding ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 91<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> waren folgende neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen<br />
erstmalig anzuwenden:<br />
• Im November 2006 veröffentlichte das IFRIC die Interpretation IFRIC 12 „Service Concession Arrangements“.<br />
Die Interpretation befasst sich mit der Fragestellung, wie Unternehmen, die im Auftrag von Gebietskörperschaften<br />
öffentliche Leistungen, wie etwa den Bau von Straßen, Flughäfen, Gefängnissen oder<br />
Energieversorgungsinfrastruktur, anbieten, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebenden<br />
Rechte und Pflichten zu bilanzieren haben. IFRIC 12 wurde am 25. März 2009 durch die EU-Kommission in<br />
das europäische Recht übernommen und ist erstmalig für Geschäftsjahre beginnend ab dem 29. März 2009<br />
anzuwenden. Die erstmalige Anwendung von IFRIC 12 hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />
der HORNBACH HOLDING AG.<br />
• Das IASB hat im Januar 2008 die überarbeitete Fassung des IFRS 3 „Business Combinations“ und IAS 27<br />
„Consolidated and Separate Financial Statements“ veröffentlicht. Die umfangreichen Änderungen dieser<br />
Standards betreffen u. a. die Einräumung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen<br />
(entweder zum beizulegenden Zeitwert inklusive des auf sie entfallenden Goodwills oder zum anteiligen<br />
identifizierbaren Nettovermögen), die erfolgswirksame Erfassung von Unterschieden zwischen Buchwert<br />
und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile beim sukzessiven Anteilserwerb und die Erfassung<br />
von Anschaffungsnebenkosten als Aufwand. Darüber hinaus legt IFRS 3 fest, dass alle im Rahmen<br />
eines Unternehmenszusammenschlusses übertragenen Gegenleistungen einschließlich bedingter Gegenleistungen<br />
zum Erwerbszeitpunkt zum Fair Value bewertet werden. Spätere Änderungen des beizulegenden<br />
Zeitwerts von als Schulden klassifizierten bedingten Kaufpreisbestandteilen sind grundsätzlich in der<br />
Periode, in der die Änderung eintritt, erfolgswirksam zu erfassen. Weiterhin wird geregelt, dass Änderungen<br />
der Beteiligungsquote ohne Verlust der Beherrschung erfolgsneutral im Eigenkapital und mit Verlust<br />
der Beherrschung erfolgswirksam zu erfassen sind.<br />
IFRS 3 ist prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder<br />
nach dem Beginn des ersten nach dem 1. Juli 2009 beginnenden Geschäftsjahres liegt. Eine frühere Anwendung<br />
ist zulässig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen, sofern IFRS 3 und<br />
IAS 27 gleichzeitig angewendet werden. Die Änderungen des IAS 27 sind für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 wurden<br />
im Juni 2009 von der EU in europäisches Recht übernommen. Die erstmalige Anwendung der überarbeiteten<br />
Standards hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH<br />
HOLDING AG Konzerns.<br />
• Im Juli 2008 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and<br />
Measurement: Eligible Hedged Items (amended)“. Hierin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen<br />
Inflationsrisiken im Rahmen von Sicherungsgeschäften als Grundgeschäft abgesichert und Optionen als<br />
Sicherungsinstrument zur Absicherung einseitiger Risiken verwendet werden können. Die Änderungen sind<br />
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Aus den Änderungen<br />
des Standards haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ergeben.<br />
• Im Juli 2008 wurden die Interpretationen IFRIC 15 „Agreements for the Construction of Real Estate“ veröffentlicht.<br />
IFRIC 15 behandelt die Rechnungslegung bei Unternehmen, die Grundstücke erschließen und<br />
die in dieser Eigenschaft Einheiten wie beispielsweise Wohneinheiten oder Häuser veräußern, bevor diese<br />
fertiggestellt sind. IFRIC 15 definiert Kriterien, nach denen sich die Bilanzierung entweder nach IAS 11