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GESCHÄFTSBERICHT 2010 | 2011

Geschäftsbericht 2010/2011 (PDF, 4,5 MB) - Hornbach Holding AG

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91<br />

ANHANG Anhang HORNBACH hornbach HOLDING holding ag AG konzern KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses 91<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> waren folgende neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen<br />

erstmalig anzuwenden:<br />

• Im November 2006 veröffentlichte das IFRIC die Interpretation IFRIC 12 „Service Concession Arrangements“.<br />

Die Interpretation befasst sich mit der Fragestellung, wie Unternehmen, die im Auftrag von Gebietskörperschaften<br />

öffentliche Leistungen, wie etwa den Bau von Straßen, Flughäfen, Gefängnissen oder<br />

Energieversorgungsinfrastruktur, anbieten, die sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebenden<br />

Rechte und Pflichten zu bilanzieren haben. IFRIC 12 wurde am 25. März 2009 durch die EU-Kommission in<br />

das europäische Recht übernommen und ist erstmalig für Geschäftsjahre beginnend ab dem 29. März 2009<br />

anzuwenden. Die erstmalige Anwendung von IFRIC 12 hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />

der HORNBACH HOLDING AG.<br />

• Das IASB hat im Januar 2008 die überarbeitete Fassung des IFRS 3 „Business Combinations“ und IAS 27<br />

„Consolidated and Separate Financial Statements“ veröffentlicht. Die umfangreichen Änderungen dieser<br />

Standards betreffen u. a. die Einräumung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen<br />

(entweder zum beizulegenden Zeitwert inklusive des auf sie entfallenden Goodwills oder zum anteiligen<br />

identifizierbaren Nettovermögen), die erfolgswirksame Erfassung von Unterschieden zwischen Buchwert<br />

und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile beim sukzessiven Anteilserwerb und die Erfassung<br />

von Anschaffungsnebenkosten als Aufwand. Darüber hinaus legt IFRS 3 fest, dass alle im Rahmen<br />

eines Unternehmenszusammenschlusses übertragenen Gegenleistungen einschließlich bedingter Gegenleistungen<br />

zum Erwerbszeitpunkt zum Fair Value bewertet werden. Spätere Änderungen des beizulegenden<br />

Zeitwerts von als Schulden klassifizierten bedingten Kaufpreisbestandteilen sind grundsätzlich in der<br />

Periode, in der die Änderung eintritt, erfolgswirksam zu erfassen. Weiterhin wird geregelt, dass Änderungen<br />

der Beteiligungsquote ohne Verlust der Beherrschung erfolgsneutral im Eigenkapital und mit Verlust<br />

der Beherrschung erfolgswirksam zu erfassen sind.<br />

IFRS 3 ist prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder<br />

nach dem Beginn des ersten nach dem 1. Juli 2009 beginnenden Geschäftsjahres liegt. Eine frühere Anwendung<br />

ist zulässig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen, sofern IFRS 3 und<br />

IAS 27 gleichzeitig angewendet werden. Die Änderungen des IAS 27 sind für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 wurden<br />

im Juni 2009 von der EU in europäisches Recht übernommen. Die erstmalige Anwendung der überarbeiteten<br />

Standards hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HORNBACH<br />

HOLDING AG Konzerns.<br />

• Im Juli 2008 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and<br />

Measurement: Eligible Hedged Items (amended)“. Hierin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen<br />

Inflationsrisiken im Rahmen von Sicherungsgeschäften als Grundgeschäft abgesichert und Optionen als<br />

Sicherungsinstrument zur Absicherung einseitiger Risiken verwendet werden können. Die Änderungen sind<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Aus den Änderungen<br />

des Standards haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des HORNBACH HOLDING AG Konzerns ergeben.<br />

• Im Juli 2008 wurden die Interpretationen IFRIC 15 „Agreements for the Construction of Real Estate“ veröffentlicht.<br />

IFRIC 15 behandelt die Rechnungslegung bei Unternehmen, die Grundstücke erschließen und<br />

die in dieser Eigenschaft Einheiten wie beispielsweise Wohneinheiten oder Häuser veräußern, bevor diese<br />

fertiggestellt sind. IFRIC 15 definiert Kriterien, nach denen sich die Bilanzierung entweder nach IAS 11

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