09.10.2013 Views

unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Einkommen<br />

(oder Verlust) der<br />

freiberuflichen<br />

oder künstlerischen<br />

Tätigkeiten<br />

Betrag 100 angibt und die Vorschrift zum Schutz vor Steuerumgehung gemäß Absatz 6 desselben Art. 4 des Gesetzes Nr.<br />

383/2001 angewendet hat mit der Angabe des Betrags 80 in der Spalte 1 der Zeile RE3 muss beispielsweise in der vorliegenden<br />

Spalte den Betrag 20 angeben. Wenn die aus der Anwendung der Vorschriften zum Schutz vor Steuerumgehung resultierenden<br />

Beträge höher sind als die Vergünstigungen, muss vor dem Nettobetrag das Zeichen „-“ angeführt werden.<br />

In Zeile RE20 Spalte 2 ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag aus Zeile RE5 und jenem aus Zeile RE19 anzugeben.<br />

In der Zeile RE21 muss das Subjekt, das dem Zweijahresvergleich nicht anhaftet, den bereits in der Zeile RE20 Spalte<br />

2 angegebenen Betrag aufführen.<br />

Wenn die Spalte 1 der Zeile RE20 nicht ausgefüllt wurde, muss das Subjekt, das dem Vergleich anhaftet, den höheren<br />

zwischen den in Zeile RE20 Spalte 2 und Zeile RE27 Spalte 2 angegebenen Beträgen aufführen.<br />

Wenn die Spalte 1 der Zeile RE20 ausgefüllt wurde, hat der Steuerpflichtige einen Vergleich zwischen dem in der Zeile<br />

RE27 Spalte 2 angegebenen Betrag und der algebraischen Summe der in den Spalten 1 und 2 der Zeile RE20 angeführten<br />

Beträge zu unternehmen.<br />

Wenn die besagte Summe höher oder egal wie der Betrag in Zeile 27 Spalte 2 ist, ist in Zeile 21 der Betrag aus Spalte<br />

2 der Zeile RE20 anzugeben.<br />

Wenn dagegen die besagte algebraische Summe niedriger ist als der Betrag in Zeile RE27, Spalte 2, ist in Zeile RE21<br />

der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag in Spalte 2 Zeile RE27 und dem Betrag in Spalte 1 Zeile RE20 anzugeben.<br />

In folgenden Fällen ist die Zeile RE22 auszufüllen:<br />

• Einreichen der Erklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemäß Art. 1 des Gesetzes 383/2001 in geltender<br />

Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass die von dieser Bestimmung vorgesehene Besteuerung auf die Steuerpflichtigen,<br />

die bereits andere Ersatzbesteuerungen in Anspruch nehmen oder die eine Pauschalermittlung des steuerpflichtigen<br />

Einkommens ermöglichen, nicht anwendbar ist.<br />

• Ersatzbesteuerung für neue Produktionsinitiativen. Der Art. 13 des Gesetzes 388/2000 sieht für <strong>natürliche</strong> Personen,<br />

welche eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, die Möglichkeit vor, für den Besteuerungszeitraum, in dem sie mit<br />

der Tätigkeit beginnen, und für die beiden darauffolgenden Besteuerungszeiträume ein begünstigendes Besteuerungssystem<br />

in Anspruch zu nehmen, das die Zahlung der IRPEF-Ersatzsteuer in Höhe von 10 Prozent auf das laut Art. 50 TU-<br />

IR ermittelte Einkommen aus selbstständiger Arbeit vorsieht.<br />

• Ersatzbesteuerung für Nebentätigkeiten. Der Art.14 des Gesetzes Nr. 388/2000 führte für <strong>natürliche</strong> Personen, auf<br />

deren Tätigkeiten die Fachstudien Anwendung finden und die im vorhergehenden Besteuerungszeitraum Erlöse erzielten,<br />

welche die in den entsprechenden ministeriellen Verfügungen vorgesehenen Grenzen nicht überschritten haben und in<br />

jedem Fall höchstens 25.823,00 Euro betrugen, ein begünstigendes Besteuerungssystem ein.<br />

Die Begünstigung sieht vor, dass das Einkommen (Zeile RE20 Spalte 2), welches unter Berücksichtigung der durch Absatz<br />

4 des Art.14 des Gesetzes 388/2000 berechneten Erlöse (die in Zeile RE2 Spalte 2 anzuführen sind) sowie der<br />

Aufwendungen und Ausgaben, welche gemäß Art.50 TUIR (Zeilen von RE6 bis RE18) berechnet wurde, der IRPEF-Ersatzsteuer<br />

von 15 Prozent zu unterwerfen ist. Die Methode, mit der die Ermäßigungen der Erlöse auf der Grundlage der<br />

Fachstudien zu ermitteln sind, wurde mit Verfügung des Leiters der Agentur der Einnahmen festgelegt.<br />

In Zeile RE22 ist daher Folgendes anzugeben:<br />

Spalte 1:<br />

• Kode 1 bezüglich des zweiten Besteuerungszeitraums hinsichtlich der Erklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

• Kode 2 bezüglich des dritten Besteuerungszeitraums hinsichtlich der Erklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

• Kode 3 bezüglich der Inanspruchnahme des begünstigenden Besteuerungssystems für neue Unternehmensinitiativen<br />

• Kode 4 bezüglich Inanspruchnahme des Besteuerungssystems der Nebentätigkeiten<br />

In Spalte 2 ist Folgendes anzugeben:<br />

• bei Kode 1 oder 2 die Ersatzsteuer in Höhe von jeweils 15 bzw. 20 Prozent des Betrags aus Spalte 3. Diese Steuer<br />

ist unter Verwendung des Zahlungsvordrucks F24 mit der Abgabenkennzahl 1802 zu entrichten.<br />

• bei Kode 3 die Ersatzsteuer in Höhe von 10 Prozent des Betrags aus Spalte 3. Diese Steuer ist mit dem Zahlungsvordruck<br />

F24 mit der Abgabenkennzahl 4025 zu entrichten.<br />

• bei Kode 4 die Ersatzsteuer in Höhe von 15 Prozent des Betrags aus Spalte 3. Diese Steuer ist mit dem Zahlungsvordruck<br />

F24 mit der Abgabenkennzahl 4026 zu entrichten.<br />

In der Spalte 3 ist das mit der Ersatzsteuer besteuerte Einkommen anzugeben, das Folgendem entspricht:<br />

• bei Kode 1 oder 2 dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag aus Zeile RE21 dieser Erklärung und dem aus Zeile<br />

RE20 des Vordrucks UNICO 2001 <strong>natürliche</strong> Personen, nach den gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen und Verfahrensweisen.<br />

Ist der Betrag geringer als Null, muss eine Null eingetragen werden.<br />

• bei Kode 3 oder 4 dem Betrag aus Zeile RE21.<br />

Im Falle von Verlust ist in den oben angeführten Fällen in Spalte 3 eine Null einzutragen.<br />

EINKOMMEN (ODER VERLUST) NACH ABZUG DER ERSATZSTEUER<br />

In Zeile RE23 Spalte 2 ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag aus Zeile RE21 und dem Betrag aus Zeile RE22,<br />

Spalte 3 anzugeben. Dieser Betrag, erhöht um die eventuell in der Zeile RE2 Spalte 1 angegebenen Beträge, ist den anderen<br />

Irpef-Einkünften hinzuzufügen und in Übersicht RN, Zeile RN1, Spalte 4 zu übertragen.<br />

In Spalte 1 der Zeile RE23 ist der Anteil des Einkommens anzugeben, der der getrennten Ermittlung der Steuer laut<br />

Art. 33 Absatz 7 des GD Nr. 269/2003 unterliegt.<br />

Dieser Anteil entspricht dem in der Zeile RE21 angegebenen Betrag, erhöht gegebenenfalls um den in der Spalte 1<br />

der Zeile RE20 angegebenen Betrag und vermindert um den in der Spalte 1 der Zeile RE27 aufgeführten Betrag. Dieser<br />

Betrag kann den in der Spalte 2 derselben Zeile RE23 angeführten Betrag nicht überschreiten.<br />

Der Betrag aus Spalte 1 der Zeile RE23 ist in die Zeile RN1 gemäß den diesbezüglich gelieferten Anweisungen zu<br />

übertragen.<br />

7

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!