unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
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TEIL III<br />
EINKÜNFTE, DIE VON<br />
GESELLSCHAFTERN<br />
VON KAPITALGESELL-<br />
SCHAFTEN, DIE SEIT<br />
MEHR ALS FÜNF<br />
JAHREN BESTEHEN, IM<br />
FALLE EINES AUSTRITTS,<br />
BEI KAPITALHERABSET-<br />
ZUNG UND LIQUIDA-<br />
TION ERZIELT WURDEN<br />
TEIL IV<br />
RÜCKERSTATTETE<br />
STEUERN UND<br />
AUFWENDUNGEN<br />
Siehe im ANHANG unter<br />
„rückerstattete Steuern<br />
und Aufwendungen –<br />
Sonderfälle“<br />
TEIL V<br />
LEBENSVERSICHERUNGS-<br />
PRÄMIEN IM FALLE EINES<br />
RÜCKKAUF DES VETRAGES<br />
IM LAUFE DES FÜNF-<br />
JAHRESZEITRAUMES<br />
g) Erträge, die in den Beträgen oder im gemeinen Wert der Güter enthalten sind, die anlässlich des Ablaufens der in Artikel<br />
41, Absatz 1, Buchstaben a), b), f) und g) TUIR angeführten Verträge oder Titel zuerkannt werden, sofern sie nicht der Quellensteuer<br />
oder der Ersatzsteuer unterliegen, wenn der Zeitraum der Laufzeit des Vertrages oder des Titels 5 Jahre übersteigt.<br />
Dies vorausgesetzt, ist in den Zeilen von RM3 bis RM5 Folgendes anzugeben:<br />
• Spalte 1: der Buchstabe, welcher der Einkommensart nach der oben angeführten Aufstellung entspricht;<br />
• Spalte 2: das Jahr, in dem das Bezugsrecht auf die Einkünfte eingetreten ist bzw. für die Einkünfte gemäß Buchst. a) und<br />
für jene, die den Gesellschaftern im Zusammenhang mit einer Liquidation, auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens, gemäß<br />
Buchst. f) zugerechnet werden, das Jahr, in dem die Einkünfte jeweils erzielt oder zugerechnet wurden.<br />
• Spalte 3: Gesamtbetrag des Einkommens, der Zulage oder der Mehrerlöse.<br />
• Spalte 4: Gesamtbetrag der im Jahr 2003 getragenen Steuereinbehalte (einschließlich der eventuell aufgeschobenen Beträge).<br />
• Spalte 5: das Kästchen bei Wahl der ordentlichen Besteuerung ankreuzen (siehe Anleitungen der Zeile RM27).<br />
Im Teil III sind die Einkünfte anzugeben, die in den Beträgen oder im gemeinen Wert der Güter enthalten sind, die an die<br />
Gesellschafter von Gesellschaften, welche der Steuer auf das Einkommen der juristischen Personen unterliegen, in Fällen<br />
eines Austrittes, einer Kapitalherabsetzung, einer Liquidation, auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, zugerechnet werden,<br />
wenn der Zeitraum zwischen der Gründung der Gesellschaft und der Bekanntgabe des Austrittes, dem Beschluss zur<br />
Kapitalherabsetzung oder dem Beginn der Liquidation fünf Jahre überschreitet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer<br />
Liquidation das Steuerguthaben laut Art. 40 GD Nr. 269 vom 30. September 2003, umgewandelt mit Änderungen durch<br />
das G. Nr. 326 vom 24. November 2003, zusteht.<br />
Dies vorausgesetzt, ist in den Zeilen RM6 und RM7, Folgendes anzugeben:<br />
• Spalte 1: das Jahr, in dem das Bezugsrecht auf die Einkünfte eingetreten ist, bzw. für die Einkünfte aus einer Liquidation,<br />
auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, das Jahr, in dem die Liquidation begonnen hat;<br />
• Spalte 2: Gesamtbetrag der zugerechneten Beträge bzw. des gemeinen Werts der zugewiesenen Güter;<br />
• Spalte 3: Gesamtbetrag der im Jahr 2003 geschuldeten Einbehalte (einschließlich der aufgeschobenen Beträge).<br />
• Spalte 4: zustehendes Steuerguthaben in vollständiger Höhe gemäß Art. 14 TUIR<br />
• Spalte 5: zustehendes Steuerguthaben in begrenzter Höhe gemäß Art. 11, Absatz 3-bis TUIR bzw. Art. 40, GD Nr.<br />
269 vom 30. September 2003. Diese Spalten sind nicht abzufassen, wenn die Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften<br />
stammen.<br />
In Spalte 6 ist das Kästchen anzukreuzen, falls die ordentlichen Besteuerung gewählt wird (siehe Anleitungen der Zeile RM27).<br />
Im Teil IV sind die Einkünfte anzugeben, welche als Rückerstattung von Steuern oder Aufwendungen, einschließlich des Beitrages an den nationalen Gesundheitsdienst<br />
CSSN und ILOR, erzielt wurden und vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht wurden, bzw. für welche man in den vorhergehenden<br />
Besteuerungszeiträumen Absetzbeträge in Anspruch genommen hat, die im Jahre 2003 eine Steuerermäßigung erfahren haben bzw. Gegenstand einer<br />
Rückerstattung oder Rückzahlung (auch in Form eines Steuerguthabens) von den Finanzämtern oder von Dritten waren. In diesem Teil sind die abzugsfähigen<br />
Arzt-, Fürsorge- und Behandlungskosten, bzw. jene, für welche die Absetzung zusteht, nicht anzugeben, welche aufgrund von Beiträgen<br />
bzw. in Form von Versicherungsprämien, die vom Steuerzahler selbst oder von dritten Personen eingezahlt wurden, rückerstattet wurden und für welche<br />
keine Steuerabsetzung zusteht bzw. welche vom Gesamteinkommen oder von den Einkünften, zu dessen Bildung sie beitragen, nicht abzugsfähig sind.<br />
Dies vorausgeschickt ist in Zeile RM8 Folgendes anzugeben:<br />
• Spalte 1: das Jahr, in dem die Steuerabsetzung in Anspruch genommen wurde<br />
• Spalte 2: die Beträge, die als Rückerstattung von Aufwendungen, für welche man die Absetzung der Steuer in Anspruch genommen hat, bezogen wurden;<br />
es wird darauf hingewiesen, dass der Betrag der rückerstatteten Aufwendungen und nicht der Betrag der Absetzung angeführt werden muss;<br />
• Spalte 3: das Kästchen anzukreuzen, falls man die ordentliche Besteuerung wählen möchte (siehe Anleitungen zur Abfassung<br />
der Zeile RM27).<br />
In dieser Zeile ist zum Beispiel Folgendes anzuführen:<br />
a) die infolge eines Hypothekardarlehens nicht auf das Kapital ausgeschütteten Beiträge, welche in einem Besteuerungszeitraum<br />
ausbezahlt wurden, der auf jenen folgt, in welchem der Steuerzahler die Absetzung bezüglich der Schuldzinsen<br />
in Anspruch genommen hat, ohne die genannten Beiträge zu berücksichtigen.<br />
b) die Quote der Schuldzinsen, für welche der Steuerpflichtige in den vorhergehenden Jahren die Absetzung aufgrund von<br />
Darlehen für Sanierungsarbeiten oder den Bau von Immobilieneinheiten, die als Hauptwohnung dienen, in Anspruch genommen<br />
hat, bezogen auf den Betrag des Darlehens, welcher nicht für die Baukosten genutzt wurde.<br />
c) die Beiträge, welche für Sanierungsarbeiten der Bausubstanz gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 449 vom 27. Dezember 1997 gewährt wurden<br />
und in Bezug auf welche der Steuerzahler in den vorhergehenden Jahren aufgrund der aufgewendeten Ausgaben die Absetzung in Anspruch<br />
genommen hat. Nicht anzugeben in dieser Zeile ist der Beitrag an jene Personen, die durch die Erdbeben vom September und Oktober des<br />
Jahres 1997 in den Regionen Umbrien und Marken geschädigt wurden, und zwar in der Höhe des MwSt.-Betrages, der aufgrund des Entschädigungsanspruches<br />
in Bezug auf den Ankauf und die Einfuhr genutzter Güter und in Bezug auf Dienstleistungen, einschließlich von Freiberuflern,<br />
gezahlt wurde, für die Reparatur oder den Wiederaufbau der zerstörten oder beschädigten Gebäude oder öffentlichen Bauwerke.<br />
In Zeile RM9 ist Folgendes anzugeben:<br />
• Spalte 2: die als Rückerstattung von Steuern bzw. von Aufwendungen, die vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht<br />
wurden, erzielten Beträge.<br />
• Spalte 3: das Kästchen ankreuzen, falls der Steuerzahler die ordentliche Besteuerung gewählt hat (siehe Anleitungen zur<br />
Abfassung der Zeile RM23).<br />
In dieser Zeile ist zum Beispiel der ILOR-Betrag und der Betrag des CSSN anzugeben, der in vorhergehenden Jahren in<br />
Abzug gebracht und im Jahr 2003 zurückerstattet wurde.<br />
Im Teil V ist die Summe der Prämien für Lebensversicherungen des Steuerzahlers in Bezug auf Verträge anzugeben, die bis<br />
zum 31.12.2000 abgeschlossen wurden und für welche die Steuerabsetzung in Anspruch genommen wurde, und die einer<br />
gesonderten Besteuerung zu unterwerfen sind, im Fall von Rückkauf des Vertrages im Laufe der darauffolgenden fünf<br />
Jahre nach Vertragsabschluß.<br />
Dies vorausgesetzt ist in Zeile RM10 Folgendes anzugeben:<br />
• Spalte 1: das Jahr, in dem der Steuerzahler den Rückkauf beantragt hat.<br />
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