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unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

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TEIL III<br />

EINKÜNFTE, DIE VON<br />

GESELLSCHAFTERN<br />

VON KAPITALGESELL-<br />

SCHAFTEN, DIE SEIT<br />

MEHR ALS FÜNF<br />

JAHREN BESTEHEN, IM<br />

FALLE EINES AUSTRITTS,<br />

BEI KAPITALHERABSET-<br />

ZUNG UND LIQUIDA-<br />

TION ERZIELT WURDEN<br />

TEIL IV<br />

RÜCKERSTATTETE<br />

STEUERN UND<br />

AUFWENDUNGEN<br />

Siehe im ANHANG unter<br />

„rückerstattete Steuern<br />

und Aufwendungen –<br />

Sonderfälle“<br />

TEIL V<br />

LEBENSVERSICHERUNGS-<br />

PRÄMIEN IM FALLE EINES<br />

RÜCKKAUF DES VETRAGES<br />

IM LAUFE DES FÜNF-<br />

JAHRESZEITRAUMES<br />

g) Erträge, die in den Beträgen oder im gemeinen Wert der Güter enthalten sind, die anlässlich des Ablaufens der in Artikel<br />

41, Absatz 1, Buchstaben a), b), f) und g) TUIR angeführten Verträge oder Titel zuerkannt werden, sofern sie nicht der Quellensteuer<br />

oder der Ersatzsteuer unterliegen, wenn der Zeitraum der Laufzeit des Vertrages oder des Titels 5 Jahre übersteigt.<br />

Dies vorausgesetzt, ist in den Zeilen von RM3 bis RM5 Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 1: der Buchstabe, welcher der Einkommensart nach der oben angeführten Aufstellung entspricht;<br />

• Spalte 2: das Jahr, in dem das Bezugsrecht auf die Einkünfte eingetreten ist bzw. für die Einkünfte gemäß Buchst. a) und<br />

für jene, die den Gesellschaftern im Zusammenhang mit einer Liquidation, auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens, gemäß<br />

Buchst. f) zugerechnet werden, das Jahr, in dem die Einkünfte jeweils erzielt oder zugerechnet wurden.<br />

• Spalte 3: Gesamtbetrag des Einkommens, der Zulage oder der Mehrerlöse.<br />

• Spalte 4: Gesamtbetrag der im Jahr 2003 getragenen Steuereinbehalte (einschließlich der eventuell aufgeschobenen Beträge).<br />

• Spalte 5: das Kästchen bei Wahl der ordentlichen Besteuerung ankreuzen (siehe Anleitungen der Zeile RM27).<br />

Im Teil III sind die Einkünfte anzugeben, die in den Beträgen oder im gemeinen Wert der Güter enthalten sind, die an die<br />

Gesellschafter von Gesellschaften, welche der Steuer auf das Einkommen der juristischen Personen unterliegen, in Fällen<br />

eines Austrittes, einer Kapitalherabsetzung, einer Liquidation, auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, zugerechnet werden,<br />

wenn der Zeitraum zwischen der Gründung der Gesellschaft und der Bekanntgabe des Austrittes, dem Beschluss zur<br />

Kapitalherabsetzung oder dem Beginn der Liquidation fünf Jahre überschreitet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer<br />

Liquidation das Steuerguthaben laut Art. 40 GD Nr. 269 vom 30. September 2003, umgewandelt mit Änderungen durch<br />

das G. Nr. 326 vom 24. November 2003, zusteht.<br />

Dies vorausgesetzt, ist in den Zeilen RM6 und RM7, Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 1: das Jahr, in dem das Bezugsrecht auf die Einkünfte eingetreten ist, bzw. für die Einkünfte aus einer Liquidation,<br />

auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, das Jahr, in dem die Liquidation begonnen hat;<br />

• Spalte 2: Gesamtbetrag der zugerechneten Beträge bzw. des gemeinen Werts der zugewiesenen Güter;<br />

• Spalte 3: Gesamtbetrag der im Jahr 2003 geschuldeten Einbehalte (einschließlich der aufgeschobenen Beträge).<br />

• Spalte 4: zustehendes Steuerguthaben in vollständiger Höhe gemäß Art. 14 TUIR<br />

• Spalte 5: zustehendes Steuerguthaben in begrenzter Höhe gemäß Art. 11, Absatz 3-bis TUIR bzw. Art. 40, GD Nr.<br />

269 vom 30. September 2003. Diese Spalten sind nicht abzufassen, wenn die Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften<br />

stammen.<br />

In Spalte 6 ist das Kästchen anzukreuzen, falls die ordentlichen Besteuerung gewählt wird (siehe Anleitungen der Zeile RM27).<br />

Im Teil IV sind die Einkünfte anzugeben, welche als Rückerstattung von Steuern oder Aufwendungen, einschließlich des Beitrages an den nationalen Gesundheitsdienst<br />

CSSN und ILOR, erzielt wurden und vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht wurden, bzw. für welche man in den vorhergehenden<br />

Besteuerungszeiträumen Absetzbeträge in Anspruch genommen hat, die im Jahre 2003 eine Steuerermäßigung erfahren haben bzw. Gegenstand einer<br />

Rückerstattung oder Rückzahlung (auch in Form eines Steuerguthabens) von den Finanzämtern oder von Dritten waren. In diesem Teil sind die abzugsfähigen<br />

Arzt-, Fürsorge- und Behandlungskosten, bzw. jene, für welche die Absetzung zusteht, nicht anzugeben, welche aufgrund von Beiträgen<br />

bzw. in Form von Versicherungsprämien, die vom Steuerzahler selbst oder von dritten Personen eingezahlt wurden, rückerstattet wurden und für welche<br />

keine Steuerabsetzung zusteht bzw. welche vom Gesamteinkommen oder von den Einkünften, zu dessen Bildung sie beitragen, nicht abzugsfähig sind.<br />

Dies vorausgeschickt ist in Zeile RM8 Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 1: das Jahr, in dem die Steuerabsetzung in Anspruch genommen wurde<br />

• Spalte 2: die Beträge, die als Rückerstattung von Aufwendungen, für welche man die Absetzung der Steuer in Anspruch genommen hat, bezogen wurden;<br />

es wird darauf hingewiesen, dass der Betrag der rückerstatteten Aufwendungen und nicht der Betrag der Absetzung angeführt werden muss;<br />

• Spalte 3: das Kästchen anzukreuzen, falls man die ordentliche Besteuerung wählen möchte (siehe Anleitungen zur Abfassung<br />

der Zeile RM27).<br />

In dieser Zeile ist zum Beispiel Folgendes anzuführen:<br />

a) die infolge eines Hypothekardarlehens nicht auf das Kapital ausgeschütteten Beiträge, welche in einem Besteuerungszeitraum<br />

ausbezahlt wurden, der auf jenen folgt, in welchem der Steuerzahler die Absetzung bezüglich der Schuldzinsen<br />

in Anspruch genommen hat, ohne die genannten Beiträge zu berücksichtigen.<br />

b) die Quote der Schuldzinsen, für welche der Steuerpflichtige in den vorhergehenden Jahren die Absetzung aufgrund von<br />

Darlehen für Sanierungsarbeiten oder den Bau von Immobilieneinheiten, die als Hauptwohnung dienen, in Anspruch genommen<br />

hat, bezogen auf den Betrag des Darlehens, welcher nicht für die Baukosten genutzt wurde.<br />

c) die Beiträge, welche für Sanierungsarbeiten der Bausubstanz gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 449 vom 27. Dezember 1997 gewährt wurden<br />

und in Bezug auf welche der Steuerzahler in den vorhergehenden Jahren aufgrund der aufgewendeten Ausgaben die Absetzung in Anspruch<br />

genommen hat. Nicht anzugeben in dieser Zeile ist der Beitrag an jene Personen, die durch die Erdbeben vom September und Oktober des<br />

Jahres 1997 in den Regionen Umbrien und Marken geschädigt wurden, und zwar in der Höhe des MwSt.-Betrages, der aufgrund des Entschädigungsanspruches<br />

in Bezug auf den Ankauf und die Einfuhr genutzter Güter und in Bezug auf Dienstleistungen, einschließlich von Freiberuflern,<br />

gezahlt wurde, für die Reparatur oder den Wiederaufbau der zerstörten oder beschädigten Gebäude oder öffentlichen Bauwerke.<br />

In Zeile RM9 ist Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 2: die als Rückerstattung von Steuern bzw. von Aufwendungen, die vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht<br />

wurden, erzielten Beträge.<br />

• Spalte 3: das Kästchen ankreuzen, falls der Steuerzahler die ordentliche Besteuerung gewählt hat (siehe Anleitungen zur<br />

Abfassung der Zeile RM23).<br />

In dieser Zeile ist zum Beispiel der ILOR-Betrag und der Betrag des CSSN anzugeben, der in vorhergehenden Jahren in<br />

Abzug gebracht und im Jahr 2003 zurückerstattet wurde.<br />

Im Teil V ist die Summe der Prämien für Lebensversicherungen des Steuerzahlers in Bezug auf Verträge anzugeben, die bis<br />

zum 31.12.2000 abgeschlossen wurden und für welche die Steuerabsetzung in Anspruch genommen wurde, und die einer<br />

gesonderten Besteuerung zu unterwerfen sind, im Fall von Rückkauf des Vertrages im Laufe der darauffolgenden fünf<br />

Jahre nach Vertragsabschluß.<br />

Dies vorausgesetzt ist in Zeile RM10 Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 1: das Jahr, in dem der Steuerzahler den Rückkauf beantragt hat.<br />

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