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unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

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Zahlung aus<br />

dem Ausland<br />

Im Ausland<br />

ansässig<br />

Nationalität<br />

Steuerdomizil<br />

in Italien<br />

Vom Erben<br />

eingereichte<br />

Erklärung<br />

Übersicht RB<br />

Nähere Angaben<br />

zur Hauptwohnung<br />

6. WIE DIE ZAHLUNGEN VORZUNEHMEN SIND<br />

Neben den Zahlungsbedingungen, die im Allgemeinen für alle Steuerzahler im HEFT 1, Abschnitt 6, TEIL I „Allgemeine Anleitungen<br />

für die Erklärung“ angeführt sind, sind für nicht ansässige Subjekte besondere Einzahlungsarten vorgesehen:<br />

• Einzahlung bei irgendeiner Bank des Ortes durch eine Geldüberweisung in Euro zu Gunsten einer nationalen Bank mit<br />

Sitz in Italien. In der Überweisung sind die Angaben des Erklärers, die Steuernummer, der Wohnsitz im Ausland, das<br />

Domizil in Italien, der Einzahlungsgrund und das Jahr anzugeben, auf das sich die Zahlung bezieht.<br />

• Einzahlung durch den telematischen Internetdienst. Damit diese Einzahlungsart in Anspruch genommen werden kann,<br />

muss der Steuerzahler im Besitz des PINCODE sein und muss ein Kontokorrentkonto bei einer Bank besitzen, die mit der<br />

Agentur der Einnahmen vertragsgebunden ist. Das entsprechende aktualisierte Verzeichnis steht auf der Website<br />

www.agenziaentrate.gov.it zur Verfügung.<br />

Die Zahlung kann nicht durch Schecks durchgeführt werden.<br />

ANLEITUNGEN ZUR ABFASSUNG FÜR NICHT ANSÄSSIGE SUBJEKTE<br />

1. PERSÖNLICHE ANGABEN<br />

Auf der Titelseite müssen nicht ansässige Subjekte den Teil mit dem Titel „Im Ausland ansässig“ abfassen.<br />

Im Feld ist ausgeschrieben und in dieser Reihenfolge Folgendes anzugeben:<br />

• Die Steuernummer, die vom ausländischen Wohnsitzstaat zugeteilt wurde bzw. falls dieser von der Gesetzgebung des<br />

entsprechenden Landes nicht vorgesehen ist, einen ähnlichen Identifizierungskode (z.B.: den sozialen Sicherheitskode,<br />

den allgemeinen Identifizierungskode usw.). Sieht die Gesetzgebung des Wohnsitzstaates keinen Identifizierungskode<br />

vor, ist das Kästchen nicht abzufassen.<br />

• Den Namen des Auslandsstaates;<br />

• Den Kode des Auslandsstaates, in dem Sie ansässig sind. Den entsprechenden Kode können Sie der Aufstellung im AN-<br />

HANG zu HEFT 1 entnehmen.<br />

• Den Bundesstaat, die Provinz, den Bezirk und dergleichen, falls der Staat des Wohnsitzes in geographische Unterteilungen<br />

aufgegliedert ist. Im Falle von mehreren Unterteilungen des Territoriums ist nur der Größte anzugeben (z.B.: wenn<br />

ein Staat in Bundesstaaten aufgeteilt ist, die in Bezirken unterteilt sind, ist nur der Bundesstaat anzuführen).<br />

• Der Wohnort und die vollständige Adresse.<br />

Die Kästchen „Nationalität“ im letzten Teil sind anzukreuzen, indem man Folgendes beachten muss:<br />

• Das Kästchen 1 ist anzukreuzen, falls Sie die Nationalität des Wohnsitzstaates besitzen und die bürgerlichen Rechte aufgrund<br />

des Gesetzes dieses Landes genießen.<br />

• Das Kästchen 2 ist anzukreuzen, wenn Sie die italienische Staatsbürgerschaft besitzen.<br />

Beide Kästchen ankreuzen, falls sie beide Staatsbürgerschaften besitzen.<br />

Keines der beiden Kästchen ist anzukreuzen, wenn sie weder die italienische noch jene des Wohnsitzstaates besitzen.<br />

Im Teil „Meldeamtlicher Wohnsitz“ auf dem Titelblatt müssen die nicht ansässigen Subjekte ihren Wohnsitz in Italien anführen.<br />

Für Subjekte, die im Ausland ansässig sind, sieht die italienische Gesetzgebung Kriterien vor, die das Steuerdomizil in Italien<br />

festlegen. Durch diese Bestimmungen haben ausländische Steuerzahler das Steuerdomizil in jener Gemeinde, in welcher<br />

das italienische Einkommen erzeugt wird bzw. wenn das Einkommen in mehreren Gemeinden erzeugt wird, ist jene<br />

Gemeinde in Betracht zu ziehen, in welcher das höchste Einkommen erzielt wurde.<br />

Italienische Staatsbürger, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst im Ausland wohnen und jene, die<br />

als ansässig zu betrachten sind, da sie den Wohnsitz der Form nach in ein Land mit einem günstigerem Steuersystem verlegt<br />

haben, die im MD vom 4. Mai 1999 angeführt sind, haben den Wohnsitz in jener Gemeinde in Italien, in welcher<br />

sie zuletzt ansässig waren.<br />

Die Anschrift des Wohnsitzes in Italien ist nur anzuführen, wenn Sie in der Gemeinde, die als Steuerwohnsitz ermittelt wurde,<br />

eine Zustellungsadresse besitzen.<br />

Verwenden sie den Teil „Subjekten vorbehalten, welche die Erklärung für andere Personen einreichen“ unter Bezugnahme<br />

auf die Anleitungen des HEFTES 1, TEIL III, Abschnitt 1.<br />

Falls der die Erklärung einreichende Erbe im Ausland ansässig ist:<br />

• Im Kästchen „Meldeamtliche Wohnsitzgemeinde“ ist der ausländische Wohnsitzstaat anzuführen<br />

• Im Kästchen „Ort, Straße und Hausnummer“ den Wohnort (Stadt, Gemeinde usw.) und dann die Adresse angeben.<br />

2. ÜBERSICHTEN RA UND RB – EINKÜNFTE AUS GRUND-<br />

UND GEBÄUDEBESITZ IN ITALIEN<br />

Im Sinne der italienischen Gesetzgebung werden Einkünfte aus Grund- und Gebäudebesitz in Italien auch dann in Italien<br />

besteuert, wenn diese im Besitze von nicht ansässigen Subjekten sind.<br />

Ist das Land des Wohnsitzes durch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien gebunden, sind in diesem Abkommen<br />

üblicherweise Maßnahmen vorgesehen, durch welche für diese Einkünfte die Doppelbesteuerung vermieden wird.<br />

Die Einkünfte aus Grund- und Gebäudebesitz im Ausland sind nicht zu erklären, falls sie im Besitz von nicht ansässigen<br />

Subjekten sind.<br />

Falls ein Nichtansässiger in Italien ein Gebäude besitzt, kann dieses nicht als Hauptwohnung betrachtet werden. Als Hauptwohnung<br />

ist jenes zu betrachten, in dem der Steuerzahler für gewöhnlich wohnt. Dem Nichtansässigen steht also für die<br />

Hauptwohnung kein Abzug vom Gesamteinkommen zu. In Spalte 2 (Verwendung) der Übersicht RB sind folglich die Kodes<br />

1, 5 und 6 nicht anzuführen.<br />

Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass bei mehreren Immobilieneinheiten zu Wohnzwecken, die nicht ansässigen Sub-<br />

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