unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
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Identifizierungsang<br />
aben des<br />
Kondominiums<br />
Angaben zu den<br />
Lieferanten und zu<br />
der Anschaffung<br />
von Gütern und<br />
Dienstleistungen<br />
nen anderen ausländischen Staat durch die Benutzung eines oder mehrerer Kontokorrents mit sich gebracht haben, kann<br />
sich der Steuerzahler in Bezug auf jedes Konto darauf beschränken, den Gesamtbetrag der durchgeführten Überweisungen<br />
aus dem Ausland (Kode 1), aus Italien (Kode 2) und auf das Ausland (Kode 3), mittels Angabe des Betrages in Spalte<br />
7 und des Kodes des Geschäftsvorfalls in Spalte 3, anzugeben, statt die einzelnen Geschäftsvorfälle anzugeben.<br />
Falls sich an derselben Überweisung mehrere in den ersten zwei Absätzen des Artikels 1 des GD Nr.167/1990 genannte<br />
Vermittler beteiligen, ist nur die Kontonummer des Vermittlers anzugeben, der sich als Erster an der Überweisung ins Ausland<br />
und als Letzter an der Überweisung nach Italien beteiligt hat.<br />
Im Falle, dass ein einziger Vordruck für die Angabe der angeforderten Angaben nicht ausreichen sollte, muss man weitere<br />
Vordrucke verwenden, wobei jeder einzelne von diesen nummeriert werden muss, indem die laufende Nummer im eigens<br />
dafür vorgesehenen Kästchen auf der ersten Seite des Vordruckes, anzugeben ist.<br />
3. ÜBERSICHT AC – MITTEILUNG DES KONDOMINIUMSVERWALTERS<br />
Die Übersicht AC ist von zum 31. Dezember 2003 amtierenden Kondominiumsverwaltern zu verwenden, um jährlich dem<br />
MwSt.-Amt den Gesamtbetrag der Güter und Dienstleistungen, die vom Kondominium im Laufe des Kalenderjahres angeschafft<br />
wurden, und die Angaben der entsprechenden Lieferanten, mitzuteilen (Art. 7, Absatz 8-bis des DPR Nr. 605 vom<br />
29. September 1973). In dieser Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung auch für Häuser von nicht<br />
mehr als vier Mitbesitzern besteht.<br />
Unter den Lieferanten des Kondominiums sind auch die anderen Kondominien, Großkondominien, Konsortien bzw. Körperschaften<br />
gleicher Natur einzuschließen, an denen das verwaltete Kondominium Beträge von mehr als 258,23 Euro im<br />
Jahr ausbezahlt hat.<br />
Es besteht keine Mitteilungspflicht in Bezug auf:<br />
• Die Beträge bezüglich Lieferungen für Wasser, Strom und Gas<br />
• Die Beträge bezüglich der Anschaffung von Güter und Dienstleistungen im Laufe des Kalenderjahres, deren Betrag vor<br />
dem Abzug der MwSt. die Grenze von 258,23 Euro für jeden einzelnen Lieferanten, nicht überschreitet. In diesem Fall<br />
sind auch die Identifizierungsangaben des Lieferanten nicht anzugeben.<br />
• Die Beträge bezüglich Dienstleistungen, welche für das Kondominium die Zahlung von quellenbesteuerten Beträgen mit<br />
sich gebracht haben. Die genannten Beträge und die darauf durchgeführten Einbehalte müssen in der Erklärung der Steuersubstituten<br />
angeführt werden, welche das Kondominium für das Jahr 2003 einzureichen hat.<br />
Falls dasselbe Kondominium mehrere Übersichten abzufassen hat, sind die Identifizierungsangaben des Kondominiums auf<br />
allen Übersichten anzuführen.<br />
Werden mehrere Kondominien vom selben Verwalter verwaltet, müssen für jedes Kondominium eigene Übersichten abgefasst<br />
werden.<br />
Auf jeden Fall, müssen alle abgefassten Übersichten eines bzw. mehrerer Kondominien im Feld „Vordr. Nr.“ fortlaufend nummeriert<br />
werden.<br />
Ist der Verwalter von der Abgabepflicht der eigenen Einkommenserklärung bzw. des Vordr. 730/<strong>2004</strong> befreit, ist die<br />
Übersicht AC mit dem Titelblatt des Vordr. UNICO <strong>2004</strong> mit den Modalitäten und innerhalb der Frist, die für die Abgabe<br />
dieses Vordruckes vorgesehen ist, einzureichen.<br />
In diesem Teil ist bezüglich jedes Kondominiums Folgendes anzugeben:<br />
• Punkt 1: Steuernummer<br />
• Punkt 2: eventuelle Bezeichnung<br />
• Punkte von 3 bis 5: volle Anschrift (Gemeinde, Kennzeichen der Provinz, Straße und Hausnummer)<br />
In diesem Teil müssen in Bezug auf jeden einzelnen Lieferanten die Identifizierungsangaben, der Gesamtbetrag der Anschaffungen<br />
von Gütern und Dienstleistungen angeführt werden, die im Laufe des Kalenderjahres vom Kondominium durchgeführt<br />
wurden.<br />
Die Mitteilung muss sich, unabhängig vom von der Kondominiumsverwaltung angewandten Buchhaltungssystem, auf die<br />
Anschaffungen von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die im Laufe des Kalenderjahres vom Kondominiums durchgeführt<br />
wurden.<br />
Für die Feststellung des Anschaffungszeitpunktes sind die Bestimmungen des Art. 6 des DPR Nr. 633 vom 26. Oktober 1972 anzuwenden.<br />
Deshalb werden die Anschaffungen von unbeweglichen Gütern im Allgemeinen bei Abschluss des Vertrages als durchgeführt<br />
betrachtet, während die beweglichen Güter bei Abgabe bzw. Versand als durchgeführt zu betrachten sind. Die Dienstleistungen<br />
werden bei Auszahlung des Entgelts als durchgeführt betrachtet; falls aber die Rechnung vor Zahlung des Entgelts<br />
ausgestellt wurde oder das Entgelt nur teilweise bezahlt wurde, ist das Geschäft jeweils zum Ausstellungsdatum der Rechnung bzw.<br />
zum Teilzahlungsdatum als durchgeführt zu betrachten und zwar mit Hinsicht auf den berechneten bzw. bezahlten Betrag.<br />
Insbesondere ist Folgendes anzugeben:<br />
• Punkt 1: Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer des Lieferanten<br />
• Punkt 2: Familienname, falls der Lieferant eine <strong>natürliche</strong> Person ist bzw. die Bezeichnung oder der Familienname, falls<br />
das Subjekt keine <strong>natürliche</strong> Person ist<br />
• Punkte von 3 bis 7: (nur bei <strong>natürliche</strong>n Personen als Lieferanten abzufassen) Name und die anderen persönlichen Angaben<br />
(Geschlecht, Datum, Geburtsgemeinde und -provinz)<br />
• Punkte von 8 bis 10: jeweils Gemeinde, Provinz, Straße und Hausnummer des Steuerwohnsitzes des Lieferanten<br />
• Punkt 11: ausländischer Wohnsitzstaat bei nicht ansässigen Lieferanten (siehe im ANHANG des HEFTES 1 die Aufstellung<br />
„Verzeichnis der Ausland-Staaten und -Gebieten“)<br />
• Punkt 12: Gesamtbetrag der Anschaffungen von Gütern und Dienstleistungen, die vom Kondominium im Laufe des Kalenderjahres<br />
durchgeführt wurden.<br />
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