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unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

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BEISPIEL<br />

Bezugseinkommen = 21.400 (Einkommen 2001 = 20.000, erhöht um 7%)<br />

Unternehmenseinkommen aus der vorliegenden Erklärung = 25.000<br />

Anteil über dem Bezugseinkommen = 3.600 (25.000 – 21.400)<br />

a) Wenn der Beitragspflichtige lediglich das Mindestbezugseinkommen den Beitragszahlungen unterwerfen will, muss<br />

er in Spalte 3 den Betrag 25.000 Euro angeben und in Spalte 4 den Betrag 21.400 Euro.<br />

b) Wenn der Beitragspflichtige hingegen einen Betrag in Höhe von 24.000 Euro der Beitragszahlung unterwerfen will,<br />

muss er in Spalte 3 den Betrag von 25.000 Euro angeben und in der Spalte 4 den Betrag von 24.000 Euro.<br />

– Spalte 5 und 6: Jeweils der Beginn und das Ende des Zeitraumes, für den die Beiträge für das Jahr 2003 geschuldet<br />

sind (zum Beispiel für das ganze Jahr, von 01 bis 12; bei einer Eintragung ab Mai, von 05 bis 12 usw.)<br />

– Spalte 7: Bei Arbeitnehmern ohne Beitragsjahre zum 31. Dezember 1995, eingetragen ab dem 1. Januar 1996, ist<br />

das Kästchen anzukreuzen.<br />

– Spalte 8: Einer der unten angeführten Kodes der eventuellen von INPS anerkannten Beitragsbegünstigungen (Reduzierungen):<br />

A Art. 59, Absatz 15 des G. Nr. 449/97. Reduzierung von 50% der IVS-Beiträge, die von Rentnern mit mehr als fünfundsechzig<br />

Jahren geschuldet sind;<br />

B Art. 1, Absatz 7 des G. Nr.233/90. Reduzierung von drei Punkten des Beitragssteuersatzes IVS für Mitarbeiter, welche<br />

noch nicht 21 Jahre alt sind (z.B. Ermäßigung des Steuersatzes von 16,80 auf 13,80 bei Handwerkern und von<br />

17,19 auf 14,19 bei Gewerbetreibenden); diese Reduzierung kann bis zu jenem Monat (der eingeschlossen wird)<br />

angewandt werden, an dem der Mitarbeiter 21 Jahre alt wird;<br />

C Art.3, Absatz 9 des G. Nr. 448/98 in geltender Fassung. Reduzierung um 50% der Zahlung der von Subjekten unter<br />

32 Jahren geschuldeten Beiträge, die in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 zum ersten mal in die Verwaltung<br />

eingetragen wurden; die Reduzierung gilt in Bezug auf die ersten drei Jahre nach der Eintragung;<br />

D Wenn die Ermäßigungen aus Punkt B und Punkt C gleichzeitig zustehen.<br />

Falls sich im Laufe des Jahres das Recht auf die besagten Beitragsbegünstigungen ändert, sind gesonderte Zeilen mit Bezug<br />

auf die einzelnen Gültigkeitsperiode der Begünstigungen abzufassen, indem das Kästchen in Spalte 11 angekreuzt<br />

werden muss; in diesem Fall muss die erste Zeile vollständig abgefasst werden und in den folgenden Zeilen sind nur die<br />

Spalten 8, 9 und 10 abzufassen (Art und Zeitraum der Reduzierung); bei der Ermittlung des geschuldeten Beitrages, der<br />

ausschließlich in die erste Zeile zu übertragen ist, sind die verschiedenen Begünstigungen zu berücksichtigen, die in den<br />

folgenden Zeilen angeführt sind.<br />

– Spalten 9 und 10: Jeweils der Beginn und das Ende des Zeitraumes, in dem die Ermäßigung zusteht (z. B.: für das ganze<br />

Jahr, von 01 bis 12).<br />

– Spalte 11: Das Kästchen ankreuzen, um anzugeben, dass es sich um dasselbe Subjekt aus vorhergehender Zeile handelt,<br />

falls es nötig war mehrere Zeilen abzufassen, damit Änderungen des Rechtes auf Beitragsbegünstigungen im Laufe des<br />

Jahres beschrieben werden können; das Kästchen ist natürlich nur in den Zeilen nach der ersten Zeile anzukreuzen.<br />

– Spalte 12: Mindesteinkommen. Ist das Einkommen des Unternehmens geringer als dieses Mindesteinkommen (ausgenommen<br />

ist das Einkommen der Zimmervermieter, das in Spalte 24 anzugeben ist), ist in dieser Spalte der Betrag anzugeben,<br />

der dem erwähnten Mindesteinkommen entspricht.<br />

Wird die Tätigkeit nur für einen Teil des Jahres ausgeübt, ist das Mindesteinkommen an den Tätigkeitsmonaten zu bemessen.<br />

– Spalte 13: Geschuldete IVS-Beiträge auf das Mindesteinkommen, berechnet durch die Anwendung auf das Einkommen<br />

aus Spalte 12 der Steuersätze, die für die jeweilige Verwaltung (Handwerker oder Gewerbetreibende) festgesetzt sind<br />

und zwar nach Abzug der eventuellen Reduzierungen, die in Spalte 8 angeführt sind. Wurden für das einzelne Subjekt<br />

mehrere Zeilen abgefasst, sind bei der Ermittlung des geschuldeten Beitrages die verschiedenen in den einzelnen Zeilen<br />

angeführten Ermäßigungen zu berücksichtigen.<br />

– Spalte 14: Beitragsleistungen für die Mutterschaft in Höhe von 0,62 Euro pro Monat.<br />

– Spalte 15: Beträge der Vereinsmitgliedsbeiträge bzw. der eventuellen Nebenkosten.<br />

– Spalte 16: Gesamtbetrag der auf das Mindesteinkommen entrichteten Beiträge, einschließlich der für Mutterschaftsbeiträge,<br />

Vereinsmitgliedsbeiträge und eventuelle Nebenkosten (Spalten 14 und 15) geleisteten Beitragszahlungen, wobei<br />

ebenfalls die nach der Einreichung der Erklärung mit Vordruck UNICO <strong>2004</strong> Natürliche Personen fälligen Beiträge zu<br />

addieren sind.<br />

– Spalte 17: Gesamtbetrag der Vor- und Fürsorgebeiträge, die auf das Mindesteinkommen geschuldet sind und ohne Verwendung<br />

des Vordrucks F24 verrechnet wurden mit Guthaben, die sich nicht aus der vorliegenden Erklärung ergeben,<br />

sondern von INPS auf Antrag des Versicherungsnehmers anerkannt wurden.<br />

– Spalte 18: Hier ist das aus jeder einzelnen Beitragsposition bezüglich auf das Mindesteinkommen des Vorjahrs hervorgehende<br />

Guthaben für jedes einzelne Subjekt anzugeben, angegeben in der Spalte 22 der Zeile bezogen auf dasselbe<br />

Subjekt in der Übersicht RR des Vordrucks UNICO 2003 Natürliche Personen.<br />

– Spalte 19: den Teil des Guthabens angeben, der bereits in Spalte 18 angeführt und im Vordruck F24 verrechnet wurde.<br />

Um die Beitragsschuld oder das Beitragsguthaben auf das Mindesteinkommen zu ermitteln, ist folgende Berechnung auszuführen:<br />

Spalte 13 + Spalte 14 + Spalte 15 – Spalte 16 – Spalte 17 – Spalte 18 + Spalte 19<br />

• Ist das Ergebnis dieser Berechnung gleich Null oder höher als Null, ist dieser Betrag in Spalte 20 einzutragen;<br />

• liegt das Ergebnis unter Null, ist der entsprechende Betrag mit seinem absoluten Wert (ohne Minuszeichen) in Spalte<br />

21 einzutragen.<br />

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