unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
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TEIL I<br />
ÜBERWEISUNGEN VOM<br />
BZW. IN DAS AUSLAND<br />
VON GELD, SERIEN-<br />
BZW. MASSENZERTIFI-<br />
KATEN ODER WERTPA-<br />
PIEREN DURCH NICHT-<br />
ANSÄSSIGE AUS<br />
GRÜNDEN, DIE VER-<br />
SCHIEDEN SIND VON<br />
DEN INVESTITIONEN IM<br />
AUSLAND UND VON<br />
DEN AUSLÄNDISCHEN<br />
TÄTIGKEITEN FINAN-<br />
ZIELLER NATUR<br />
TEIL II<br />
INVESTITIONEN IM<br />
AUSLAND ODER<br />
AUSLANDSTÄTIGKEITEN<br />
FINANZIELLER NATUR<br />
ZUM 31.12.2003<br />
TEIL III<br />
ÜBERWEISUNGEN AUS<br />
DEM AUSLAND, INS<br />
AUSLAND UND AUF<br />
DAS AUSLAND,<br />
WELCHE DIE<br />
INVESTITIONEN IM<br />
AUSLAND ODER DIE<br />
TÄTIGKEITEN<br />
FINANZIELLER NATUR<br />
IM AUSLAND IM LAUFE<br />
DES JAHRES 2003<br />
BETROFFEN HABEN<br />
Falls der Steuerzahler verpflichtet ist, den Vordruck UNICO <strong>2004</strong> Natürliche Personen einzureichen, muss dieses Formular<br />
zusammen mit dem genannten Vordruck eingereicht werden.<br />
Bei Erklärungsbefreiung bzw. bei Einreichung des Vordrucks 730/<strong>2004</strong> muss das Vordruck RW in der Art und Weise und<br />
innerhalb der für die Einreichung der für die Einkommenserklärung vorgesehenen Frist zusammen mit der entsprechend abgefassten<br />
Titelseite des Vordrucks UNICO <strong>2004</strong> Natürliche Personen eingereicht werden.<br />
Die Übersicht der Identifizierungsangaben oben rechts des Vordruckes ist mit der Steuernummer des Steuerzahlers zu versehen.<br />
Das vorliegende Formular besteht aus drei Teilen:<br />
• Im Teil I sind die Überweisungen von Geldbeträgen, Serien- bzw. Massenzertifikaten oder Wertpapieren aus dem Ausland<br />
nach Italien und von Italien ins Ausland anzugeben, die durch Nichtansässige ohne Vermittlung von ansässigen Vermittlern<br />
durchgeführt wurden, und aus sonstigen Gründen als den Investitionen im Ausland und den ausländischen Tätigkeiten<br />
finanzieller Natur.<br />
• Im Teil II sind die Bestände der ausländischen Investitionen und der Tätigkeiten finanzieller Natur anzuführen, die im Ausland<br />
am Ende des Besteuerungszeitraumes im Besitz waren.<br />
• Im Teil III sind die Ströme der Serien- bzw. Massenzertifikate oder Wertpapiere vom Ausland nach Italien, von Italien ins<br />
Ausland und vom Ausland auf das Ausland, die durch ansässige Vermittler, durch Nichtansässige bzw. in direkter Form<br />
durchgeführt wurden und im Laufe des Jahres Investitionen im Ausland und Tätigkeiten finanzieller Natur betroffen haben.<br />
Im Teil I ist für jede Überweisung Folgendes anzugeben:<br />
• Spalten 1 und 2: die vollständigen Daten des nicht ansässigen Subjektes (Vor- und Zuname, wenn es sich um <strong>natürliche</strong><br />
Personen handelt, die Bezeichnung, falls es sich um Subjekte handelt, die keine <strong>natürliche</strong> Person sind), wodurch der<br />
Geschäftsvorgang durchgeführt wurde.<br />
• Spalte 3: Kode des Auslandsstaates, in dem das nicht ansässige Subjekt seinen Sitz hat, welcher der Aufstellung „Verzeichnis<br />
der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im ANHANG des HEFTES 1 zu entnehmen ist.<br />
• Spalte 4: Art des Geschäftsvorfalles mit Angabe des Kodes<br />
1 bei Überweisungen vom Ausland nach Italien<br />
2 bei Überweisungen von Italien ins Ausland<br />
• Spalte 5: Kode des Auslandsstaates, welcher der Aufstellung „Verzeichnis der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im AN-<br />
HANG des HEFTES 1 entnommen wurde<br />
• Spalte 6: eingesetztes Zahlungsmittel mit der Anführung folgender Kodes:<br />
1 Bargeld<br />
2 Bankschecks<br />
3 Sonstige Zahlungsmittel<br />
• Spalte 7: Kode der für die Durchführung des Geschäftsvorfalls verwendete Art, der der „Aufstellung der Geschäftsvorfälle<br />
mit dem Ausland“ im ANHANG entnommen wird<br />
• Spalte 8: Datum des Geschäftsvorfalles<br />
• Spalte 9: Betrag des Geschäftsvorfalles. Wurden die Geschäfte in Fremdwährung abgewickelt, wird der Gegenwert in Euro<br />
der anzugebenden Beträge für das Jahr 2003 anhand der in der Verfügung des Leiters der Agentur der Einnahmen vom<br />
13. Februar <strong>2004</strong>, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 40 vom 18. Februar <strong>2004</strong>, angeführten Wechselkurse ermittelt.<br />
Im Teil II ist für jede ausländische Investitionsart, sowie für jede Art von Tätigkeiten finanzieller Natur im Ausland, getrennt<br />
nach Staat, der Bestand der genannten Investitionen und Tätigkeiten, die am Ende des Steuerjahres im Besitz waren, anzuführen.<br />
Insbesondere ist Folgendes anzugeben:<br />
• Spalte 1: Kode des Auslandsstaates, welcher dem „Verzeichnis der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im ANHANG des HEF-<br />
TES 1 entnommen werden kann.<br />
• Spalte 2: Kode der Art des Geschäftsvorfalles, welcher dem „Verzeichnis der Kodes der Geschäftsvorfälle mit dem Ausland“<br />
im ANHANG entnommen werden kann<br />
• Spalte 3: Betrag der genannten Investitionen und Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang wird auf die Anleitungen der<br />
Spalte 9 des Teils I verwiesen.<br />
• Spalte 4: anzukreuzen, falls die Einkünfte aus Geldbeträgen, aus Serien- und Massenzertifikaten oder Wertpapieren in<br />
späteren Besteuerungszeiträumen bezogen werden.<br />
Im Teil III sind in Bezug auf jede Überweisung von Geld, Serien- bzw. Massenzertifikaten und Wertpapieren aus dem Ausland,<br />
ins Ausland und auf das Ausland, folgende Angaben zu übertragen:<br />
• Spalte 1: Kode des Auslandsstaates, welcher der „Tabelle der Kodes der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im ANHANG<br />
des HEFTES 1, zu entnehmen ist<br />
• Spalte 2: Art des Geschäftsvorfalles durch Angabe des Kodes:<br />
1. bei Überweisungen vom Ausland nach Italien<br />
2. bei Überweisungen von Italien ins Ausland<br />
3. bei Überweisungen vom Ausland auf das Ausland<br />
• Spalte 3: Kode des Geschäftsvorfalles, der aus der Tabelle der Kodes für die Geschäftsvorfälle mit dem Ausland zu entnehmen<br />
ist, die im ANHANG angeführt ist.<br />
• Spalte 4: Identifizierungsangaben der Bank<br />
• Spalte 5: Nummer des in Anspruch genommenen Kontokorrents<br />
• Spalte 6: Datum, an dem der Geschäftsvorgang stattgefunden hat<br />
• Spalte 7: Betrag des Geschäftsvorfalles. Diesbezüglich wird auf die Anleitungen der Spalte 9 im Teil I verwiesen.<br />
Falls der Steuerzahler mehrere Geschäftsvorfälle durchgeführt hat, die die Überweisung von Geld, Serien- bzw. Massenzertifikaten<br />
und Wertpapieren vom Ausland nach Italien, von Italien ins Ausland und von einem ausländischen Staat in ei-<br />
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