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unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

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TEIL I<br />

ÜBERWEISUNGEN VOM<br />

BZW. IN DAS AUSLAND<br />

VON GELD, SERIEN-<br />

BZW. MASSENZERTIFI-<br />

KATEN ODER WERTPA-<br />

PIEREN DURCH NICHT-<br />

ANSÄSSIGE AUS<br />

GRÜNDEN, DIE VER-<br />

SCHIEDEN SIND VON<br />

DEN INVESTITIONEN IM<br />

AUSLAND UND VON<br />

DEN AUSLÄNDISCHEN<br />

TÄTIGKEITEN FINAN-<br />

ZIELLER NATUR<br />

TEIL II<br />

INVESTITIONEN IM<br />

AUSLAND ODER<br />

AUSLANDSTÄTIGKEITEN<br />

FINANZIELLER NATUR<br />

ZUM 31.12.2003<br />

TEIL III<br />

ÜBERWEISUNGEN AUS<br />

DEM AUSLAND, INS<br />

AUSLAND UND AUF<br />

DAS AUSLAND,<br />

WELCHE DIE<br />

INVESTITIONEN IM<br />

AUSLAND ODER DIE<br />

TÄTIGKEITEN<br />

FINANZIELLER NATUR<br />

IM AUSLAND IM LAUFE<br />

DES JAHRES 2003<br />

BETROFFEN HABEN<br />

Falls der Steuerzahler verpflichtet ist, den Vordruck UNICO <strong>2004</strong> Natürliche Personen einzureichen, muss dieses Formular<br />

zusammen mit dem genannten Vordruck eingereicht werden.<br />

Bei Erklärungsbefreiung bzw. bei Einreichung des Vordrucks 730/<strong>2004</strong> muss das Vordruck RW in der Art und Weise und<br />

innerhalb der für die Einreichung der für die Einkommenserklärung vorgesehenen Frist zusammen mit der entsprechend abgefassten<br />

Titelseite des Vordrucks UNICO <strong>2004</strong> Natürliche Personen eingereicht werden.<br />

Die Übersicht der Identifizierungsangaben oben rechts des Vordruckes ist mit der Steuernummer des Steuerzahlers zu versehen.<br />

Das vorliegende Formular besteht aus drei Teilen:<br />

• Im Teil I sind die Überweisungen von Geldbeträgen, Serien- bzw. Massenzertifikaten oder Wertpapieren aus dem Ausland<br />

nach Italien und von Italien ins Ausland anzugeben, die durch Nichtansässige ohne Vermittlung von ansässigen Vermittlern<br />

durchgeführt wurden, und aus sonstigen Gründen als den Investitionen im Ausland und den ausländischen Tätigkeiten<br />

finanzieller Natur.<br />

• Im Teil II sind die Bestände der ausländischen Investitionen und der Tätigkeiten finanzieller Natur anzuführen, die im Ausland<br />

am Ende des Besteuerungszeitraumes im Besitz waren.<br />

• Im Teil III sind die Ströme der Serien- bzw. Massenzertifikate oder Wertpapiere vom Ausland nach Italien, von Italien ins<br />

Ausland und vom Ausland auf das Ausland, die durch ansässige Vermittler, durch Nichtansässige bzw. in direkter Form<br />

durchgeführt wurden und im Laufe des Jahres Investitionen im Ausland und Tätigkeiten finanzieller Natur betroffen haben.<br />

Im Teil I ist für jede Überweisung Folgendes anzugeben:<br />

• Spalten 1 und 2: die vollständigen Daten des nicht ansässigen Subjektes (Vor- und Zuname, wenn es sich um <strong>natürliche</strong><br />

Personen handelt, die Bezeichnung, falls es sich um Subjekte handelt, die keine <strong>natürliche</strong> Person sind), wodurch der<br />

Geschäftsvorgang durchgeführt wurde.<br />

• Spalte 3: Kode des Auslandsstaates, in dem das nicht ansässige Subjekt seinen Sitz hat, welcher der Aufstellung „Verzeichnis<br />

der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im ANHANG des HEFTES 1 zu entnehmen ist.<br />

• Spalte 4: Art des Geschäftsvorfalles mit Angabe des Kodes<br />

1 bei Überweisungen vom Ausland nach Italien<br />

2 bei Überweisungen von Italien ins Ausland<br />

• Spalte 5: Kode des Auslandsstaates, welcher der Aufstellung „Verzeichnis der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im AN-<br />

HANG des HEFTES 1 entnommen wurde<br />

• Spalte 6: eingesetztes Zahlungsmittel mit der Anführung folgender Kodes:<br />

1 Bargeld<br />

2 Bankschecks<br />

3 Sonstige Zahlungsmittel<br />

• Spalte 7: Kode der für die Durchführung des Geschäftsvorfalls verwendete Art, der der „Aufstellung der Geschäftsvorfälle<br />

mit dem Ausland“ im ANHANG entnommen wird<br />

• Spalte 8: Datum des Geschäftsvorfalles<br />

• Spalte 9: Betrag des Geschäftsvorfalles. Wurden die Geschäfte in Fremdwährung abgewickelt, wird der Gegenwert in Euro<br />

der anzugebenden Beträge für das Jahr 2003 anhand der in der Verfügung des Leiters der Agentur der Einnahmen vom<br />

13. Februar <strong>2004</strong>, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger Nr. 40 vom 18. Februar <strong>2004</strong>, angeführten Wechselkurse ermittelt.<br />

Im Teil II ist für jede ausländische Investitionsart, sowie für jede Art von Tätigkeiten finanzieller Natur im Ausland, getrennt<br />

nach Staat, der Bestand der genannten Investitionen und Tätigkeiten, die am Ende des Steuerjahres im Besitz waren, anzuführen.<br />

Insbesondere ist Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 1: Kode des Auslandsstaates, welcher dem „Verzeichnis der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im ANHANG des HEF-<br />

TES 1 entnommen werden kann.<br />

• Spalte 2: Kode der Art des Geschäftsvorfalles, welcher dem „Verzeichnis der Kodes der Geschäftsvorfälle mit dem Ausland“<br />

im ANHANG entnommen werden kann<br />

• Spalte 3: Betrag der genannten Investitionen und Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang wird auf die Anleitungen der<br />

Spalte 9 des Teils I verwiesen.<br />

• Spalte 4: anzukreuzen, falls die Einkünfte aus Geldbeträgen, aus Serien- und Massenzertifikaten oder Wertpapieren in<br />

späteren Besteuerungszeiträumen bezogen werden.<br />

Im Teil III sind in Bezug auf jede Überweisung von Geld, Serien- bzw. Massenzertifikaten und Wertpapieren aus dem Ausland,<br />

ins Ausland und auf das Ausland, folgende Angaben zu übertragen:<br />

• Spalte 1: Kode des Auslandsstaates, welcher der „Tabelle der Kodes der Ausland-Staaten und -Gebieten“ im ANHANG<br />

des HEFTES 1, zu entnehmen ist<br />

• Spalte 2: Art des Geschäftsvorfalles durch Angabe des Kodes:<br />

1. bei Überweisungen vom Ausland nach Italien<br />

2. bei Überweisungen von Italien ins Ausland<br />

3. bei Überweisungen vom Ausland auf das Ausland<br />

• Spalte 3: Kode des Geschäftsvorfalles, der aus der Tabelle der Kodes für die Geschäftsvorfälle mit dem Ausland zu entnehmen<br />

ist, die im ANHANG angeführt ist.<br />

• Spalte 4: Identifizierungsangaben der Bank<br />

• Spalte 5: Nummer des in Anspruch genommenen Kontokorrents<br />

• Spalte 6: Datum, an dem der Geschäftsvorgang stattgefunden hat<br />

• Spalte 7: Betrag des Geschäftsvorfalles. Diesbezüglich wird auf die Anleitungen der Spalte 9 im Teil I verwiesen.<br />

Falls der Steuerzahler mehrere Geschäftsvorfälle durchgeführt hat, die die Überweisung von Geld, Serien- bzw. Massenzertifikaten<br />

und Wertpapieren vom Ausland nach Italien, von Italien ins Ausland und von einem ausländischen Staat in ei-<br />

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