unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
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Für das Jahr 2003 muss der Beitrag innerhalb eines Höchstbetrags von 80.391,00 Euro durch die Anwendung der nachstehenden<br />
Steuersätze auf die Bemessungsgrundlage berechnet werden:<br />
• 10 Prozent für Freiberufler, die bereits bei einer Pflicht-Vor-/Fürsorgeverwaltung eingetragen sind oder nicht direkte (indirekte,<br />
reversible) Renten in Anspruch nehmen<br />
• 12,5 Prozent für Freiberufler, die die direkte Rente in Anspruch nehmen<br />
• 14 Prozent für Freiberufler, die keinen anderen Pflicht-Vor-/Fürsorgeschutz haben<br />
In Zeile RR5 sind folgende Daten anzugeben:<br />
– Spalte 1: Steuerpflichtiges Einkommen, auf welches der Beitrag berechnet wurde, das eventuell unter der Grenze des Höchsteinkommen<br />
reduziert wurde. Örtliche Verwalter gemäß Art. 1 des MD vom 25. Mai 2001 müssen das steuerpflichtige Einkommen<br />
nach Abzug von 12.590,00 Euro angeben, für welches die jeweilige Verwaltung die pauschale Quote einzahlen<br />
muss. Für Aufträge die weniger als einem Jahr dauern muss der Betrag von 12.590,00 Euro den Monaten angepasst werden;<br />
– das Kästchen der Spalte 2 muss von den Steuerpflichtigen angekreuzt werden, die dem Zweijahresvergleich gemäß<br />
Art. 33 GD Nr. 269/2003 anhaften und den Anteil des Einkommens, der den Mindestbezugsbetrag überschreitet,<br />
vollständig oder teilweise der Beitragszahlung nicht unterworfen haben.<br />
– Spalten 3 und 4: Steuerzeitraum, in dem das Einkommen erzielt wurde, in Form „vom Monat“ „bis zum Monat“;<br />
– Spalte 5: angewandter Steuersatz<br />
– Die Abfassung der Spalte 6 ist den örtlichen Verwaltern gemäß Art. 1 des MD vom 25. Mai 2001 vorbehalten. In dieser<br />
Spalte sind die Dauer des Auftrags in Monaten anzugeben (für das ganze Jahr 12 anführen).<br />
– Spalte 7: geschuldeter Beitrag, errechnet durch die Multiplikation des steuerpflichtigen Einkommens aus Spalte 1 mit dem<br />
Steuersatz aus Spalte 5.<br />
– Spalte 8: entrichtete Akontozahlung.<br />
Falls im Laufe des Jahres sich der anzuwendende Beitragssteuersatz ändert (beispielsweise von 14% auf 10%) aufgrund<br />
zum Beispiel des Beginns eines gleichzeitigen untergeordneten Arbeitsverhältnisses ab dem Monat Mai, sind sowohl die<br />
Zeile RR5 als auch die Zeile RR6 abzufassen.<br />
Im oben beschriebenen Beispiel wird in Zeile RR5 folgende Daten angeführt: das steuerpflichtige Einkommen des ersten<br />
Besteuerungszeitraumes des Jahres, in dem kein anderes Arbeitsverhältnis bestand, im Ausmaß von 4/12 des jährlichen<br />
Einkommens; der Bezugzeitraum, von 01 bis 04, und der Steuersatz im Ausmaß von 14%.<br />
In Zeile RR6 ist der steuerpflichtige Betrag bezüglich des restlichen Teils des Jahres im Ausmaß von 8/12 des jährlichen<br />
Einkommens, der Bezugszeitraum von 05 bis 12 und der Steuersatz im Ausmaß von 10% anzugeben. Falls das erzielte<br />
Einkommen höher ist als 80.391,00 Euro wird diese Summe zwecks Ermittlung der zwei verschiedenen Bemessungsgrundlagen<br />
den Monaten angepasst und mit der Anzahl der Monate von jedem Steuerzeitraum multipliziert. Im Beispiel<br />
entspricht das in den Zeilen RR5 und RR6 anzugebende Einkommen jeweils 26.797,00 Euro bzw. 53.594,00 Euro.<br />
Zu betonen ist, dass die Beiträge bei einer nicht das gesamte Jahr über ausgeübten Tätigkeit in jedem Fall bis zum besagten<br />
Höchstbetrag von 80.391,00 fällig sind.<br />
In Zeile RR7 ist der Gesamtbetrag der geschuldeten Beiträge und der jeweils in den Spalten 7 bzw. 8 angegebenen entrichteten<br />
Akontozahlungen zu übertragen.<br />
In Zeile RR8 das Guthaben aus der vorhergehenden Erklärung angeben, das für den Ausgleich zu verwenden ist. Diese<br />
Angabe ist der Zeile RR11 der Übersicht RR des Vordrucks UNICO 2003 Natürliche Personen, vermindert um den eventuell<br />
zur Rückerstattung beantragten Betrag, zu entnehmen.<br />
In Zeile RR9 den Teil des Guthabens anführen, welcher in der Zeile RR8 bereits angeführt und mit Vordruck F24 ausgeglichen<br />
wurde.<br />
Zur Ermittlung der Beitragsschuld bzw. des Guthabens ist folgende Berechnung durchzuführen:<br />
RR7, Spalte 7 – RR7 Spalte 8 – RR8 + RR9<br />
• Falls der Ergebnisbetrag gleich Null oder höher als Null ist, ist der entsprechende Betrag in Zeile RR10 anzugeben;<br />
• Ist dieser hingegen geringer als Null, ist der entsprechende Betrag als absoluter Wert (ohne Minuszeichen) in Spalte 3<br />
der Zeile RR11 anzugeben.<br />
In den Spalten 1 und 2 der Zeile RR11 jeweils den Anteil des Guthabens aus Spalte 3, dessen Rückerstattung beantragt<br />
wird bzw. der zur Verrechnung verwendet wird, angeben.<br />
In die Übersicht RX sind die Beträge aus der Zeile RR11 zu übertragen.<br />
Falls die im Teil II der Übersicht RR vorgesehenen Zeilen für die Angabe der Besteuerungszeiträumen mit verschiedenem<br />
Steuersatz nicht ausreichend sind, muss der Steuerpflichtige einen zweiten Vordruck verwenden, wobei die Zeilen von RR7<br />
bis RR11 nur in der ersten Übersicht abzufassen sind.<br />
Für die Berechnungsmethode der Akontozahlungen siehe im ANHANG unter „INPS – Berechnungsmethode der Akontozahlungen“.<br />
2. VORDRUCK RW – INVESTITIONEN IM AUSLAND UND<br />
ÜBERWEISUNGEN VOM, INS UND AUF DAS AUSLAND<br />
ZUR BEACHTUNG: Steuerzahler, welche in Laufe der Jahre 2002 und 2003 die vertrauliche Erklärung für Tätigkeiten<br />
im Ausland eingereicht haben, sind von der Abfassungspflicht dieses Formblattes in Bezug auf Tätigkeiten befreit, die<br />
Gegenstand von Rückführung oder Richtigstellung sind.<br />
Dieser Vordruck muss von den im Staatsgebiet ansässigen <strong>natürliche</strong>n Personen verwendet werden, die nach dem GD Nr.<br />
167 vom 28. Juni 1990, umgewandelt durch das G. Nr. 227 vom 4. August 1990, abgeändert vom GvD Nr. 461 vom<br />
21. November 1997, Folgendes anzugeben haben:<br />
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