09.10.2013 Views

unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Steuereinbehalte<br />

TEIL<br />

VERGLEICH<br />

TEIL II<br />

GESAMTBETRAG DER<br />

VERGÜTUNGEN, EIN-<br />

KÜNFTE UND ERTRÄGE<br />

Pauschalabzüge der<br />

Produktionsausgaben,<br />

der Vergütungen und<br />

der Einkünfte aus den<br />

Zeilen RE29 und RE30<br />

Nettogesamtbetrag<br />

der Vergütungen,<br />

Einkünfte und Erträge<br />

Vorsteuereinbehalte<br />

PAUSCHALERMITTLUNG DES EINKOMMENS<br />

In Zeile RE24 sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erklären, welche durch die Ausübung von künstlerischen und<br />

freiberuflichen Tätigkeiten erzielt wurden und auf welche die Regelung der pauschalen Ermittlung gemäß Art. 3, Absatz<br />

177 des Gesetzes Nr. 662 vom 23. Dezember 1996 anzuwenden ist: Im Besonderen ist Folgendes anzugeben:<br />

• Spalte 1: Betrag des Geschäftsumsatzes, erhöht um die im Laufe des Jahrs bezogenen Vergütungen, welche hinsichtlich<br />

der Anwendung der MwSt. nicht von Bedeutung sind.<br />

• Spalte 2: Einkommen aus selbstständiger Arbeit aus der Anwendung des Steuersatzes in Höhe von 78 Prozent auf<br />

den Betrag aus Spalte 1. Dieser Betrag ist nach Abzug der eventuellen von den bereits erwähnten Verlängerungsvorschriften<br />

des Art. 4 Absatz 1 des Gesetzes 383/2001 vorgesehenen Begünstigung und erhöht um den auf der<br />

Grundlage von Absatz 6 Art. 4 des Gesetzes Nr. 383/2001 laut Angaben in der Zeile RE3 Spalte 1 neu zu besteuernden<br />

Betrag anzugeben. Dieser Betrag ist mit den anderen IRPEF-Einkünften zu addieren und in Zeile RN1,<br />

Spalte 4 zu übertragen.<br />

In Zeile RE25 ist der Betrag der Steuereinbehalte (die eventuell aufgehobenen sind einzuschließen) auf die im<br />

vorliegenden Teil angegebene Vergütungen einzutragen, addiert mit den anderen Einbehalten in Zeile RN25,<br />

Spalte 2 der Übersicht RN.<br />

Der vorliegende Teil ist von den Subjekten auszufüllen, die die Mitteilung zur Anhaftung an den Steuervergleich im<br />

Voraus laut Absatz 15 des Artikels 33 des GD Nr. 269/2003, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 326/2003 eingesendet<br />

haben. Die geforderten Daten sind notwendig für die Ermittlung des Mindestbetrags der Entgelte und des in<br />

der Erklärung anzugebenden Einkommens.<br />

In Zeile RE26 Spalte 1 ist der Betrag der Entgelte des Besteuerungszeitraums 2001 laut Zeile CP15 Spalte 1 der Übersicht<br />

CP in HEFT 3 anzugeben in Bezug auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit. In Spalte 2 ist der Betrag aus<br />

Spalte 1, erhöht um 8 Prozent anzugeben.<br />

In Zeile RE27 Spalte 1 ist der Betrag des Einkommens des Besteuerungszeitraums 2001 laut Zeile CP15 Spalte 2 der<br />

Übersicht CP in HEFT 3 anzugeben. Bei einem negativen Wert Null eintragen.<br />

In Spalte 2 ist der Betrag aus Spalte 1, erhöht um 7 Prozent, anzugeben mit einem Minimum von tausend Euro.<br />

Das Kästchen der Zeile RE28 muss von den Subjekten angekreuzt werden, die trotz der Einsendung der Mitteilung zur<br />

Anhaftung an den Steuervergleich im Voraus im vorliegenden Vordruck keine den Mindestwerten angeglichene Erlöse<br />

oder Entgelte und Einkommen erklären.<br />

In diesem Teil sind die sonstigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erklären, die im Absatz 2 des Art. 49 TUIR<br />

angeführt sind.<br />

In Zeile RE29 muss der Autor bzw. Erfinder die Bruttoentgelte anführen, die aus der wirtschaftlichen Nutzung von geistlichen Werken,<br />

gewerblichen Erfindungen und dergleichen (Patente, Zeichnungen, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Know-how, Artikel für<br />

Zeitschriften oder Zeitungen usw.) stammen, das heißt Vergütungen und Entgelte (einschließlich der Mietezinsen) aus der Veräußerung<br />

von Werken und Erfindungen angeben, deren Autorenrechte gesetzlich geschützt sind und zwar auch dann, wenn sie nur gelegentlich<br />

bezogen wurden. Stammen die genannten Einkünfte aus Rechten, die durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurden,<br />

oder sind die Rechte von Dritt<strong>persone</strong>n gegen Entgelt erworben worden, müssen diese in Übersicht RL erklärt werden.<br />

In Zeile RE30 sind die Bruttovergütungen aus der Tätigkeit im Bereich der Protesterhebung seitens der Gemeindesekretäre<br />

anzugeben.<br />

In Zeile RE31 ist der Bruttobetrag des Einkommens anzugeben, das von Mitgliedern von stillen Gesellschaften bezogen<br />

wurde (auch im Falle von Mitbeteiligung am Gewinn gemäß Art. 2554 des Zivilgesetzbuches), deren Beitrag ausschließlich<br />

aus der Arbeitsleistung besteht, sowie der den Förderern und Gründungsgesellschaftern von Aktiengesellschaften, Aktienkommanditgesellschaften<br />

und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zustehende Gewinn.<br />

In Zeile RE32 ist der Gesamtbetrag der Vergütungen, Zulagen, Einkünfte und Erträge anzugeben, wobei die Beträge von<br />

Zeile RE29 bis Zeile RE31 zu addieren sind.<br />

In Zeile RE33 ist die Summe der folgenden Pauschalabzüge anzugeben:<br />

• 25 Prozent der Einkünfte aus Zeile RE29<br />

• 15 Prozent der Vergütungen aus Zeile RE30<br />

In Zeile RE34 ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag aus Zeile RE32 und jenem aus Zeile RE33 anführen.<br />

Den Betrag aus Zeile RE34 mit den anderen Irpef-pflichtigen Einkünften addieren und den Gesamtbetrag in Zeile RN1,<br />

Spalte 4 der Übersicht RN übertragen.<br />

In Zeile RE35 ist der Betrag der Steuereinbehalte (einschließlich der eventuell aufgeschobenen Beträge) auf Vergütungen<br />

und Erträge, die in diesem Teil erklärt wurden, anzugeben und dann addiert mit den anderen Einbehalten in die Zeile<br />

RN25, Spalte 2 der Übersicht RN zu übertragen.<br />

8

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!