unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
Absetzbare<br />
Aufwendungen<br />
Abziehbare<br />
Aufwendungen<br />
Wer zur Zahlung<br />
verpflichtet ist<br />
Steuerdomizil<br />
In keinem Fall können Aufwendungen und Ausgaben für Familienangehörige abgezogen werden.<br />
Erben, die im Ausland ansässig sind, haben weder auf den Steuerabsetzbetrag noch auf den Abzug der den Verstorbenen<br />
betreffenden Arzt-, Fürsorge- und Behandlungskosten Anspruch, die von den Erben nach dem Ableben getragen wurden.<br />
Nachfolgend werden die Steuerabsetzungen und die Abzüge vom Gesamteinkommen angeführt, die den nicht ansässigen<br />
Subjekten zustehen.<br />
Folgende Aufwendungen räumen einen Absetzbetrag von 19% auf die geschuldeten Steuern ein:<br />
– Zinsen, die auf einige Darlehen und Anleihen mit Bezug auf Immobilien in Italien entrichtet wurden (von Zeile RP7 bis Zeile RP11).<br />
Es wird daran erinnert, dass der Anspruch auf den Abzug der Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit Darlehen für den<br />
Kauf der Hauptwohnung entrichtet wurden, ab dem Steuerzeitraum nach jenem, in dem die Immobilie nicht mehr als<br />
Hauptwohnung verwendet wird, verfällt;<br />
Deshalb können nicht ansässige Steuerzahler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der gekauften Immobilie haben, den Abzug<br />
nur für den Besteuerungszeitraum in Anspruch nehmen, an dem die Änderung des Wohnsitzes eingetreten ist;<br />
– Beträge, die freiwillig an Körperschaften bzw. Stiftungen gespendet wurden, die im Schauspielwesen tätig sind (von<br />
Zeile RP15 bis Zeile RP17 mit Kode 23);<br />
– Beträge, die freiwillig an Körperschaften bzw. Stiftungen gespendet wurden, die kulturelle und künstlerische Tätigkeiten<br />
ausüben (von Zeile RP15 bis Zeile RP17 mit Kode 22);<br />
– Beträge, die freiwillig zu Gunsten der Kulturgesellschaft „La Biennale di Venezia“ vergeben wurden (von Zeile RP15 bis<br />
Zeile RP17 mit Kode 20);<br />
– Beträge, die für die Instandhaltung von Gütern entrichtet wurden, die einer Zweckbestimmung unterliegen und zwar Güter,<br />
auf welchen eine künstlerische Zweckbestimmung lastet (von Zeile RP15 bis Zeile RP17 mit Kode 21).<br />
Diese Ausgaben können nur dann abgesetzt werden, wenn sie im eigenen Interesse und nicht für andere aufgewendet wurden.<br />
Schließlich können einige Ausgaben für die Sanierung von Bausubstanz (Zeile RP27 bis Zeile RP34) in Höhe von 41%<br />
oder 36% abgesetzt werden.<br />
Folgende Aufwendungen können vom Gesamteinkommen abgezogen werden:<br />
– Beträge, die freiwillig den religiösen Körperschaften oder den Entwicklungsländern zugewiesen wurden (Zeile RP21 und<br />
RP25 mit Kode 2);<br />
– freiwillig geleistete Geldbeträge in Höhe von höchstens 500,00 Euro, die in den ersten 4 Monaten des Jahrs 2003 ausgezahlt<br />
wurden zu Gunsten von Körperschaften, öffentlichen und privaten Einrichtungen – einschließlich Universitäten –<br />
sowie Vereinigungen ohne Erwerbszwecke, die zum 1. Januar 2003 direkt oder indirekt Tätigkeiten im Rahmen von Studien<br />
und wissenschaftlichen Forschungen zu neoplastischen Erkrankungen an Universitätslaboratorien, Krankenhäusern<br />
und Instituten ausgeführt haben (Zeile RP25 mit Kode 4).<br />
– Miete, Erbzinsen und Renten, die auf die Einkünfte aus Immobilien lasten (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />
– Entschädigungen an Leiter für den Geschäftswertverlust (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />
– Beträge, die dem Verteiler rückerstattet wurden, falls diese in den Vorjahren zur Bildung des Einkommens beigetragen haben<br />
(Zeile RP25 mit Kode 5);<br />
– Beträge, welche nicht zur Bildung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und dergleichen beitragen sollten, sondern<br />
besteuert wurden (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />
– 50% der rückständigen Steuern (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />
Gesellschafter einfacher Gesellschaften haben Anspruch auf den entsprechenden Steuerabsetzbetrag bzw. können vom eigenen<br />
Gesamteinkommen anteilsmäßig zur Gewinnbeteiligungsquote, einige Aufwendungen absetzen, die von der Gesellschaft<br />
getragen wurden. Gesellschafter, die im Ausland ansässig sind, können nur Absetzungen und Abzüge in Anspruch<br />
nehmen, die für nicht ansässige Subjekte vorgesehen sind, wie oben angeführt.<br />
6. ÜBERSICHT RN – BERECHNUNG DER IRPEF<br />
Nicht ansässige Subjekte können die Zeilen, welche sich auf Absetzungen vom Gesamteinkommen (z.B.: Absetzung für<br />
die Hauptwohnung) und auf die Steuerabsetzbeträge (z. B.: für zu Lasten lebende Familienangehörige) beziehen, die ihnen<br />
nicht zustehen, nicht abfassen.<br />
7. ÜBERSICHT RV – REGIONALE UND KOMMUNALE<br />
IRPEF-ZUSATZSTEUER<br />
Zur Zahlung der regionalen IRPEF-Zusatzsteuer und, falls von der Gemeinde des Steuerdomizils zum 31. Dezember 2003<br />
beschlossen, der kommunalen IRPEF-Zusatzsteuer sind auch Subjekte verpflichtet, die auf dem Staatsgebiet nicht ansässig<br />
sind, falls für das Jahr 2003 eine geschuldete IRPEF aufscheint, nachdem alle zustehenden Steuerabsetzbeträge, die Steuerguthaben<br />
auf Gewinne, die von Gesellschaften und Körperschaften ausgeschüttet wurden, und die Steuerguthaben für im<br />
Ausland erzielte Einkünfte, auf die im Ausland die entsprechenden Steuern endgültig entrichtet wurden, abgezogen wurden.<br />
Nicht ansässige <strong>natürliche</strong> Personen haben das Steuerdomizil in jener Gemeinde, in welcher das Einkommen erzielt wurde<br />
bzw. falls das Einkommen in mehreren Gemeinden erzielt wurde, in jener Gemeinde in welcher das höchste Einkommen erzielt<br />
wurde.<br />
46