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unico 2004 persone fisiche fascicolo 2 natürliche personen heft 2

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Absetzbare<br />

Aufwendungen<br />

Abziehbare<br />

Aufwendungen<br />

Wer zur Zahlung<br />

verpflichtet ist<br />

Steuerdomizil<br />

In keinem Fall können Aufwendungen und Ausgaben für Familienangehörige abgezogen werden.<br />

Erben, die im Ausland ansässig sind, haben weder auf den Steuerabsetzbetrag noch auf den Abzug der den Verstorbenen<br />

betreffenden Arzt-, Fürsorge- und Behandlungskosten Anspruch, die von den Erben nach dem Ableben getragen wurden.<br />

Nachfolgend werden die Steuerabsetzungen und die Abzüge vom Gesamteinkommen angeführt, die den nicht ansässigen<br />

Subjekten zustehen.<br />

Folgende Aufwendungen räumen einen Absetzbetrag von 19% auf die geschuldeten Steuern ein:<br />

– Zinsen, die auf einige Darlehen und Anleihen mit Bezug auf Immobilien in Italien entrichtet wurden (von Zeile RP7 bis Zeile RP11).<br />

Es wird daran erinnert, dass der Anspruch auf den Abzug der Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit Darlehen für den<br />

Kauf der Hauptwohnung entrichtet wurden, ab dem Steuerzeitraum nach jenem, in dem die Immobilie nicht mehr als<br />

Hauptwohnung verwendet wird, verfällt;<br />

Deshalb können nicht ansässige Steuerzahler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der gekauften Immobilie haben, den Abzug<br />

nur für den Besteuerungszeitraum in Anspruch nehmen, an dem die Änderung des Wohnsitzes eingetreten ist;<br />

– Beträge, die freiwillig an Körperschaften bzw. Stiftungen gespendet wurden, die im Schauspielwesen tätig sind (von<br />

Zeile RP15 bis Zeile RP17 mit Kode 23);<br />

– Beträge, die freiwillig an Körperschaften bzw. Stiftungen gespendet wurden, die kulturelle und künstlerische Tätigkeiten<br />

ausüben (von Zeile RP15 bis Zeile RP17 mit Kode 22);<br />

– Beträge, die freiwillig zu Gunsten der Kulturgesellschaft „La Biennale di Venezia“ vergeben wurden (von Zeile RP15 bis<br />

Zeile RP17 mit Kode 20);<br />

– Beträge, die für die Instandhaltung von Gütern entrichtet wurden, die einer Zweckbestimmung unterliegen und zwar Güter,<br />

auf welchen eine künstlerische Zweckbestimmung lastet (von Zeile RP15 bis Zeile RP17 mit Kode 21).<br />

Diese Ausgaben können nur dann abgesetzt werden, wenn sie im eigenen Interesse und nicht für andere aufgewendet wurden.<br />

Schließlich können einige Ausgaben für die Sanierung von Bausubstanz (Zeile RP27 bis Zeile RP34) in Höhe von 41%<br />

oder 36% abgesetzt werden.<br />

Folgende Aufwendungen können vom Gesamteinkommen abgezogen werden:<br />

– Beträge, die freiwillig den religiösen Körperschaften oder den Entwicklungsländern zugewiesen wurden (Zeile RP21 und<br />

RP25 mit Kode 2);<br />

– freiwillig geleistete Geldbeträge in Höhe von höchstens 500,00 Euro, die in den ersten 4 Monaten des Jahrs 2003 ausgezahlt<br />

wurden zu Gunsten von Körperschaften, öffentlichen und privaten Einrichtungen – einschließlich Universitäten –<br />

sowie Vereinigungen ohne Erwerbszwecke, die zum 1. Januar 2003 direkt oder indirekt Tätigkeiten im Rahmen von Studien<br />

und wissenschaftlichen Forschungen zu neoplastischen Erkrankungen an Universitätslaboratorien, Krankenhäusern<br />

und Instituten ausgeführt haben (Zeile RP25 mit Kode 4).<br />

– Miete, Erbzinsen und Renten, die auf die Einkünfte aus Immobilien lasten (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />

– Entschädigungen an Leiter für den Geschäftswertverlust (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />

– Beträge, die dem Verteiler rückerstattet wurden, falls diese in den Vorjahren zur Bildung des Einkommens beigetragen haben<br />

(Zeile RP25 mit Kode 5);<br />

– Beträge, welche nicht zur Bildung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und dergleichen beitragen sollten, sondern<br />

besteuert wurden (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />

– 50% der rückständigen Steuern (Zeile RP25 mit Kode 5);<br />

Gesellschafter einfacher Gesellschaften haben Anspruch auf den entsprechenden Steuerabsetzbetrag bzw. können vom eigenen<br />

Gesamteinkommen anteilsmäßig zur Gewinnbeteiligungsquote, einige Aufwendungen absetzen, die von der Gesellschaft<br />

getragen wurden. Gesellschafter, die im Ausland ansässig sind, können nur Absetzungen und Abzüge in Anspruch<br />

nehmen, die für nicht ansässige Subjekte vorgesehen sind, wie oben angeführt.<br />

6. ÜBERSICHT RN – BERECHNUNG DER IRPEF<br />

Nicht ansässige Subjekte können die Zeilen, welche sich auf Absetzungen vom Gesamteinkommen (z.B.: Absetzung für<br />

die Hauptwohnung) und auf die Steuerabsetzbeträge (z. B.: für zu Lasten lebende Familienangehörige) beziehen, die ihnen<br />

nicht zustehen, nicht abfassen.<br />

7. ÜBERSICHT RV – REGIONALE UND KOMMUNALE<br />

IRPEF-ZUSATZSTEUER<br />

Zur Zahlung der regionalen IRPEF-Zusatzsteuer und, falls von der Gemeinde des Steuerdomizils zum 31. Dezember 2003<br />

beschlossen, der kommunalen IRPEF-Zusatzsteuer sind auch Subjekte verpflichtet, die auf dem Staatsgebiet nicht ansässig<br />

sind, falls für das Jahr 2003 eine geschuldete IRPEF aufscheint, nachdem alle zustehenden Steuerabsetzbeträge, die Steuerguthaben<br />

auf Gewinne, die von Gesellschaften und Körperschaften ausgeschüttet wurden, und die Steuerguthaben für im<br />

Ausland erzielte Einkünfte, auf die im Ausland die entsprechenden Steuern endgültig entrichtet wurden, abgezogen wurden.<br />

Nicht ansässige <strong>natürliche</strong> Personen haben das Steuerdomizil in jener Gemeinde, in welcher das Einkommen erzielt wurde<br />

bzw. falls das Einkommen in mehreren Gemeinden erzielt wurde, in jener Gemeinde in welcher das höchste Einkommen erzielt<br />

wurde.<br />

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