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Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern<br />

Hierfür müssen entsprechende Rahmenbedingungen erfüllt sein, nämlich eine unkritische Situation<br />

- bei den hydraulischen Verhältnissen <strong>und</strong><br />

- bei den Vorflutverhältnissen für die Entwässerung.<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />

Seite 99<br />

Insbesondere in bewaldeten Fließgewässerstrecken ist die Umsetzung der Maßnahme unproblematisch. In<br />

urbanen <strong>und</strong> landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist eine klare Definition <strong>von</strong> Handlungsgrenzen für die<br />

Entwicklung hilfreich (s. Anhang 2 <strong>und</strong> Maßnahmensteckbrief G 1 – Entwickeln/Anlegen eines Uferstreifens /<br />

Einbindung in den Gewässerentwicklungskorridor).<br />

Wenn die Gr<strong>und</strong>voraussetzungen für die Entstehung naturnaher Strukturelemente nicht gegeben sind, lassen<br />

sich diese nur eingeschränkt fördern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einem Fließgewässer<br />

die Strömungscharakteristik verändert <strong>und</strong> der Geschiebehaushalt gestört ist (z. B. ober- <strong>und</strong> unterhalb <strong>von</strong><br />

Wehranlagen <strong>und</strong> anderen Querbauwerken).<br />

Hinweise für die praktische Umsetzung (vgl. Tab. 9 in Kap. 4.2.1)<br />

Diese sehr schonende Maßnahme ist nicht durch aktives Handeln, sondern durch gezielte Beobachtung,<br />

durch Zulassen <strong>von</strong> Entwicklungen <strong>und</strong> Nichteingreifen geprägt.<br />

Wenn es sich herausstellen sollte, dass naturnahe Uferstrukturen nicht zugelassen werden können, sind u. U.<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Ufersicherung zu ergreifen (s. Maßnahmensteckbrief U 2 – Maßnahmen <strong>zur</strong> Ufersicherung /<br />

Ersetzen naturferner Uferbefestigungen durch naturnahe Bauweisen). Eine Entnahme der Uferstrukturen sollte –<br />

wenn überhaupt – nur behutsam <strong>und</strong> entsprechend den Ergebnissen der gezielten Beobachtung erfolgen.

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