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Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern<br />

Einzelheiten <strong>zur</strong> Gliederung, zu den Standards <strong>und</strong><br />

Methoden, <strong>zur</strong> Dokumentation <strong>und</strong> kartographischen<br />

Darstellung sind dem „Leitfaden für die Aufstellung<br />

<strong>von</strong> Gewässerentwicklungsplänen im Freistaat Thüringen“<br />

(TLUG 2011) zu entnehmen.<br />

3.4 <strong>Unterhaltung</strong>splan<br />

<strong>Unterhaltung</strong>spläne stellen die unterste Planungsebene<br />

der Gewässerpflege dar. Sie beschreiben konkret,<br />

wo welche <strong>Unterhaltung</strong>smaßnahmen umzusetzen<br />

sind. Das kann auch das Unterlassen <strong>von</strong> bestimmten<br />

<strong>Unterhaltung</strong>smaßnahmen oder <strong>von</strong> <strong>Unterhaltung</strong>smaßnahmen<br />

in bestimmten Gewässerabschnitten beinhalten.<br />

Im Unterschied <strong>zum</strong> Gewässerentwicklungsplan<br />

werden auch Abschnitte, die wegen vorrangigen<br />

Nutzungserfordernissen nicht oder nur wenig in Richtung<br />

Naturnähe entwickelt werden können, mit Maßnahmen<br />

belegt. Das Ziel ist dann eine Optimierung<br />

der Gewässerpflege im Hinblick auf die Gewässerökologie<br />

<strong>und</strong> die Kosteneffizienz (s. Kap. 4.2.2). <strong>Unterhaltung</strong>spläne<br />

können zudem Hinweise auf geplante<br />

<strong>Ausbau</strong>maßnahmen enthalten.<br />

Der <strong>Unterhaltung</strong>splan greift die Vorgaben übergeordneter<br />

Planungsinstrumente auf:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Vorgaben aus den Planungsinstrumenten der<br />

WRRL, also dem Bewirtschaftungsplan <strong>und</strong><br />

dem Maßnahmenprogramm<br />

Vorgaben aus dem Gewässerentwicklungsplan<br />

oder Gewässerrahmenplan, soweit vorhanden<br />

Vorgaben aus planfestgestellten <strong>Ausbau</strong>unterlagen<br />

Im <strong>Unterhaltung</strong>splan muss klar erkennbar sein, wie<br />

die <strong>Unterhaltung</strong>smaßnahmen dazu beitragen, die gesteckten<br />

Entwicklungsziele zu erreichen. Er beinhaltet<br />

eine übersichtliche Darstellung der vorgesehenen <strong>Unterhaltung</strong>smaßnahmen,<br />

die es den zuständigen Wasser-<br />

<strong>und</strong> Naturschutzbehörden ermöglicht, die vorgesehene<br />

Gewässerunterhaltung nach Notwendigkeit,<br />

Art, Umfang <strong>und</strong> Zeitpunkt zu beurteilen. Nach Bedarf<br />

wird er regelmäßig aktualisiert.<br />

Der <strong>Unterhaltung</strong>splan kann in textlicher Form als Tabelle<br />

<strong>und</strong>/oder als Karte in einem geeigneten Maßstab<br />

mit erläuternder Legende aufgestellt werden. Insbesondere<br />

bei komplexen räumlichen Gegebenheiten<br />

<strong>und</strong> bei einander überlagernden Maßnahmen ist eine<br />

kartographische Darstellung zu empfehlen. Der Plan<br />

muss folgende Angaben enthalten (s. Tab. 6):<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />

Seite 29<br />

Darstellung des Zustandes des Gewässers aus<br />

technischer <strong>und</strong> ökologischer Sicht,<br />

Kurzbeschreibung der Entwicklungsziele für die<br />

einzelnen Gewässerabschnitte,<br />

Erläuterung der vorgesehenen <strong>Unterhaltung</strong>sarbeiten<br />

<strong>und</strong> der Maßnahmen, die der angestrebten<br />

Entwicklung des Gewässers dienen (vgl. Kap. 4),<br />

eindeutige Beschreibung der Örtlichkeit mit den<br />

vorgesehenen <strong>Unterhaltung</strong>smaßnahmen,<br />

Zeitraum der Ausführung.<br />

Bei Bedarf können auch Vorschläge für vorgesehene<br />

Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft bzw. Hinweise auf weitere Beteiligungen<br />

oder weitergehende Planungen im <strong>Unterhaltung</strong>splan<br />

aufgeführt werden.<br />

Die Erstellung eines <strong>Unterhaltung</strong>splanes kann als eigenständiges<br />

Dokument oder im Zusammenhang mit<br />

der Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes beauftragt<br />

werden.<br />

3.5 Sonstige Planungsinstrumente<br />

Flächenbezogene Aussagen <strong>zur</strong> Gewässerentwicklung,<br />

die aus den beschriebenen Fachplänen stammen, können<br />

in die kommunalen Flächennutzungspläne (F-Pläne)<br />

übernommen werden. Dies ist möglich, weil der<br />

Katalog der F-Planinhalte in § 5 Abs. 2 BauGB nicht<br />

abschließend ist. Er findet allerdings seine Begrenzung<br />

durch die in § 9 Abs. 1 BauGB geregelten Festsetzungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung. Die Abbildungen 23 bis 25 zeigen beispielhafte<br />

Möglichkeiten auf.<br />

Darüber hinaus können auch Kompensationsverpflichtungen<br />

aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

in Form <strong>von</strong> Maßnahmen an Gewässern <strong>und</strong><br />

in Auen umgesetzt werden. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 4<br />

BNatSchG stehen Festlegungen <strong>von</strong> Entwicklungs-<br />

<strong>und</strong> Wiederherstellungsmaßnahmen in wasserwirtschaftlichenBewirtschaftungsplänen/Maßnahmenprogrammen<br />

der Anerkennung als Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen nicht entgegen. Zu beachten ist<br />

dabei jedoch der ökologisch-funktionale Zusammenhang<br />

gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2-3 BNatSchG zwischen<br />

dem Eingriff einerseits <strong>und</strong> der Kompensationsmaßnahme<br />

andererseits.

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