01.03.2013 Aufrufe

Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />

Seite 103<br />

- In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es gesetzlich verboten, Gehölze an Fließgewässern <strong>zur</strong>ückzuschneiden<br />

bzw. zu roden. (vgl. Tab. 9 Kap. 4.2.1)<br />

-<br />

Übermäßig dichte <strong>und</strong> altersmäßig monotone Gehölzbestände über lange Uferstrecken, die gezielt der<br />

Befestigung der Ufer dienen, können bei entsprechender Flächenverfügbarkeit abschnittsweise aufgebrochen<br />

werden, um die eigendynamische Gewässerentwicklung zu beschleunigen. Das Aufbrechen der<br />

geschlossenen Gehölzbestände erfolgt durch abschnittsweise Entnahme einschließlich des uferbefestigenden<br />

Wurzelwerks. Dabei ist die folgende Dimensionierung anzustreben: Länge der Entnahme: 1-fache<br />

Gewässerbreite, Abstand der so entstandenen Lücken jeweils 2-fache Gewässerbreite bei wechselseitiger<br />

Anordnung. Entnommene Gehölze können als Totholz im Gewässer oder auch in den Böschungen oder<br />

im Uferstreifen belassen werden, soweit dies unter Berücksichtigung der Verdriftung vertretbar ist (s.<br />

Maßnahmensteckbrief S 8 – Maßnahmen <strong>zur</strong> gezielten Entwicklung der Sohlstruktur).<br />

- Nicht gewässertypspezifische Gehölze wie z. B. die Hybridpappeln oder Nadelgehölze sollen unter Berücksichtigung<br />

gesetzlicher Vorgaben (Brutzeit der Vogelwelt) abschnittsweise oder schrittweise entfernt<br />

werden. Eine evtl. frühzeitige Initialunterpflanzung verhindert eine gehölzfreie Phase.<br />

-<br />

Ein regelmäßiger Verbiss durch Weide- <strong>und</strong> Wildtiere ist ggf. durch Auszäunungen zu begrenzen.<br />

Falls es sich erweisen sollte, dass der Schutz bestimmter Ufergehölzbestände im Einzelfall höher zu bewerten<br />

ist als eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers, so sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Ufersicherung zu ergreifen<br />

(s. Maßnahmensteckbrief U 2 – Maßnahmen <strong>zur</strong> Ufersicherung / Ersetzen naturferner Uferbefestigungen<br />

durch naturnahe Bauweisen).<br />

Tab. 10: Geeignete Baum- <strong>und</strong> Straucharten für Fließgewässerufer<br />

Gehölzarten<br />

Bergland Hügelland<br />

Uferbereiche Schattenverträgliche Gehölze<br />

Weichholzzone Hartholzzone<br />

oberes unteres<br />

regelmäßig überflutet; nur bei Hochwasser<br />

hoher Wasserstand bis überflutet; wenige Tage<br />

> 200 Tage/Jahr bis < 100 Tage/Jahr<br />

Acer campestre Feldahorn x x x<br />

Alnus glutinosa Schwarzerle x x x x x<br />

Carpinus betulus Hainbuche x x x x (x)<br />

Corylus avellana Haselnuss x x x x<br />

Frangula alnus Faulbaum x x x x<br />

Fraxinus excelsior Esche x x x<br />

Populus nigra Schwarzpappel x x x<br />

Prunus avium Vogelkirsche x x x<br />

Prunus padus Traubenkirsche x x x x x<br />

Quercus robur Stieleiche x x x<br />

Salix alba Silberweide x x x<br />

Salix aurita Ohrweide x x<br />

Salix cinerea Grauweide x x x<br />

Salix fragilis Bruchweide x x x x<br />

Salix purpurea Purpurweide x x<br />

Salix triandra Mandelweide x x<br />

Salix viminalis Korbweide x x<br />

Salix x rubens Fahlweide x x x<br />

Tilia cordata Winterlinde x x x x<br />

Viburnus opulus Gewöhnlicher<br />

Schneeball<br />

x x x x<br />

Halbschatten Vollschatten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!