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Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern Seite 155<br />

Schritt 2: Ermittlung der Restriktionen<br />

Die Berücksichtigung der Restriktionen muss letztlich immer einzelfallbezogen <strong>und</strong> lokal erfolgen. Auf Gr<strong>und</strong><br />

des unterschiedlichen Detaillierungsgrades wird zwischen der Restriktionsanalyse auf konzeptioneller Ebene<br />

(z. B. Gewässerentwicklungsplan) <strong>und</strong> auf maßnahmenbezogener Ebene (mit Entwurfs­, Genehmigungs­ <strong>und</strong><br />

Ausführungsplanung) unterschieden.<br />

Auf der konzeptionellen Ebene werden gr<strong>und</strong>sätzlich folgende Restriktionen für die Auswertung herangezogen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Siedlungen/Einzellagen<br />

Verkehrswege/Infrastruktur<br />

Hochwasserschutzanlagen<br />

Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte des Naturschutzes <strong>und</strong> der Denkmalpflege<br />

Festsetzungen der Regional­ <strong>und</strong> Bauleitplanung<br />

Sofern im Rahmen der Konzepterstellung entsprechende Informationen nicht oder nur unvollständig recherchiert<br />

werden konnten, werden im Rahmen detaillierter Planungen ergänzend die folgenden Restriktionen abschließend<br />

berücksichtigt:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

derzeit nicht verfügbare landwirtschaftliche Flächen<br />

Vorflutverhältnisse<br />

Leitungstrassen<br />

Altablagerungen <strong>und</strong> Munitionsverdachtsflächen<br />

Kulturlandschaftsschutz<br />

andere raum- <strong>und</strong> maßnahmenspezifische Restriktionen<br />

Diese Restriktionen werden kartographisch aufgearbeitet <strong>und</strong> bilden die Gr<strong>und</strong>lage für den folgenden Bearbeitungsschritt.<br />

Schritt 3: Darstellung des angepassten Entwicklungskorridors<br />

Die Darstellung des an die Restriktionslage angepassten Entwicklungskorridors erfolgt entsprechend dem jeweiligen<br />

Planungsmaßstab. Auf der konzeptionellen Ebene wird eine plausible schematische Abgrenzung dargestellt,<br />

die die lokalen Restriktionen sowie den resultierenden Entwicklungskorridor aufzeigt. Hierbei geht es<br />

somit nicht um eine parzellenscharfe Abgrenzung, sondern um die Darstellung der Raumansprüche.<br />

Dagegen wird bei detaillierteren Verfahren, z. B. bei einer Planfeststellung im Rahmen eines <strong>Ausbau</strong>verfahrens<br />

nach § 68 WHG, eine konkrete Grenze des Entwicklungskorridors dargestellt <strong>und</strong> auch planfestgestellt. Gegenstand<br />

der Planfeststellung ist somit nicht ein statischer Gewässerzustand, der sich an festliegenden, geplanten<br />

1 Die landwirtschaftliche Nutzung <strong>von</strong> Flächen, die deshalb für eine Gewässerentwicklung einstweilen nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehen, stellt keine<br />

irreversible Restriktion dar. Denn es bleibt gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, dass solche Flächen <strong>von</strong> den Eigentümern unter geänderten Rahmen bedingun ­<br />

gen – z. B. nach rechtlichen, agrarstrukturellen oder fördertechnischen Anpassungen – für eine Gewässerentwicklung bereitgestellt werden.<br />

1<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie

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