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Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />

Seite 83<br />

- Der aus Naturschutzsicht wertvolle unmittelbare Wasserwechselbereich soll als Wuchsort mahdempfindlicher<br />

Vegetationstypen geschont werden (Faustregel: Mahd ca. 20-40 cm über der Mittelwasserlinie).<br />

Falls dennoch aus besonderen Gründen ein Schnitt erforderlich ist, darf eine Mahd dieser Bereiche erst<br />

im Winterhalbjahr erfolgen.<br />

- An etwas größeren Gewässern, bei denen schmale ungemähte Ufersäume die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

des Abflussquerschnittes kaum beeinträchtigen, soll die Mahd wechselseitig in Intervallen <strong>von</strong> ein<br />

bis zwei Jahren erfolgen.<br />

-<br />

An den mittleren <strong>und</strong> höheren Böschungen ist ein gleichbleibender Mahdrhythmus (Häufigkeit <strong>und</strong><br />

Zeitpunkt der Mahd) wesentlich. Bei der Böschungsmahd sollen – ebenso wie bei der Sohlmahd<br />

(s. Maßnahmensteckbrief S 3 – Krauten) – die Blüten- <strong>und</strong> Samenbildung bzw. die Bildung vegetativer<br />

Vermehrungsstadien (besonders bei untergetaucht lebenden Wasserpflanzen) berücksichtigt werden.<br />

Günstigster Zeitpunkt für die Böschungsmahd ist daher in der Regel Ende Juni bis Oktober (vgl. Tab. 9<br />

in Kap. 4.2.1).<br />

Generell bietet sich ein<br />

- abschnittsweises Vorgehen an, damit ungemähte Böschungsabschnitte als Rückzugsraum<br />

für die Kleintierfauna erhalten bleiben.

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