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Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />

Seite 59<br />

geringem Raumbedarf) gewesen sein. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage kann über Art <strong>und</strong> Umfang der Durchführung<br />

entschieden werden. Falls die eingeleitete Dynamisierung der Sohle evtl. Auswirkungen auf die Ufer haben<br />

könnte, ist beispielsweise ein entsprechender Entwicklungsraum bereitzustellen (s. Maßnahmensteckbrief<br />

G 1 – Entwickeln/Anlegen eines Uferstreifens / Einbindung in den Gewässerentwicklungskorridor). Sofern angrenzende<br />

Flächen verfügbar sind, bietet es sich an, diese Maßnahme in Verbindung mit einer Uferabflachung<br />

<strong>und</strong>/oder Sohlaufweitung durchzuführen (vgl. Maßnahmensteckbrief U 7 – Maßnahmen <strong>zur</strong> gezielten Entwicklung<br />

naturnaher Uferstrukturen). In vielen Fällen können Sohlenbefestigungen auch ohne weitere Flächeninanspruchnahmen<br />

entnommen werden.<br />

-<br />

Die Maßnahme ist an Fließgewässern <strong>zum</strong>eist problemlos durchzuführen, wenn keine hohen Ansprüche<br />

an die Vorflut- <strong>und</strong> Hochwasserschutzfunktion bestehen.<br />

- Die entstehenden Gefälleverhältnisse sind zu prüfen. Sollten diese nicht gewässertypisch sein, 8 sind – die<br />

Verfügbarkeit <strong>von</strong> Raum vorausgesetzt – Profilaufweitungen <strong>und</strong>/oder Laufverlängerungen anzu streben.<br />

- Ob das Verbaumaterial vollständig entfernt werden muss oder ggf. teilweise im Gewässer verbleiben kann<br />

(z. B. <strong>zur</strong> temporären Sohlenstützung), ist im Einzelfall – je nach Menge <strong>und</strong> Qualität – zu entscheiden.<br />

- Bereits verfallender Verbau kann im Gewässer bleiben, sofern das Material nicht gewässerschädlich ist<br />

<strong>und</strong> die gewässertypischen Substrate nicht nachhaltig überprägt werden.<br />

Eine naturnahe Gewässerentwicklung mit einer langfristig typspezifischen Linienführung ist nur bei geeigneten<br />

Rahmenbedingungen möglich (z. B. keine zu starke Eintiefung).<br />

Hinweise für die praktische Umsetzung (vgl. Tab. 9 in Kap. 4.2.1)<br />

Das Standardgerät <strong>zum</strong> Entfernen der Befestigung ist der Bagger. Der aufgebrochene Sohlenverbau wird<br />

i. d. R. aus dem Gewässer entnommen <strong>und</strong> abgefahren (vgl. Rahmenbedingungen/Handlungsspielraum).<br />

-<br />

-<br />

Die Entnahme des Sohlenverbaus sollte so durchgeführt werden, dass die Ufer so gering wie möglich beeinträchtigt<br />

werden, sofern sie einen schützenswerten Zustand aufweisen. Insbesondere gewässerbegleitende<br />

Gehölze sollen weitestgehend erhalten bleiben, soweit sie einer angestrebten eigendynamischen<br />

Gewässerentwicklung nicht entgegenstehen.<br />

Wenn die Maßnahme in feinmaterialreichen Fließgewässern mit starker Erosionsneigung durchgeführt<br />

werden soll, muss evtl. im Unterwasser ein Sand- bzw. Geschiebefang einplant werden (s. Maßnahmensteckbrief<br />

S 10 – Vorgaben für ausgewählte bauliche Anlagen).<br />

8 Hinweis <strong>zur</strong> Ermittlung des Sohlgefälles: s. Maßnahmensteckbrief S 7 – Beseitigen kleinerer Wanderhindernisse (< 0,5 m)

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