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Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>naturnahen</strong> <strong>Unterhaltung</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>von</strong> Fließgewässern Seite 157<br />

Insbesondere in frühen Phasen ist eine Beobachtung der Entwicklung sinnvoll, um zu ermitteln, ob relevante hydraulische<br />

Veränderungen auftreten. Können diese wegen ausreichender Flächenverfügbarkeit <strong>und</strong> Topographie<br />

toleriert werden, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.<br />

Ist dagegen eine nicht tolerierbare Zunahme <strong>von</strong> Überflutungen außerhalb des Entwicklungsraumes zu erwarten,<br />

sind entsprechende <strong>Unterhaltung</strong>sarbeiten – <strong>zum</strong>eist das partielle Freistellen der Abflussquerschnitte <strong>von</strong><br />

Gehölzen ehölzen – notwendig. Diese können <strong>zum</strong>eist auf wenige Jahre beschränkt werden, da das sukzessiv aufgeweitete<br />

Gewässerbett bzw. die Sek<strong>und</strong>äraue mit der Zeit an Abflusskapazität gewinnt <strong>und</strong> so die Erhöhung der<br />

Rauigkeit kompensiert wird.<br />

Da die Verlagerung der Gewässer häufig viele Jahre bzw. Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, ist die fortlaufende<br />

Nutzung der Flächen innerhalb des Entwicklungskorridors denkbar, die noch nicht durch die seitlich<br />

gerichtete Verlagerung überprägt wurden. Die Flächen, die <strong>von</strong> der Verlagerung des Gewässers betroffen sind,<br />

werden im Allgemeinen tiefer liegen sowie durch fluviale Formen wie Rinnen geprägt sein. Sie sollten weitgehend<br />

ungenutzt bleiben.<br />

Alternativ bzw. ergänzend hierzu ist die gezielte Anlage <strong>von</strong> nutzungsfreien Uferstreifen zu prüfen. Dies gilt<br />

insbesondere an Gewässerabschnitten mit zu geringer Beschattung oder bei solchen, die vor diffusen Einträgen<br />

geschützt werden sollen.<br />

Schritt 6: Sicherung der äußeren Grenzen des Entwicklungskorridors,<br />

wenn diese durch das Gewässer erreicht werden<br />

Erreicht das Gewässer die vereinbarte Grenze des Entwicklungskorridors, wird diese bei Bedarf punktuell gesichert<br />

<strong>und</strong> so die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Flächen außerhalb des Entwicklungskorridors verhindert.<br />

Im Vorlauf der Sicherungsmaßnahmen sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Entwicklung des Gewässers<br />

typkonform verlaufen ist <strong>und</strong> der angestrebte Zustand erreicht wurde.<br />

Ist das Gewässer hinsichtlich seiner Laufentwicklung nicht typkonform entwickelt <strong>und</strong> ist der Gr<strong>und</strong> hierfür in<br />

der Ausdehnung des Entwicklungskorridors zu suchen, sollte eine Erweiterung geprüft werden. Ist eine entsprechende<br />

Erweiterung nicht möglich, ist auch in diesem Fall der Korridor bei Bedarf zu sichern.<br />

Die Sicherung soll sich am Grenzverlauf des Entwicklungskorridors orientieren, nicht jedoch am Gewässer<br />

selbst. In besonders sicherungsbedürftigen Bereichen können die Sicherungen bereits im Vorfeld am Rande des<br />

Entwicklungskorridors angelegt werden. Dies kann z. B. durch das Einbringen <strong>von</strong> Wasserbausteinen in Schlitzen<br />

erfolgen, die dann erst ihre Wirkung entfalten, wenn die seitlich gerichtete Verlagerung das Gewässer an die<br />

Grenze des Entwicklungskorridors gebracht hat.<br />

Für die Vereinbarung des Entwicklungskorridors mit der zu erwartenden Gewässerentwicklung ist<br />

i.d. R. ein iterativer Prozess notwendig. Hierzu gehört auch die Überwachung <strong>und</strong> Sicherung der hydraulischen<br />

Leistungsfähigkeit innerhalb des Entwicklungskorridors, damit keine unbeabsichtigten Veränderungen eintreten.<br />

Thüringer Landesanstalt<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Geologie

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