DIPLOMARBEIT - Ingenieurbüro | Morawski + Hugemann
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Schlußfolgerung für den Straßenverkehr Seite 84<br />
6 Schlußfolgerung für den Straßenverkehr<br />
Wie bereits in Kapitel 5.1 erwähnt, sind für die strafrechtliche Würdigung weniger Me-<br />
dian oder Mittelwert von Interesse, sondern vielmehr die in Betracht zu ziehenden<br />
Grenzen. Die Festlegung dieser Grenzen ist Aufgabe der Rechtssprechung.<br />
In Tabelle 5-4 werden daher verschiedene der in Frage kommenden Perzentile darge-<br />
stellt, um der juristischen Wertung nicht vorzugreifen. Der 20. Deutsche Verkehrsge-<br />
richtstag wählte für seine Empfehlungen das 2%- und 98% -Perzentil. Die Werte wur-<br />
den allerdings nicht aus den experimentell ermittelten Werten berechnet, sondern aus<br />
der parametrisch angepaßten Verteilungsfunktion. Da die Perzentile verteilungsfreie<br />
Maße darstellen, ist nicht einzusehen, warum sie nicht direkt an den Meßdaten<br />
ermittelt wurden. In Kapitel 3 konnte gezeigt werden, daß die Anpassung der<br />
Verteilungsfunktion mit den Parametern von Burckhardt noch deutlich verbessert<br />
werden konnte.<br />
Modell von<br />
Burckhardt<br />
Parameteransatz durch<br />
Verlustminimierung<br />
Verlustfunktion<br />
0,3575<br />
0,1293<br />
Tabelle 6-1: Verlustfunktion der zeitverschobenen Weibull-Verteilung<br />
Dies ist ein weiterer Grund dafür, daß die Berechnung der Perzentile an der parame-<br />
trisch angepaßten Verteilungsfunktion mehr als unglücklich ist.<br />
In der folgenden Tabelle sind die statistischen Kenngrößen des Altexperiments und die<br />
der eigenen Versuche gegenübergestellt.