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HAMMURABi' GESETZ - JScholarship

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104<br />

Siegel des Silli-Samag.<br />

Den 8. ülül, Jahr »[für Anu, Innanna] und Nanä<br />

•) VgL Schorr, GGA 1915, S. 418. — ') tü-Sü(oder tüg)-gab-a-sig-uxu. — ^) Oder »hat<br />

ausmustern lassen« (ürSd-ap-Tci-du). — *) a-rui pi-ha-at i-ba-Sü-ü.<br />

* Es ist sehr fraglich, ob die Urkunde nicht richtiger unter die Verwaltungsurkunden zu<br />

stellen wäre und die Verpflichtung des ^ilU-Samas zur SteUung der Arbeiter nicht eine öfFentUch«<br />

rechtliche ist. Die Klausel, daß unter den Arbeitern sich keine Greise und Kinder befinden, steht<br />

auch in einem die Leistung vop Frohnarbeiten betreffenden Schreiben Hammurapis (Ungnad,<br />

Bab. Briefe 48, Z. 20). Unsere Urkunde enthält ein dem König gegenüber abgegebenes eidliches<br />

Garantieversprechen des Silli-Samas, dem eine möglicherweise auf Rechtsgeschäft (Arbeitsver«<br />

mittlung?) beruhende Gestellung von Arbeitern zugrunde liegt. Daß Zeugen fehlen, weist auf<br />

Verwaltungsakt, würde aber auch der Annahme einer rechtsgeschäftlichen Beziehung zum Palaste<br />

nicht entgegenstehen.<br />

b) Pacht.<br />

Vorbemerkung. In den meisten der folgenden Urkunden treten Hierodulen (natitu) des<br />

Samas als Verpächter auf. Sie werden teils als solche ausdrücklich bezeichnet (vgl. z. B. No. 1685,<br />

1688, 1701), allein, auch wo dies nicht der Fall ist, kann man sicher die Pachturkunden hierher<br />

stellen, in denen der Pächter außer dem Pachtzins noch gewisse Naturalleistungen zu Samas«<br />

festen zu erbringen hat (vgl. z. B. No. 1687, 1690, 1692) oder Leistung des Pachtzinses im Kloster«<br />

tore (ina bab gagtm, vgl. z. B. No. 1687, 1705, 1707), bezw. »in der Öffnung des Fensters« ina<br />

pi aptim (so nach Landsberger, vgL z. B. No. 1689, 1690, 1695) ausbedungen wird. Das ist<br />

verständhch, wenn man annimmt, daß die Hierodulen im Klosterbezirk in Klausur lebten. Vielleicht<br />

hat man sich demnach unter dem »Fenster« eine Art Sprechgitter vorzustellen, durch<br />

welches die Hierodulen mit der Außenwelt verkehrten. Ebenso begreift man, daß sie besonders<br />

darauf angewiesen waren, ihre — natürlich nicht gerade im Klosterbezirk gelegenen Grundstücke —<br />

durch Verpachtung zu verwerten. Zudem kommt das altbabylonische Urkundenmat«rial zu einem<br />

erheblichem Teil gerade aus Sippar, wo sich das Samaskloster befand, und so dürfen wir uns<br />

über das Überwiegen der Verpachtungen durch Samashierodulen nicht wundem. Vgl. aus den<br />

Urkunden der früheren Bände III 571-577, 599 f., IV 1028 f., V 1176 f., 1181 f. n.a.m. Auch<br />

als Vermieterinnen von Häusern begegnen sie häufig. Vgl. z. B. III 498, 499, 502 f., 514, 516,<br />

No. 1667, 1669 u. a. m.<br />

1684. EGl. 10. vn. l Blm-Sin.<br />

a) Allgemeines.<br />

1800W Sar Feld neben DunnijatumC' hat von Ikün-pi-EnlilC'') Übär-Adad zur<br />

Bewirtschaftung auf 1 Jahr gepachtet. Auf 1800 Sar wird 10 Kur Gerste [. .J<br />

[Übär]-Adad darmessen.<br />

Vor^'' Adad-idinnam; Sin-usilli; Ili-irlbam.<br />

Den 10. Tagrit, Jahr »Rim-Sin (wurde) König«.<br />

1685. W 4 (= Bu 91, 5—9, 748).') 13. Sin-muballit.<br />

1400 Sar Feld in Talkum(')-Igtar neben dem Felde des SamagW-ellassu und<br />

neben dem Felde der Tochter des Sin-ellassu; von Hugütum, der «ßA"/« des Samag,<br />

Tochter des Sin-putram, hat Ui-mütabli, Sohn des Ilugu-ellassu, das Feld zur Bewirft<br />

Schaffung gegen Abgabe gepachtet. Zur Zeit der Ernte wird er 14 Kur Gerste

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