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HAMMURABi' GESETZ - JScholarship

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— 68 -<br />

Jagpukum; vor Iziagar, Sohn des Apänum; (vor Urnija, Sohn des Pür-Sin)'); vor<br />

Lugtamar, Sohn des Nür-Samag; vor Sin-gämil, Sohn des Pähum; vor Samag-ili,<br />

dem Schreiber.<br />

Im Dumuzu, Jahr »eine goldne Tiara stellte er für AnuP' her«.<br />

(Siegel:)') [Zuzahkum]i'\ Sohn des Sina-belagu, Diener des Amurruni. — S[inbel-aplim],<br />

Sohn des Imgur[rum], Diener des Amurrum. — [..[ [. .| ...|....J<br />

Zababa [. .[ Ninsianna.<br />

(Siegel des Sijatum('•'); Siegel des Zababa-dajän.)')<br />

') Auf der Anßenlafel ist die Reihenfolge der seitlichen Nachbarn umgekehrt. — -) Außen<br />

>der Deich des Damerum)]. — *) Versehen für Sal.Me<br />

''"SamaS? ,— ') Kopie eS kü gi id bat.. .<br />

* Die Notiz, daß der Kaufpreis aus dem Ringgelde (Sewirum) der Käuferin bezahlt sei,<br />

läßt mit Sicherheit auf eine natttu des Samas in Sippar als Käuferin schließen und bestätigt die<br />

Vermutung in Anm. 5, da nur im Zusammenhang mit diesen Hierodulen der -Sewirum genannt<br />

zu werden pflegt. Was er war, läßt sich mit Bestimmtheit nicht sagen. Anscheinend doch ein<br />

der freien Verfügung der Hierodnle unterliegendes Vermögen, vielleicht im Gegensatz zu dem<br />

Vermögen, daß ihr, weil ihren Verwandten (Brüdern) verfangen, wirtschaftlich nur zur Nutz«<br />

nießung zustand. Vgl. auch Schorr, Urk. d. altbabyl. Zivilrechts, S. 131 zu No. 10.<br />

1598. W 55 (= Bu 91, 5—9, 639).') Zeit des Apil-Sin.<br />

400 Sar Feld in den NiederungenC)^) neben dem Felde des Etel-pl-Sin und<br />

neben dem Felde des galläbu, hat von Irgitija, Sohn des Ramamänuiu('>, Akgaja,<br />

Sohn des Sin-rimeni, [gekauft. Als vollen] Preis [dafür hat er ihm] Silber [dar=<br />

gewogen]. Den [bukanu hat er herübergebrachtj. Die Verhandlung [darüber ist<br />

beendigt. Sein] Herz [ist befriedigt. Daß für] alle Zeit |keiner gegen den andern]<br />

Anspruch [erheben wird,] schworen sie bei [. .j, Apil-|Sin| und der Stadt<br />

Sippar.

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