HAMMURABi' GESETZ - JScholarship
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[KoL III] ge[kauft.] Daß für alle Zeit Sin-[...] und seine Erben, soviele ihrer<br />
sind, wegen des Feldes keinen Anspruch erheben werden, schwor er beim König.<br />
2 Gar Langseite, 10 Gar Breitseite, Feld ., gehörig zum igimm-¥e\d<br />
[. .] Ur-dukuga, das Feld des ür-gipar, hat von Ur-gipar Iddin-afeu gekauft.<br />
[Kol. IV] Als vollen Preis dafür hat er ihm Vs Mine Silber dargewogen. Daß<br />
für alle Zeit Ur-gipar und seine Erben, soviele ihrer sind, wegen des Feldes keinen<br />
Anspruch erheben werden, schwor er beim König.<br />
1800 Sar Güg.Se-'Eeld . . . ., angrenzend an Sin-agarid, das Feld des<br />
Enlil-bel'')-[. .], haben von Enlil-bel-[...] Ili-da[. ,] und Ur-dukuga [ (Lücke) ]<br />
[Kol. V] das Haus des Lu-dingira, hat von Lu-dingira Enlil-nlgu zur Bewohnung<br />
auf 5 Jahre'') gemietet. Das Dach soll er dicht halten''), die Wände soll er in»<br />
stand setzen . , und 4 Sekel Silber , , wird er darwägen, [ , . (Eest<br />
größtenteils zerstört).<br />
') Sä-bi mu-bi.<br />
IV. Private Geschäftsnotizen.<br />
* Diese Eubrik ist außerordentlich unsicher, da formelle Kriterien fehlen. Es ist daher sehr<br />
wohl möglich, daß manche der Listen namentlich unter Abteilung I sich auf private Unternehmungen<br />
oder Haushalte beziehen. Maßgebend für die Einreibung der folgenden Nummern ist einerseits<br />
der Mangel von Hinweisen auf die öffentliche Verwaltung, andrerseits das Hervortreten von indi»<br />
viduellen Beziehungen, wie man sie wohl zunächst bei Privaten anzunehmen haben wird, endlich<br />
gelegentlich vorkommende subjektive Stilisierung (vgL III 772, V 1221, 1299, No. 1981). Doch<br />
können diese Kriterien täuschen. Vgl. aus den früheren Bänden namentlich V 1399 f. (Inventare).<br />
1977. PSBA XXXIII, PI. XLVI, No. XXVII. -. V. Zeit des Mananä.<br />
1 Mine, 16'/a Sekel, gehörig dem Hause des Bazinum; '/s Mine, 97a Sekel, gehörig<br />
dem Mupittüm''); T'/e Sekel, 6 Korn, gehörig dem Enlil-bäni; vqn diesem<br />
Silber ist der Preis des Sklaven Ili-idinnam, 16 Sekel, abgezogen; 14'') Sekel, gehörig<br />
dem Bunubalum, ist abgezogen. Eest '/ä Mine, 7'/6 Sekel ... ist bei Idig-Zababa.<br />
Im Abu, Jahr »Kazallu wurde erobert«.<br />
1978. PSBA XXXIV, PI. Vlll, No. IV (= Ash. 1911-280). Zeit des Eeiches von Larsa'?).<br />
[., (Kur)] Futtergersfe'')'), IVB (Kur)Saatgerste, [die] Sin-gamuh von Übär-Sära'')<br />
empfangen hat, — nachdem die Bestellung vollendet ist, erfolgt die Abrechnung.")<br />
Nachdem das Saatgut und Futter beglichen ist, [. . .] wird [von] Sin-gamufe Ür-<br />
Sulpae bekommen.')<br />
') Se-gudC). — ^) i-pi-iS m-ik-ka-a^CD-siii). — ^) i-li(n-kiO).<br />
* Der Umstand, daß Zeugen und Datum fehlen, läßt eher an eine private QeschäftsaufZeichnung<br />
als an eine Urkunde über ein konkretes Eechtsgeschäft denken. Das zugnmde liegende Geschäfts«<br />
Verhältnis läßt sich kaum auch nur hypothetisch bestimmen. Man könnte an eine Gesellschaft<br />
zur Bewirtschaftung eines Grundstücks, etwa zwischen Eigentümer und einem anderen (vgl. Anm.<br />
zu No. 1551) oder an Gesellschaftspacht denken, wobei Sin-samuh und Ur-Sulpae Gesellschafter<br />
wären und der erstere von Ubär-Sära ein Darlehen voh Futtermitteln und Saatkorn aufgenommen hätte.<br />
Koschaker und Ungnad, Hammorttbi VI. 14