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Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell

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1.Einführung<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

Sinn und Aufgabe des Flächennutzungsplanes | Das Baugesetzbuch sieht eine Zweistufigkeit in<br />

der Bauleitplanung vor: Die vorbereitende Bauleitplanung – der Flächennutzungsplan – und die ver-<br />

bindliche Bauleitplanung – der Bebauungsplan.<br />

Der Flächennutzungsplan der sich über das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, entfaltet keine Rechts-<br />

verbindlichkeit. Er hat jedoch Bindungswirkung gegenüber den Trägern öffentlicher Belange und<br />

der Gemeinde. Diese Bindungswirkung gilt insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen,<br />

die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und unmittelbare Rechtswirkung entfalten.<br />

Aufgabe der Vorbereitenden Bauleitplanung ist es, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach<br />

den voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Die Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes <strong>Radolfzell</strong> ist auf einen Planungszeitraum bis zum Jahr <strong>2015</strong> ausgerichtet.<br />

Anlass der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes | Im Gegensatz zum statisch wirksamen<br />

Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan ein dynamischer Plan der fortzuschreiben ist, soweit dies<br />

durch veränderte Planungsgrundlagen erforderlich wird. Der derzeitige Flächennutzungsplan wurde<br />

1986 genehmigt. Das Zieljahr des Flächennutzungsplanes war 1990.<br />

Auch wenn die im Flächennutzungsplan von 1986 ausgewiesenen Bauflächen für die Siedlungsent-<br />

wicklung nicht alle umgesetzt wurden, so haben sich doch die zugrunde liegenden Daten und Schlüs-<br />

sel-zahlen so geändert, dass eine Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes erforderlich<br />

wurde.<br />

Stadtentwicklungskonzept | Am 20.01.2004 hat der Gemeinderat den Bericht zur Phase II als Ab-<br />

schluss der Erarbeitung der Stadtentwicklungskonzeption zur Kenntnis genommen. Im Laufe von<br />

knapp zwei Jahren wurde für die Kernstadt von <strong>Radolfzell</strong> ein projekt- und damit umsetzungsorientiertes<br />

Gesamtkonzept erarbeitet. In öffentlichen Bürgerforen wurden die Ideen und Vorschläge, die in<br />

den mit interessierten Bürgern, dem Gemeinderat und Mitgliedern der Verwaltung besetzten Arbeitskreisen<br />

erarbeitet wurden weiterentwickelt. Die Arbeitskreise umfassten folgende Bereiche: <strong>Radolfzell</strong><br />

Akademie, Qualitätsoffensive Innenstadt, Stadtplanung / Stadtgestaltung und Tourismusmarke<br />

<strong>Radolfzell</strong> / Hotelkooperation.<br />

Folgende Leitprojekte wurden definiert:<br />

• Seezugang und Bahnhofsumfeld<br />

• Verkehrsführung Innenstadt<br />

• <strong>Radolfzell</strong>er Seesteig<br />

• Herzenentwicklung<br />

• Entwicklung Schiesser-Areal<br />

• Entwicklung Mettnau<br />

• Entwicklung Gerberplatz<br />

Gemäß §1 (6) 11 BauGB sind die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzeptes als städtebauliches<br />

Entwicklungskonzept bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Der flächennutzungsplanrelevante<br />

Teil der Projekte fließt in den Flächennutzungsplan ein.<br />

einführung |<br />

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