Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
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1.Einführung<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
Sinn und Aufgabe des Flächennutzungsplanes | Das Baugesetzbuch sieht eine Zweistufigkeit in<br />
der Bauleitplanung vor: Die vorbereitende Bauleitplanung – der Flächennutzungsplan – und die ver-<br />
bindliche Bauleitplanung – der Bebauungsplan.<br />
Der Flächennutzungsplan der sich über das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, entfaltet keine Rechts-<br />
verbindlichkeit. Er hat jedoch Bindungswirkung gegenüber den Trägern öffentlicher Belange und<br />
der Gemeinde. Diese Bindungswirkung gilt insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen,<br />
die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und unmittelbare Rechtswirkung entfalten.<br />
Aufgabe der Vorbereitenden Bauleitplanung ist es, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach<br />
den voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Die Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes <strong>Radolfzell</strong> ist auf einen Planungszeitraum bis zum Jahr <strong>2015</strong> ausgerichtet.<br />
Anlass der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes | Im Gegensatz zum statisch wirksamen<br />
Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan ein dynamischer Plan der fortzuschreiben ist, soweit dies<br />
durch veränderte Planungsgrundlagen erforderlich wird. Der derzeitige Flächennutzungsplan wurde<br />
1986 genehmigt. Das Zieljahr des Flächennutzungsplanes war 1990.<br />
Auch wenn die im Flächennutzungsplan von 1986 ausgewiesenen Bauflächen für die Siedlungsent-<br />
wicklung nicht alle umgesetzt wurden, so haben sich doch die zugrunde liegenden Daten und Schlüs-<br />
sel-zahlen so geändert, dass eine Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes erforderlich<br />
wurde.<br />
Stadtentwicklungskonzept | Am 20.01.2004 hat der Gemeinderat den Bericht zur Phase II als Ab-<br />
schluss der Erarbeitung der Stadtentwicklungskonzeption zur Kenntnis genommen. Im Laufe von<br />
knapp zwei Jahren wurde für die Kernstadt von <strong>Radolfzell</strong> ein projekt- und damit umsetzungsorientiertes<br />
Gesamtkonzept erarbeitet. In öffentlichen Bürgerforen wurden die Ideen und Vorschläge, die in<br />
den mit interessierten Bürgern, dem Gemeinderat und Mitgliedern der Verwaltung besetzten Arbeitskreisen<br />
erarbeitet wurden weiterentwickelt. Die Arbeitskreise umfassten folgende Bereiche: <strong>Radolfzell</strong><br />
Akademie, Qualitätsoffensive Innenstadt, Stadtplanung / Stadtgestaltung und Tourismusmarke<br />
<strong>Radolfzell</strong> / Hotelkooperation.<br />
Folgende Leitprojekte wurden definiert:<br />
• Seezugang und Bahnhofsumfeld<br />
• Verkehrsführung Innenstadt<br />
• <strong>Radolfzell</strong>er Seesteig<br />
• Herzenentwicklung<br />
• Entwicklung Schiesser-Areal<br />
• Entwicklung Mettnau<br />
• Entwicklung Gerberplatz<br />
Gemäß §1 (6) 11 BauGB sind die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzeptes als städtebauliches<br />
Entwicklungskonzept bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Der flächennutzungsplanrelevante<br />
Teil der Projekte fließt in den Flächennutzungsplan ein.<br />
einführung |<br />
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