Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
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5.6<br />
Von den vorhandenen Arbeitsplätzen in <strong>Radolfzell</strong> entfallen ca. 60 % auf das produzierende Gewerbe<br />
und ca. 40 % auf die Verwaltung, Dienstleistung etc. Die allgemeine Entwicklung zeigt eine Verschiebung<br />
der Arbeitsplätze zugunsten von Verwaltung und Dienstleistung. Für die geplante Entwicklung<br />
wird daher folgende Verteilung angenommen:<br />
ca. 45 % für das produzierende Gewerbe<br />
ca. 55 % für Verwaltung und Dienstleistung<br />
Wie oben dargestellt, sollen durch neu anzusiedelnde Betriebe insgesamt ca. 1.625 Arbeitsplätze<br />
geschaffen werden. Davon entfallen demnach<br />
730 Arbeitsplätze (= 45 %) auf das produzierende Gewerbe<br />
ca. 895 Arbeitsplätze (= 55 %) auf den Bereich Verwaltung / Dienstleistung etc.<br />
Hieraus errechnet sich folgender Flächenbedarf:<br />
im produzierenden Gewerbe ca. 16,00 ha ( 730 x 220 m 2 )<br />
im Bereich Verwaltung, Dienstleistung etc. ca. 7,16 ha ( 895 x 80 m 2 )<br />
Gesamt 23,16 ha<br />
Freiflächen in bestehenden Baugebieten | In den bestehenden Baugebieten sind teilweise noch<br />
Freiflächen vorhanden. Kleinere private Bauflächen sind hierbei nicht erfasst, da sie im Regelfall der<br />
Betriebseigenentwicklung dienen und auf absehbare Zeit nicht bebaut werden.<br />
Kaserne 2,40 ha<br />
Brühlwiesen-Kabisländer 0,70 ha<br />
Hundertjauchert 0,45 ha<br />
Hundertjauchert *) 5,10 ha<br />
8,65 ha netto = ca. 10,80 ha Bruttobauland<br />
Stand Mai 2004.<br />
*) Diese Fläche ist mit Altlasten belastet. Zwischenzeitlich ist diese Fläche abgedichtet und damit<br />
bebaubar.<br />
Die in den Stadtteilen ausgewiesenen Baugebiete „Seelenhof“ und „Schwärze“ sind für die Umsied-<br />
lung ortsansässiger Gewerbebetriebe vorgesehen und dienen daher dem Abbau vorhandener<br />
Gemengelagen. Da die dann frei werdenden Flächen der Wohnnutzung zugeführt werden, entstehen<br />
durch die Baugebiete keine zusätzlichen Gewerbeflächen. Diese werden deshalb bei der Flächenerhebung<br />
nicht berücksichtigt.<br />
5.7<br />
Gesamtflächenbedarf für die gewerbliche Entwicklung | Der von der Stadtverwaltung bei den<br />
örtlichen Betrieben erhobene zusätzliche Flächenbedarf (5,2 ha) ist als reine Nettobaufläche zu be-<br />
rücksichtigen.<br />
Bei einem angenommenen Erschließungsflächenanteil von 20 % ergibt sich hieraus ein zusätzlicher<br />
Bruttoflächenbedarf von<br />
Gewerbefläche (für die bestehenden Betriebe) von 6,50 ha<br />
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