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Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell

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Der östliche Teil der Eignungsfläche für Windenergienutzung wird durch Gewässerrandstreifen,<br />

durch die Zone 1 von zwei Wasserschutzgebieten sowie durch den 300 m Abstand von den Gehöften<br />

Röhrnang und Hof Höfen reduziert.<br />

Sämtliche Eignungsflächen für Windenergienutzung auf Gemarkung Liggeringen liegen im Land-<br />

schaftsschutzgebiet Bodanrück und im geplanten FFH- und Vogelschutzgebiet.<br />

Bei den Flächen nordöstlich von Röhrnang und Brand / Waldparkplatz handelt es sich um eine größere<br />

zusammenhängende Fläche. Zur optischen Reduzierung der Masthöhe der Windenergieanlagen<br />

wird nur die Waldfläche als Eignungsfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Nutzung dieser<br />

Fläche für Windenergienutzung stellt eine mittlere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.<br />

Wegen der guten Einsehbarkeit vom Stadtteil Liggeringen wird auf eine Ausweisung des nordöstlichen<br />

Teils dieser Fläche wie auch die kleinen Eignungsflächen Affholdertal und Hügelstein verzichtet.<br />

Bei der Eignungsfläche Bannösch / Hinterm Bannösch wird nur die Waldfläche Bannösch als Vorrang-<br />

fläche für Windenergienutzung ausgewiesen. Die anderen Eignungsflächen werden wegen der sehr<br />

exponierten Lage nicht ausgewiesen. Näheres siehe Planeintrag.<br />

Die Vorrangflächen für Windenergienutzung auf Gemarkung Liggeringen liegen im Landschaftsschutz-<br />

gebiet Bodanrück und im geplanten FFH- und Vogelschutzgebiet. Da durch diese Vorrangflächen-<br />

ausweisung möglicher Weise die naturschutzrechtlichen Schutzziele berührt sind, wird eine Verträg-<br />

lichkeitsprüfung durchgeführt.<br />

Für die in diesem Bereich brütenden Großvogelarten wie Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzmilan,<br />

Kolkrabe u.a. können erhebliche Beeinträchtigungen durch Kollision bzw. Scheuwirkung nicht ausgeschlossen<br />

werden. Diese Großvögel sind aufgrund ihrer Lebensweise bei Interaktionen zwischen<br />

Brut- und Nahrungshabitat durch Windenergieanlagen infolge Vogelschlag besonders gefährdet.<br />

Damit würde die Errichtung von Windenergieanlagen in diesen Bereichen den Erhaltungszielen des<br />

europäischen Vogelschutzgebietes „Bodanrück“ widersprechen.<br />

Wegen der möglichen Nabenhöhe von 90 – 125 m und dem Zusammentreffen mehrerer ungünstiger<br />

Umstände mit einer großen Anzahl von Zugbewegungen sind erhebliche Beeinträchtigungen in Folge<br />

Vogelschlag nicht zweifelsfrei auszuschließen. Aufgrund funktionaler Bezüge zwischen einzelnen<br />

durch den Bodanrück getrennte Seeteile vor allem für Wasservögel im Rahmen nächtlicher Bewegungen<br />

sowie einem Konzentrationspunkt des Vogelzuges, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Des weiteren liegen die Vorrangflächen für Windenergie fast auf Kammhöhe des Bodanrücks, mit<br />

der Folge, dass die Rotoren der Windkraftanlagen deutlich über den Wald hinausragen und damit vom<br />

Überlinger See, dem Nordufer des Überlinger Sees und den Aussichtspunkten gut sichtbar sind.<br />

Das Schloss Bodman, das Kloster Frauenberg und die Burgruine Altbodman sind Kulturdenkmale bei<br />

denen die Umgebung von erheblicher Bedeutung für das geschützte Erscheinungsbild ist. Das<br />

Ensemble des historischen Ortskern von Bodman mit Pfarrkirche und Schloss, dem Kloster Frauenberg<br />

und der Ruine Altbodman ist einer der eindrucksvollsten Ausschnitte der historischen Kulturlandschaft<br />

im westlichen Teil des Bodensees.<br />

Da die Windenergieanlagen vom Überlinger See aus sichtbar wären, d.h. sie würden im Zusammen-<br />

hang mit der historischen Kulturlandschaft wahrgenommen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchti-<br />

gung des Landschaftsbildes bedeuten.<br />

windenergienutzung |<br />

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