Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
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Der östliche Teil der Eignungsfläche für Windenergienutzung wird durch Gewässerrandstreifen,<br />
durch die Zone 1 von zwei Wasserschutzgebieten sowie durch den 300 m Abstand von den Gehöften<br />
Röhrnang und Hof Höfen reduziert.<br />
Sämtliche Eignungsflächen für Windenergienutzung auf Gemarkung Liggeringen liegen im Land-<br />
schaftsschutzgebiet Bodanrück und im geplanten FFH- und Vogelschutzgebiet.<br />
Bei den Flächen nordöstlich von Röhrnang und Brand / Waldparkplatz handelt es sich um eine größere<br />
zusammenhängende Fläche. Zur optischen Reduzierung der Masthöhe der Windenergieanlagen<br />
wird nur die Waldfläche als Eignungsfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Nutzung dieser<br />
Fläche für Windenergienutzung stellt eine mittlere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.<br />
Wegen der guten Einsehbarkeit vom Stadtteil Liggeringen wird auf eine Ausweisung des nordöstlichen<br />
Teils dieser Fläche wie auch die kleinen Eignungsflächen Affholdertal und Hügelstein verzichtet.<br />
Bei der Eignungsfläche Bannösch / Hinterm Bannösch wird nur die Waldfläche Bannösch als Vorrang-<br />
fläche für Windenergienutzung ausgewiesen. Die anderen Eignungsflächen werden wegen der sehr<br />
exponierten Lage nicht ausgewiesen. Näheres siehe Planeintrag.<br />
Die Vorrangflächen für Windenergienutzung auf Gemarkung Liggeringen liegen im Landschaftsschutz-<br />
gebiet Bodanrück und im geplanten FFH- und Vogelschutzgebiet. Da durch diese Vorrangflächen-<br />
ausweisung möglicher Weise die naturschutzrechtlichen Schutzziele berührt sind, wird eine Verträg-<br />
lichkeitsprüfung durchgeführt.<br />
Für die in diesem Bereich brütenden Großvogelarten wie Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzmilan,<br />
Kolkrabe u.a. können erhebliche Beeinträchtigungen durch Kollision bzw. Scheuwirkung nicht ausgeschlossen<br />
werden. Diese Großvögel sind aufgrund ihrer Lebensweise bei Interaktionen zwischen<br />
Brut- und Nahrungshabitat durch Windenergieanlagen infolge Vogelschlag besonders gefährdet.<br />
Damit würde die Errichtung von Windenergieanlagen in diesen Bereichen den Erhaltungszielen des<br />
europäischen Vogelschutzgebietes „Bodanrück“ widersprechen.<br />
Wegen der möglichen Nabenhöhe von 90 – 125 m und dem Zusammentreffen mehrerer ungünstiger<br />
Umstände mit einer großen Anzahl von Zugbewegungen sind erhebliche Beeinträchtigungen in Folge<br />
Vogelschlag nicht zweifelsfrei auszuschließen. Aufgrund funktionaler Bezüge zwischen einzelnen<br />
durch den Bodanrück getrennte Seeteile vor allem für Wasservögel im Rahmen nächtlicher Bewegungen<br />
sowie einem Konzentrationspunkt des Vogelzuges, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Des weiteren liegen die Vorrangflächen für Windenergie fast auf Kammhöhe des Bodanrücks, mit<br />
der Folge, dass die Rotoren der Windkraftanlagen deutlich über den Wald hinausragen und damit vom<br />
Überlinger See, dem Nordufer des Überlinger Sees und den Aussichtspunkten gut sichtbar sind.<br />
Das Schloss Bodman, das Kloster Frauenberg und die Burgruine Altbodman sind Kulturdenkmale bei<br />
denen die Umgebung von erheblicher Bedeutung für das geschützte Erscheinungsbild ist. Das<br />
Ensemble des historischen Ortskern von Bodman mit Pfarrkirche und Schloss, dem Kloster Frauenberg<br />
und der Ruine Altbodman ist einer der eindrucksvollsten Ausschnitte der historischen Kulturlandschaft<br />
im westlichen Teil des Bodensees.<br />
Da die Windenergieanlagen vom Überlinger See aus sichtbar wären, d.h. sie würden im Zusammen-<br />
hang mit der historischen Kulturlandschaft wahrgenommen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchti-<br />
gung des Landschaftsbildes bedeuten.<br />
windenergienutzung |<br />
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