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Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell

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Wie im Fachbeitrag Einzelhandel von Dr. Acocella erörtert, kann die Genehmigungsgrundlage zur Steuerung<br />

der Einzelhandelsfläche des Herstellerverkaufszentrums im Bereich Schiesser zur Sicherung<br />

der Begrenzung der innenstadtrelevanten Sortimente und Flächen und der speziellen Betriebsstruktur<br />

nur durch die Ausweisung eines Sondergebietes gesichert werden. Die positiv für das Vorhaben angeführten<br />

Aspekte gelten auch nur unter der Prämisse, dass das Vorhaben konzeptgetreu umgesetzt<br />

wird.<br />

Durch die Ausweisung des Herstellerverkaufszentrums auf dem Standort Saturn Süd ergeben sich<br />

folgende positive städtebauliche Aspekte:<br />

• Stärkung der Einzelhandelszentralität der Stadt <strong>Radolfzell</strong><br />

• Erhöhte Kaufkraftbindung<br />

• Alleinstellungsmerkmal Herstellerverkaufszentrum<br />

• Entwicklung / Öffnung der Gewerbebrache<br />

• Erhaltung und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion durch zusätzliche<br />

Kaufkraft von außerhalb<br />

Durch die Standortwahl Saturn Süd steht der Alternativstandort Bereich Markthallen für eine<br />

Wohn- und im Erdgeschoss einer Einzelhandelsnutzung zur Verfügung. Daraus ergibt sich eine weitere<br />

Belebung der Innenstadt.<br />

In dem geplanten Herstellerverkaufszentrum (HVZ) mit 4.500 m 2 Verkaufsfläche (VK) sind 1.000 m 2<br />

VK durch Verlegung des Schiesser-Verkaufs belegt, so dass es sich hierbei um einen Neuzugang von<br />

3.500 m2 VK handelt. Im Gutachten zum Raumordnungsverfahren zum HVZ wird dargelegt, dass ca.<br />

80 % des Umsatzes aus dem Ferneinzugsgebiet außerhalb des Mittelbereichs <strong>Radolfzell</strong> zu erwarten<br />

ist. Die Zulässigkeit der auswärtigen Kaufkraftabschöpfung wird im Raumordnungsverfahren geprüft.<br />

Die im HVZ angebotenen hochwertigen Warensortimente stellen eine Ergänzung des bisherigen Waren-<br />

angebotes dar, so dass davon ausgegangen werden kann, dass zumindest für diese Warensortimente<br />

eine Erhöhung der internen Bindungsquote erreicht wird. Für diese Warensortimente ist daher von der<br />

Zielprognose auszugehen.<br />

Bei einer städtebaulich funktionalen Verbindung HVZ – Innenstadt ist davon auszugehen, dass die<br />

Kunden des HVZ zumindest teilweise auch die Innenstadt besuchen und dort auch Einkäufe tätigen. Für<br />

einen Teil der in der Innenstadt angebotenen Warensortimente kann sich eine erhöhte Nachfrage<br />

ergeben. Für diese Warensortimente ist von der Zielprognose, wie im Fachbeitrag Einzelhandel von<br />

Dr. Acocella auf Seite 106 ff. dargelegt, auszugehen. Für die übrigen Warensortimente ist eher von<br />

der Status-quo-Prognose auszugehen.<br />

Um die durchaus mögliche Beeinträchtigung der Altstadt zu erfassen, bedarf es einer detaillierten<br />

Darstellung des Angebotes des HVZ. Die genaue Ausformulierung und Begrenzung der Art und<br />

des Umfanges des Warenangebotes im HVZ sowie die Auswirkung auf die Innenstadt ist Gegenstand<br />

des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Die für das HVZ im Bereich Saturn Süd erforderliche Fläche, wird im Flächennutzungsplan als Sonder-<br />

gebiet HVZ ausgewiesen. Die weiteren prognostizierten Bedarfsflächen können im Bereich der abge-<br />

grenzten Innenstadt und im Mischgebiet des zentralörtlichen Versorgungskern untergebracht werden,<br />

so dass eine gesonderte Flächenausweisung im Flächennutzungsplan nicht erforderlich ist. Für die<br />

erforderliche Nahversorgung der Stadtteile ist keine besondere Flächenausweisung notwendig.<br />

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