Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
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13.Windenergienutzung<br />
13.1<br />
13.2<br />
13.3<br />
Allgemeines | Nach § 35 BauGB zählen Anlagen zur Nutzung der Windenergie zu den privilegierten<br />
Bauvorhaben und sind, wenn keine öffentliche Belange entgegenstehen, im Außenbereich zulässig.<br />
Durch die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan wird eine<br />
mögliche Windenergienutzung auf diese Flächen begrenzt. Bei Ausweisung solcher Flächen ist zum<br />
Einen eine gewisse Windhöffigkeit derselben notwendig und zum Anderen sind hier die verschiedenen<br />
Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Dadurch hat die Gemeinde die Möglichkeit<br />
Anlagen die der Windenergienutzung dienen planungsrechtlich zu steuern.<br />
Durch die technische Weiterentwicklung der Windenergienutzung ist nicht auszuschließen<br />
(z.B. höhere, größere Anlagen), dass künftig Standorte die nach heutigem Stand der Technik unwirtschaftlich<br />
sind, für die Windenergienutzung geeignet sind. Die planungsrechtliche Steuerung der<br />
Anlagen zur Windenergienutzung durch entsprechende Flächenausweisung im Flächennutzungsplan<br />
ist Grundlage zur Steuerung von Ansiedlungswünschen.<br />
Eignungsflächen für Windenergienutzung auf der Gesamtgemarkung | Im Jahre 2002 wurde durch<br />
die Firma solarcomplex eine Potenzialstudie „Erneuerbare Energien in der Region Hegau-Bodensee“<br />
erstellt. In dieser Studie sind auch die Flächen der Gesamtstadt <strong>Radolfzell</strong> auf die Eignung zur Windenergienutzung<br />
untersucht worden. Auch wenn es sich hierbei um keine abschließende Untersuchung<br />
handelt, ist sie als Grundlage für die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergienutzung geeignet.<br />
Die Topographie der Gesamtgemarkung <strong>Radolfzell</strong> weist beachtliche Höhenunterschiede auf. Vom<br />
tiefsten Punkt der Gemarkung dem Bodenseeufer mit einer Höhe von 395 m NN steigt das Gelände bis<br />
zur „Hinteren Homburg“ auf 630 m NN, im Gewann Hohreute nördlich von Güttingen auf 660 m NN<br />
und östlich von Liggeringen bis auf 640 m NN an.<br />
Auf freistehenden Geländeerhebungen sind gegenüber anderen Bereichen im Regelfalle höhere Wind-<br />
geschwindigkeiten vorhanden, was auch durch die Ausweisung von Eignungsflächen für Windener-<br />
gienutzung in der Potenzialstudie bestätigt wird. Auf der Gesamtgemarkung <strong>Radolfzell</strong> werden in der<br />
Potenzialstudie die Flächen auf der Gemarkung Stahringen die Hintere Homburg, auf der Gemarkung<br />
Güttingen das Gewann Noggental-Hohreute und auf der Gemarkung Liggeringen das Gewann Hohreute<br />
und die Fläche östlich von Liggeringen als Eignungsflächen für Windenergienutzung empfohlen.<br />
Nachstehend wird zu den einzelnen Flächen näheres ausgesagt.<br />
Eignungsfläche für Windenergienutzung auf Gemarkung Stahringen | Westlich von Stahringen liegt<br />
der Höhenzug Homburg der bis zu einer Höhe von 630 m NN und östlich von Stahringen der Höhen-<br />
zug Böhlerberg der bis zu einer Höhe von 640 m NN ansteigt. Nördlich von Stahringen liegt auf den<br />
Gemarkungen Bodman und Wahlwies das Segelfluggelände Stahringen – Wahlwies. Von hier aus gehen<br />
nach dem Luftverkehrsgesetz der enge und der erweiterte Bauschutzbereich, sowie die in der weiteren<br />
Umgebung des Segelfluggeländes geltenden 45 m und 100 m Höhenbegrenzungen – bezogen auf den<br />
Flughafenbezugspunkt – für bauliche Anlagen aus. Näheres siehe die Schutzgebietsausweisungen im<br />
Flächennutzungsplan.<br />
In der Genehmigung des Segelfluggeländes Stahringen – Wahlwies ist über die 100 m<br />
Begrenzungslinie hinausgehend keine Aussage über mögliche bauliche Höhenentwicklung getroffen.<br />
windenergienutzung |<br />
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