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Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell

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13.Windenergienutzung<br />

13.1<br />

13.2<br />

13.3<br />

Allgemeines | Nach § 35 BauGB zählen Anlagen zur Nutzung der Windenergie zu den privilegierten<br />

Bauvorhaben und sind, wenn keine öffentliche Belange entgegenstehen, im Außenbereich zulässig.<br />

Durch die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan wird eine<br />

mögliche Windenergienutzung auf diese Flächen begrenzt. Bei Ausweisung solcher Flächen ist zum<br />

Einen eine gewisse Windhöffigkeit derselben notwendig und zum Anderen sind hier die verschiedenen<br />

Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Dadurch hat die Gemeinde die Möglichkeit<br />

Anlagen die der Windenergienutzung dienen planungsrechtlich zu steuern.<br />

Durch die technische Weiterentwicklung der Windenergienutzung ist nicht auszuschließen<br />

(z.B. höhere, größere Anlagen), dass künftig Standorte die nach heutigem Stand der Technik unwirtschaftlich<br />

sind, für die Windenergienutzung geeignet sind. Die planungsrechtliche Steuerung der<br />

Anlagen zur Windenergienutzung durch entsprechende Flächenausweisung im Flächennutzungsplan<br />

ist Grundlage zur Steuerung von Ansiedlungswünschen.<br />

Eignungsflächen für Windenergienutzung auf der Gesamtgemarkung | Im Jahre 2002 wurde durch<br />

die Firma solarcomplex eine Potenzialstudie „Erneuerbare Energien in der Region Hegau-Bodensee“<br />

erstellt. In dieser Studie sind auch die Flächen der Gesamtstadt <strong>Radolfzell</strong> auf die Eignung zur Windenergienutzung<br />

untersucht worden. Auch wenn es sich hierbei um keine abschließende Untersuchung<br />

handelt, ist sie als Grundlage für die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergienutzung geeignet.<br />

Die Topographie der Gesamtgemarkung <strong>Radolfzell</strong> weist beachtliche Höhenunterschiede auf. Vom<br />

tiefsten Punkt der Gemarkung dem Bodenseeufer mit einer Höhe von 395 m NN steigt das Gelände bis<br />

zur „Hinteren Homburg“ auf 630 m NN, im Gewann Hohreute nördlich von Güttingen auf 660 m NN<br />

und östlich von Liggeringen bis auf 640 m NN an.<br />

Auf freistehenden Geländeerhebungen sind gegenüber anderen Bereichen im Regelfalle höhere Wind-<br />

geschwindigkeiten vorhanden, was auch durch die Ausweisung von Eignungsflächen für Windener-<br />

gienutzung in der Potenzialstudie bestätigt wird. Auf der Gesamtgemarkung <strong>Radolfzell</strong> werden in der<br />

Potenzialstudie die Flächen auf der Gemarkung Stahringen die Hintere Homburg, auf der Gemarkung<br />

Güttingen das Gewann Noggental-Hohreute und auf der Gemarkung Liggeringen das Gewann Hohreute<br />

und die Fläche östlich von Liggeringen als Eignungsflächen für Windenergienutzung empfohlen.<br />

Nachstehend wird zu den einzelnen Flächen näheres ausgesagt.<br />

Eignungsfläche für Windenergienutzung auf Gemarkung Stahringen | Westlich von Stahringen liegt<br />

der Höhenzug Homburg der bis zu einer Höhe von 630 m NN und östlich von Stahringen der Höhen-<br />

zug Böhlerberg der bis zu einer Höhe von 640 m NN ansteigt. Nördlich von Stahringen liegt auf den<br />

Gemarkungen Bodman und Wahlwies das Segelfluggelände Stahringen – Wahlwies. Von hier aus gehen<br />

nach dem Luftverkehrsgesetz der enge und der erweiterte Bauschutzbereich, sowie die in der weiteren<br />

Umgebung des Segelfluggeländes geltenden 45 m und 100 m Höhenbegrenzungen – bezogen auf den<br />

Flughafenbezugspunkt – für bauliche Anlagen aus. Näheres siehe die Schutzgebietsausweisungen im<br />

Flächennutzungsplan.<br />

In der Genehmigung des Segelfluggeländes Stahringen – Wahlwies ist über die 100 m<br />

Begrenzungslinie hinausgehend keine Aussage über mögliche bauliche Höhenentwicklung getroffen.<br />

windenergienutzung |<br />

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