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Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell

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9.3<br />

Herzen<br />

Der im Herzenbereich zwischen der östlich liegenden Grünfläche für Erholung und dem westlich<br />

gelegenen Sondergebiet für Fremdenverkehr, Erholung und Sport, liegt der „Naturbereich Streuhau“.<br />

Dieser ist durch Sukzession entstanden. In der Stadtentwicklungskonzeption ist diese Fläche zum<br />

Erhalt bestimmt. Um dieses Planungsziel zu sichern wird die Fläche als Fläche für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Uferrenaturierung<br />

In verschiedenen Bereichen der Mole und der Mettnau wurde das Ufer renaturiert. Zur Sicherung<br />

dieser Bereiche sind die betroffenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Grünfläche entlang des Mühlbaches<br />

Der Mühlbach durchfließt die Baugebiete „Lippenwiesen II“ und „Lippenwiesen I“. Im Bebauungs-<br />

plan „Lippenwiesen II“ ist die bachbegleitende Grünfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Im Bebauungsplan<br />

„Lippenwiesen I“ ist die bachbegleitende Grünfläche als Grünfläche ohne nähere Zweckbestimmung<br />

festgesetzt. Zwischenzeitlich hat sich diese Fläche durch Sukzession ebenso wie die westlich des<br />

Baugebietes „Lippenwiesen II“ angrenzenden Fläche zu einer ökologisch hochwertigen Fläche entwickelt.<br />

Der gesamte Bereich wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Ziegelei<br />

Im Stadtteil Böhringen ist im Bereich der ehemaligen Ziegelei ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Als<br />

Pufferbereich zwischen dem Gewerbegebiet und dem angrenzenden Naturschutzgebiet ist diese<br />

Fläche im Bebauungsplan „Ziegelei“ als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft ausgewiesen.<br />

Flächen deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, bzw. belastet sein können. |<br />

Als Grundlage für die Ausweisung von Flächen die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, bzw.<br />

sein können, dient die flächendeckend durchgeführte Altlastenerhebung. Hierbei wurden alle Flächen,<br />

die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können, erfasst. Diese nachrichtliche Übernahme<br />

ist ein vorsorgender Hinweis, der über die tatsächliche Kontaminierung keine Aussage trifft. Erst nach<br />

einer näheren Untersuchung können über den Grad der Belastung Aussagen gemacht werden.<br />

Eine Kennzeichnung nur der Flächen die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ist<br />

ohne eine genaue Untersuchung sämtlicher Verdachtsflächen, nicht möglich. Eine solche umfangreiche<br />

Untersuchung wäre sehr kostenintensiv und daher auch nicht zu rechtfertigen.<br />

Deshalb werden alle mit umweltgefährdenden Stoffen möglich belasteten Flächen dargestellt. Diese<br />

Hinweise werden dann im Bedarfsfalle näher untersucht.<br />

9.4<br />

Flächen für Abgrabungen bzw. Gewinnung von Bodenschätzen. | Im Flächennutzungsplan sind<br />

Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen. Hierbei handelt es<br />

sich um Flächen die sich für den Kiesabbau eignen. Grundlage für diese Ausweisung ist der Regionalplan<br />

(Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“). Die Ausweisung dient der Sicherung dieser<br />

Abbauflächen, mit der Folge, dass Nutzungen dieser Flächen die einem Abbau entgegenstehen, nicht<br />

zulässig sind. Die Flächenausweisung beinhaltet keine Zeitangabe über den Abbau.<br />

64

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