Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
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9.3<br />
Herzen<br />
Der im Herzenbereich zwischen der östlich liegenden Grünfläche für Erholung und dem westlich<br />
gelegenen Sondergebiet für Fremdenverkehr, Erholung und Sport, liegt der „Naturbereich Streuhau“.<br />
Dieser ist durch Sukzession entstanden. In der Stadtentwicklungskonzeption ist diese Fläche zum<br />
Erhalt bestimmt. Um dieses Planungsziel zu sichern wird die Fläche als Fläche für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />
Uferrenaturierung<br />
In verschiedenen Bereichen der Mole und der Mettnau wurde das Ufer renaturiert. Zur Sicherung<br />
dieser Bereiche sind die betroffenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />
Grünfläche entlang des Mühlbaches<br />
Der Mühlbach durchfließt die Baugebiete „Lippenwiesen II“ und „Lippenwiesen I“. Im Bebauungs-<br />
plan „Lippenwiesen II“ ist die bachbegleitende Grünfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Im Bebauungsplan<br />
„Lippenwiesen I“ ist die bachbegleitende Grünfläche als Grünfläche ohne nähere Zweckbestimmung<br />
festgesetzt. Zwischenzeitlich hat sich diese Fläche durch Sukzession ebenso wie die westlich des<br />
Baugebietes „Lippenwiesen II“ angrenzenden Fläche zu einer ökologisch hochwertigen Fläche entwickelt.<br />
Der gesamte Bereich wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />
Ziegelei<br />
Im Stadtteil Böhringen ist im Bereich der ehemaligen Ziegelei ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Als<br />
Pufferbereich zwischen dem Gewerbegebiet und dem angrenzenden Naturschutzgebiet ist diese<br />
Fläche im Bebauungsplan „Ziegelei“ als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft ausgewiesen.<br />
Flächen deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, bzw. belastet sein können. |<br />
Als Grundlage für die Ausweisung von Flächen die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, bzw.<br />
sein können, dient die flächendeckend durchgeführte Altlastenerhebung. Hierbei wurden alle Flächen,<br />
die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können, erfasst. Diese nachrichtliche Übernahme<br />
ist ein vorsorgender Hinweis, der über die tatsächliche Kontaminierung keine Aussage trifft. Erst nach<br />
einer näheren Untersuchung können über den Grad der Belastung Aussagen gemacht werden.<br />
Eine Kennzeichnung nur der Flächen die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ist<br />
ohne eine genaue Untersuchung sämtlicher Verdachtsflächen, nicht möglich. Eine solche umfangreiche<br />
Untersuchung wäre sehr kostenintensiv und daher auch nicht zu rechtfertigen.<br />
Deshalb werden alle mit umweltgefährdenden Stoffen möglich belasteten Flächen dargestellt. Diese<br />
Hinweise werden dann im Bedarfsfalle näher untersucht.<br />
9.4<br />
Flächen für Abgrabungen bzw. Gewinnung von Bodenschätzen. | Im Flächennutzungsplan sind<br />
Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen. Hierbei handelt es<br />
sich um Flächen die sich für den Kiesabbau eignen. Grundlage für diese Ausweisung ist der Regionalplan<br />
(Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“). Die Ausweisung dient der Sicherung dieser<br />
Abbauflächen, mit der Folge, dass Nutzungen dieser Flächen die einem Abbau entgegenstehen, nicht<br />
zulässig sind. Die Flächenausweisung beinhaltet keine Zeitangabe über den Abbau.<br />
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