Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell
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Nachstehend sind die Flächengrößen der jeweiligen naturschutzrechtlich geschützten Flächen<br />
aufgeführt:<br />
Gesamtgemarkung 5.856 ha 100,00 %<br />
FFH-Gebiet 3.090 ha 52,76 %<br />
Vogelschutzgebiet 3.431 ha 58,59 %<br />
Landschaftsschutzgebiete 1.902 ha 32,48 %<br />
Naturschutzgebiete 670 ha 11,44 %<br />
Die Flächen überlagern sich teilweise.<br />
Karte – Naturschutzrechtlich geschützte Flächen<br />
2.4 Nutzungsbeschränkung aufgrund des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) | Nördlich von Stahringen auf<br />
den Gemarkungen Bodman und Wahlwies liegt das Segelfluggelände Stahringen – Wahlwies. Die von<br />
diesem ausgehenden Schutzbereiche mit ihren baulichen Höhenbeschränkungen betreffen die Gemarkungen<br />
Stahringen, Güttingen und Liggeringen. Am meisten betroffen ist der Stadtteil Stahringen. Hier<br />
liegt über dem größten Teil des Siedlungsgebietes die Einflugschneise des Segelfluggeländes. Insbesondere<br />
in diesem Bereich gibt es restriktive Bauhöhenbegrenzungen. Die zulässigen Gebäudehöhen<br />
in der Anflugschneise reduzieren sich in Richtung Start- und Landebahn bis auf Null. Dadurch dass der<br />
Siedlungsbereich von Stahringen höher liegt wie der Landebahnbezugspunkt, wirkt sich die Bauhöhenbegrenzung<br />
insbesondere im Norden von Stahringen auf die Siedlungsentwicklung erheblich aus.<br />
Darüber hinaus ergeben sich Bauhöhenbegrenzungen auch auf die technischen Anlagen für die Wind-<br />
energienutzung auf den Gemarkungen Stahringen, Güttingen und Liggeringen. Näheres hierzu wird<br />
unter Punkt 13 – Windenergienutzung – ausgesagt.<br />
Die Schutzbereiche sind entsprechend der Genehmigung des Segelfluggeländes von 1972 in den Flä-<br />
chennutzungsplan übernommen worden.<br />
Ziel ist eine ausgewogene städtebauliche Entwicklungsplanung, die der Zentralitätsfunktion als<br />
Mittelzentrum gerecht wird. Dabei gilt es aber auch, die naturräumlichen Funktionen und damit den<br />
hohen Naherholungswert der Landschaft zu erhalten. Diese differierenden Nutzungsansprüche gilt es,<br />
untereinander und gegeneinander objektiv zu gewichten.<br />
18<br />
Naturschutzgebiet (NSG)<br />
Landschaftschutzgebiet (LSG)<br />
Naturpark<br />
Waldschutzgebiet<br />
Bannwald<br />
Schonwald<br />
Datenquelle NSG, LSG, Naturpark:<br />
Landesanstalt für Umweltschutz (LFU)<br />
Baden-Württemberg<br />
Datenquelle Waldschutzgebiete:<br />
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt<br />
Baden-Württemberg<br />
Datenquelle Kartenhintergrund:<br />
DTK25, DTK50, DTK100, TÜK200, ÜK500<br />
© Landesvermessungsamt Baden-Württemberg<br />
Az.: 2851.9-1 / 11 (www.lv-bw.de)