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Flächenutzungsplan 2015 - Radolfzell

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Nachstehend sind die Flächengrößen der jeweiligen naturschutzrechtlich geschützten Flächen<br />

aufgeführt:<br />

Gesamtgemarkung 5.856 ha 100,00 %<br />

FFH-Gebiet 3.090 ha 52,76 %<br />

Vogelschutzgebiet 3.431 ha 58,59 %<br />

Landschaftsschutzgebiete 1.902 ha 32,48 %<br />

Naturschutzgebiete 670 ha 11,44 %<br />

Die Flächen überlagern sich teilweise.<br />

Karte – Naturschutzrechtlich geschützte Flächen<br />

2.4 Nutzungsbeschränkung aufgrund des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) | Nördlich von Stahringen auf<br />

den Gemarkungen Bodman und Wahlwies liegt das Segelfluggelände Stahringen – Wahlwies. Die von<br />

diesem ausgehenden Schutzbereiche mit ihren baulichen Höhenbeschränkungen betreffen die Gemarkungen<br />

Stahringen, Güttingen und Liggeringen. Am meisten betroffen ist der Stadtteil Stahringen. Hier<br />

liegt über dem größten Teil des Siedlungsgebietes die Einflugschneise des Segelfluggeländes. Insbesondere<br />

in diesem Bereich gibt es restriktive Bauhöhenbegrenzungen. Die zulässigen Gebäudehöhen<br />

in der Anflugschneise reduzieren sich in Richtung Start- und Landebahn bis auf Null. Dadurch dass der<br />

Siedlungsbereich von Stahringen höher liegt wie der Landebahnbezugspunkt, wirkt sich die Bauhöhenbegrenzung<br />

insbesondere im Norden von Stahringen auf die Siedlungsentwicklung erheblich aus.<br />

Darüber hinaus ergeben sich Bauhöhenbegrenzungen auch auf die technischen Anlagen für die Wind-<br />

energienutzung auf den Gemarkungen Stahringen, Güttingen und Liggeringen. Näheres hierzu wird<br />

unter Punkt 13 – Windenergienutzung – ausgesagt.<br />

Die Schutzbereiche sind entsprechend der Genehmigung des Segelfluggeländes von 1972 in den Flä-<br />

chennutzungsplan übernommen worden.<br />

Ziel ist eine ausgewogene städtebauliche Entwicklungsplanung, die der Zentralitätsfunktion als<br />

Mittelzentrum gerecht wird. Dabei gilt es aber auch, die naturräumlichen Funktionen und damit den<br />

hohen Naherholungswert der Landschaft zu erhalten. Diese differierenden Nutzungsansprüche gilt es,<br />

untereinander und gegeneinander objektiv zu gewichten.<br />

18<br />

Naturschutzgebiet (NSG)<br />

Landschaftschutzgebiet (LSG)<br />

Naturpark<br />

Waldschutzgebiet<br />

Bannwald<br />

Schonwald<br />

Datenquelle NSG, LSG, Naturpark:<br />

Landesanstalt für Umweltschutz (LFU)<br />

Baden-Württemberg<br />

Datenquelle Waldschutzgebiete:<br />

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt<br />

Baden-Württemberg<br />

Datenquelle Kartenhintergrund:<br />

DTK25, DTK50, DTK100, TÜK200, ÜK500<br />

© Landesvermessungsamt Baden-Württemberg<br />

Az.: 2851.9-1 / 11 (www.lv-bw.de)

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