Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
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kamen zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen,<br />
je nach Art der Intervention. Fahrkurse zu defensivem<br />
Fahren ergaben eine Verbesserung von etwa<br />
7 % be<strong>im</strong> Unfallgeschehen. Diskussionen oder<br />
Gespräche ergaben keinen Effekt. Auch ein erneuter<br />
Erwerb des Führerausweises führte zu keinen<br />
bedeutenden positiven Effekten. Dasselbe gilt für<br />
Warnbriefe oder Broschüren, die per Post zugeschickt<br />
wurden.<br />
Einen deutlich positiven Effekt (15 % Verringerung<br />
bei den Unfällen) hingegen hatten sogenannte<br />
«incentive letters», d. h. persönliche Briefe, in denen<br />
Inhalte kommuniziert werden, dass beispielsweise<br />
kein neuer Führerausweis erworben werden<br />
muss, wenn innerhalb einer best<strong>im</strong>mten Zeit keine<br />
weiteren Auffälligkeiten registriert werden.<br />
Denkbar wäre etwa für «incentive letters», welche<br />
sich auf die kaskadenartige Verschärfung der Administrativmassnahme<br />
beziehen, folgendes Szenario:<br />
Alle Lenker, die bei einem mittelschweren oder<br />
schweren (<strong>Geschwindigkeit</strong>s-)Delikt erwischt wurden,<br />
erhalten einen Brief, der darauf hinweist, dass<br />
bei einem weiteren mittelschweren oder schweren<br />
Delikt innerhalb einer gewissen Zeit mit einer verschärften<br />
Administrativmassnahme zu rechnen sei.<br />
Bei unauffälligem Verhalten innerhalb der nächsten<br />
Jahre käme es jedoch nicht zur Verschärfung der<br />
Administrativmassnahme.<br />
Ein solches System würde einerseits dem Motorfahrzeuglenkenden<br />
mehr Klarheit über die allenfalls<br />
bevorstehenden Sanktionen verschaffen. Andererseits<br />
wüsste er auch, was er tun oder lassen<br />
muss, um dies zu vermeiden. Für die <strong>Strassenverkehr</strong>sämter,<br />
welche solche Briefe verschicken müssten,<br />
gäbe es wohl ein erhebliches Ausmass an<br />
Mehrarbeit, da für jeden einzelnen Delinquenten<br />
überprüft werden müsste, auf welcher Stufe der<br />
kaskadenartigen Verschärfung der Administrativmassnahmen<br />
er sich aktuell befindet und welche<br />
Administrativmassnahmen ihm bei einem weiteren<br />
<strong>Strassenverkehr</strong>sdelikt einer best<strong>im</strong>mten Schwere<br />
drohen würden. Angesichts der Komplexität der<br />
Art. 16a, b und c SVG, die die Anzahl, die Schwere<br />
und den Zeitpunkt der bisherigen Delikte berücksichtigen,<br />
ist dies nicht ganz trivial.<br />
3.13 Verkehrssicherheitskampagnen<br />
Verkehrssicherheitskampagnen sind eine weit verbreitete<br />
Methode um zu versuchen, die Motorfahrzeuglenkenden<br />
zu Änderungen in Bezug auf Einstellungen<br />
und Verhalten zu bewegen. Verkehrssicherheitskampagnen<br />
können wirksam sein, müssen<br />
aber nicht. Bemerkenswert ist der geringe Anteil<br />
von Kampagnen, der gründlich evaluiert wurde. Es<br />
gibt jedoch drei Übersichtsarbeiten, die sich mit der<br />
Wirksamkeit von massenmedialen Verkehrssicherheitskampagnen<br />
befasst haben. Eine ältere von<br />
Elliott aus dem Jahr 1993 [42], eine etwas neuere<br />
von Delhomme et al. aus dem Jahr 1999 [43] und<br />
eine aktuelle aus dem Jahr 2009. Letztere hebt sich<br />
aufgrund der verwendeten Methoden markant von<br />
den beiden älteren Arbeiten ab und ist daher am<br />
aussagekräftigsten. Laut Vaa et al. [44] können<br />
massenmediale Kampagnen von Nutzen sein (sowohl<br />
bezüglich der Reduktion von Unfällen als<br />
auch bezüglich Verhaltensänderungen). Gemäss<br />
diesen Analysen unterscheiden sich die Einflussfaktoren<br />
auf die Wirkung einer Kampagne aber je<br />
nach Outcome-Kriterium (z. B. Unfälle, Gurttragquote<br />
usw.). Die Planung und Implementierung<br />
einer Kommunikationskampagne muss daher sehr<br />
sorgfältig ausgearbeitet werden. Von Kampagnen,<br />
die ausschliesslich auf massenmediale Kommunikation<br />
setzen, ist eher abzuraten.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement 67