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Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU

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kamen zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen,<br />

je nach Art der Intervention. Fahrkurse zu defensivem<br />

Fahren ergaben eine Verbesserung von etwa<br />

7 % be<strong>im</strong> Unfallgeschehen. Diskussionen oder<br />

Gespräche ergaben keinen Effekt. Auch ein erneuter<br />

Erwerb des Führerausweises führte zu keinen<br />

bedeutenden positiven Effekten. Dasselbe gilt für<br />

Warnbriefe oder Broschüren, die per Post zugeschickt<br />

wurden.<br />

Einen deutlich positiven Effekt (15 % Verringerung<br />

bei den Unfällen) hingegen hatten sogenannte<br />

«incentive letters», d. h. persönliche Briefe, in denen<br />

Inhalte kommuniziert werden, dass beispielsweise<br />

kein neuer Führerausweis erworben werden<br />

muss, wenn innerhalb einer best<strong>im</strong>mten Zeit keine<br />

weiteren Auffälligkeiten registriert werden.<br />

Denkbar wäre etwa für «incentive letters», welche<br />

sich auf die kaskadenartige Verschärfung der Administrativmassnahme<br />

beziehen, folgendes Szenario:<br />

Alle Lenker, die bei einem mittelschweren oder<br />

schweren (<strong>Geschwindigkeit</strong>s-)Delikt erwischt wurden,<br />

erhalten einen Brief, der darauf hinweist, dass<br />

bei einem weiteren mittelschweren oder schweren<br />

Delikt innerhalb einer gewissen Zeit mit einer verschärften<br />

Administrativmassnahme zu rechnen sei.<br />

Bei unauffälligem Verhalten innerhalb der nächsten<br />

Jahre käme es jedoch nicht zur Verschärfung der<br />

Administrativmassnahme.<br />

Ein solches System würde einerseits dem Motorfahrzeuglenkenden<br />

mehr Klarheit über die allenfalls<br />

bevorstehenden Sanktionen verschaffen. Andererseits<br />

wüsste er auch, was er tun oder lassen<br />

muss, um dies zu vermeiden. Für die <strong>Strassenverkehr</strong>sämter,<br />

welche solche Briefe verschicken müssten,<br />

gäbe es wohl ein erhebliches Ausmass an<br />

Mehrarbeit, da für jeden einzelnen Delinquenten<br />

überprüft werden müsste, auf welcher Stufe der<br />

kaskadenartigen Verschärfung der Administrativmassnahmen<br />

er sich aktuell befindet und welche<br />

Administrativmassnahmen ihm bei einem weiteren<br />

<strong>Strassenverkehr</strong>sdelikt einer best<strong>im</strong>mten Schwere<br />

drohen würden. Angesichts der Komplexität der<br />

Art. 16a, b und c SVG, die die Anzahl, die Schwere<br />

und den Zeitpunkt der bisherigen Delikte berücksichtigen,<br />

ist dies nicht ganz trivial.<br />

3.13 Verkehrssicherheitskampagnen<br />

Verkehrssicherheitskampagnen sind eine weit verbreitete<br />

Methode um zu versuchen, die Motorfahrzeuglenkenden<br />

zu Änderungen in Bezug auf Einstellungen<br />

und Verhalten zu bewegen. Verkehrssicherheitskampagnen<br />

können wirksam sein, müssen<br />

aber nicht. Bemerkenswert ist der geringe Anteil<br />

von Kampagnen, der gründlich evaluiert wurde. Es<br />

gibt jedoch drei Übersichtsarbeiten, die sich mit der<br />

Wirksamkeit von massenmedialen Verkehrssicherheitskampagnen<br />

befasst haben. Eine ältere von<br />

Elliott aus dem Jahr 1993 [42], eine etwas neuere<br />

von Delhomme et al. aus dem Jahr 1999 [43] und<br />

eine aktuelle aus dem Jahr 2009. Letztere hebt sich<br />

aufgrund der verwendeten Methoden markant von<br />

den beiden älteren Arbeiten ab und ist daher am<br />

aussagekräftigsten. Laut Vaa et al. [44] können<br />

massenmediale Kampagnen von Nutzen sein (sowohl<br />

bezüglich der Reduktion von Unfällen als<br />

auch bezüglich Verhaltensänderungen). Gemäss<br />

diesen Analysen unterscheiden sich die Einflussfaktoren<br />

auf die Wirkung einer Kampagne aber je<br />

nach Outcome-Kriterium (z. B. Unfälle, Gurttragquote<br />

usw.). Die Planung und Implementierung<br />

einer Kommunikationskampagne muss daher sehr<br />

sorgfältig ausgearbeitet werden. Von Kampagnen,<br />

die ausschliesslich auf massenmediale Kommunikation<br />

setzen, ist eher abzuraten.<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement 67

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