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Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU

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4.2 Staffelung der Sanktionen in Abhängigkeit<br />

von der Gefährlichkeit<br />

des <strong>Geschwindigkeit</strong>sdelikts<br />

Die Kategorisierung der verschiedenen Strafen für<br />

die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten<br />

ist zwar abgestuft nach der Höhe der Überschreitungen<br />

und Art der Strasse (Tabelle 14). Sie steht<br />

aber nur in einem lockeren Zusammenhang mit<br />

den physischen Konsequenzen eines allfälligen<br />

Unfalls. Neue wissenschaftliche Arbeiten [4] beschreiben<br />

unter dem Stichwort Power-Model einen<br />

weit folgenreicheren Zusammenhang zwischen<br />

Durchschnittsgeschwindigkeit und Unfallfolgen als<br />

bisher angenommen.<br />

Aufgrund der neuen Erkenntnisse – und wenn<br />

gleiche Risikogefährdung mit gleicher Sanktion einhergehen<br />

soll – wäre ein Überdenken der bisherigen<br />

Grenzziehung angebracht. So wird heute auf<br />

Autobahnen ein Überschreiten der <strong>Geschwindigkeit</strong><br />

von mindestens 35 km/h als schwere Widerhandlung<br />

eingestuft (was bei Ersttätern zwingend<br />

zu einem 3-monatigen Führerausweisentzug führt),<br />

innerorts um 25 km/h. Möchte man innerorts die-<br />

Tabelle 14<br />

Sanktionen nach <strong>Geschwindigkeit</strong>süberschreitungen ab 01.01.2005<br />

Wiederholungstäter:<br />

Kaskadensystem (Führerausweisentzug<br />

von mind. 4 Monaten bis <strong>im</strong>mer)<br />

Ersttäter:<br />

mind. 3-monatiger Führerausweisentzug<br />

selbe Risikogefährdung (bzgl. Getöteten) als<br />

schwere Widerhandlung sanktionieren wie auf<br />

Autobahnen, müsste die Grenze innerorts bereits<br />

bei einer Überschreitung von 15 km/h liegen (was<br />

heute lediglich in den Bereich der Ordnungsbussen<br />

fällt).<br />

<strong>Der</strong> Schwerpunkt bei der Sanktionierung sollte<br />

allerdings nicht so sehr auf die strafrechtlichen<br />

Sanktionen gelegt werden, sondern auf die Administrativmassnahmen<br />

(insbesondere Führerausweisentzug),<br />

die die Delinquenten meist härter treffen<br />

als Strafen.<br />

4.3 Demerit points<br />

Punktesysteme für Verkehrssünder sind weit verbreitet.<br />

So haben 19 der 27 EU-Staaten solche<br />

Systeme eingeführt. Die Belege für deren Wirksamkeit<br />

sind jedoch eher schwach. Redelmeier,<br />

Tibshirani und Evans haben 2003 zu diesem Thema<br />

eine Arbeit mit einem Case-Crossover-Design gemacht<br />

[54]. Dabei fanden sie heraus, dass bei <strong>Geschwindigkeit</strong>sdelikten<br />

Strafpunktesysteme wirksamer<br />

waren als normale Bussen. Insgesamt hielt<br />

Sanktionen Ortslage Widerhandlung<br />

Massnahme Strafe Innerorts Ausserorts Autobahn<br />

Ordnungsbusse bis Fr. 250.– bis 15 km/h<br />

Ordnungsbusse bis Fr. 240.– bis 20 km/h<br />

Ordnungsbusse bis Fr. 260.– bis 25 km/h<br />

Verwarnung oder mind. 1-monatiger<br />

Führerausweisentzug<br />

Busse 16–20 km/h 21–25 km/h 26–30 km/h leicht<br />

Ersttäter:<br />

Strafe entweder wie nach leichter 21–24 km/h 26–29 km/h 31–34 km/h mittelschwer<br />

mind. 1-monatiger Führerausweisentzug oder wie nach schwerer Widerhandlung<br />

(abhängig von Umständen<br />

des Falls)<br />

Wiederholungstäter:<br />

Kaskadensystem (Führerausweisentzug<br />

von mind. 6 Monaten bis <strong>im</strong>mer)<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />

oder Geldstrafe<br />

mind. 25 km/h mind. 30 km/h mind. 35 km/h schwer<br />

72 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06

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