Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
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4.2 Staffelung der Sanktionen in Abhängigkeit<br />
von der Gefährlichkeit<br />
des <strong>Geschwindigkeit</strong>sdelikts<br />
Die Kategorisierung der verschiedenen Strafen für<br />
die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten<br />
ist zwar abgestuft nach der Höhe der Überschreitungen<br />
und Art der Strasse (Tabelle 14). Sie steht<br />
aber nur in einem lockeren Zusammenhang mit<br />
den physischen Konsequenzen eines allfälligen<br />
Unfalls. Neue wissenschaftliche Arbeiten [4] beschreiben<br />
unter dem Stichwort Power-Model einen<br />
weit folgenreicheren Zusammenhang zwischen<br />
Durchschnittsgeschwindigkeit und Unfallfolgen als<br />
bisher angenommen.<br />
Aufgrund der neuen Erkenntnisse – und wenn<br />
gleiche Risikogefährdung mit gleicher Sanktion einhergehen<br />
soll – wäre ein Überdenken der bisherigen<br />
Grenzziehung angebracht. So wird heute auf<br />
Autobahnen ein Überschreiten der <strong>Geschwindigkeit</strong><br />
von mindestens 35 km/h als schwere Widerhandlung<br />
eingestuft (was bei Ersttätern zwingend<br />
zu einem 3-monatigen Führerausweisentzug führt),<br />
innerorts um 25 km/h. Möchte man innerorts die-<br />
Tabelle 14<br />
Sanktionen nach <strong>Geschwindigkeit</strong>süberschreitungen ab 01.01.2005<br />
Wiederholungstäter:<br />
Kaskadensystem (Führerausweisentzug<br />
von mind. 4 Monaten bis <strong>im</strong>mer)<br />
Ersttäter:<br />
mind. 3-monatiger Führerausweisentzug<br />
selbe Risikogefährdung (bzgl. Getöteten) als<br />
schwere Widerhandlung sanktionieren wie auf<br />
Autobahnen, müsste die Grenze innerorts bereits<br />
bei einer Überschreitung von 15 km/h liegen (was<br />
heute lediglich in den Bereich der Ordnungsbussen<br />
fällt).<br />
<strong>Der</strong> Schwerpunkt bei der Sanktionierung sollte<br />
allerdings nicht so sehr auf die strafrechtlichen<br />
Sanktionen gelegt werden, sondern auf die Administrativmassnahmen<br />
(insbesondere Führerausweisentzug),<br />
die die Delinquenten meist härter treffen<br />
als Strafen.<br />
4.3 Demerit points<br />
Punktesysteme für Verkehrssünder sind weit verbreitet.<br />
So haben 19 der 27 EU-Staaten solche<br />
Systeme eingeführt. Die Belege für deren Wirksamkeit<br />
sind jedoch eher schwach. Redelmeier,<br />
Tibshirani und Evans haben 2003 zu diesem Thema<br />
eine Arbeit mit einem Case-Crossover-Design gemacht<br />
[54]. Dabei fanden sie heraus, dass bei <strong>Geschwindigkeit</strong>sdelikten<br />
Strafpunktesysteme wirksamer<br />
waren als normale Bussen. Insgesamt hielt<br />
Sanktionen Ortslage Widerhandlung<br />
Massnahme Strafe Innerorts Ausserorts Autobahn<br />
Ordnungsbusse bis Fr. 250.– bis 15 km/h<br />
Ordnungsbusse bis Fr. 240.– bis 20 km/h<br />
Ordnungsbusse bis Fr. 260.– bis 25 km/h<br />
Verwarnung oder mind. 1-monatiger<br />
Führerausweisentzug<br />
Busse 16–20 km/h 21–25 km/h 26–30 km/h leicht<br />
Ersttäter:<br />
Strafe entweder wie nach leichter 21–24 km/h 26–29 km/h 31–34 km/h mittelschwer<br />
mind. 1-monatiger Führerausweisentzug oder wie nach schwerer Widerhandlung<br />
(abhängig von Umständen<br />
des Falls)<br />
Wiederholungstäter:<br />
Kaskadensystem (Führerausweisentzug<br />
von mind. 6 Monaten bis <strong>im</strong>mer)<br />
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren<br />
oder Geldstrafe<br />
mind. 25 km/h mind. 30 km/h mind. 35 km/h schwer<br />
72 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06