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Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU

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<strong>Der</strong> Spielraum für Eingriffe in die vertikale Linienführung<br />

ist auf Ausserortsstrassen beschränkt.<br />

Die grossräumige Betrachtungsweise zeigt, dass<br />

Steigungen die gefahrenen <strong>Geschwindigkeit</strong>en<br />

kaum beeinflussen. Steigungen wirken sich erst ab<br />

8% auf die <strong>Geschwindigkeit</strong>en aus [62]. Dabei gilt<br />

es zu beachten, dass in Gegenrichtung eine Steigung<br />

zum Gefälle wird, was sich vermutlich negativ<br />

auf die gefahrenen <strong>Geschwindigkeit</strong>en auswirkt.<br />

Daher sind Steigungen und Gefälle nicht als<br />

geschwindigeitswirksame Massnahmen zu betrachten.<br />

Sie ergeben sich schlicht als Folge der topografischen<br />

Gegebenheiten.<br />

Kleinräumige Eingriffe in die vertikale Linienführung<br />

führen zur Massnahme des vertikalen Versatzes<br />

(kurze Anhebungen der Fahrbahn). Diese sind<br />

auf verkehrsorientierten Ausserortsstrassen grundsätzlich<br />

ungeeignet, denn sie stellen insbesondere<br />

bei steilen Anrampungen eine Inhomogenität<br />

(Kap. VII.5.2, S. 80) dar. Indessen versuchen einige<br />

Baubehörden gezielt an sicherheitstechnisch kritischen<br />

Örtlichkeiten die <strong>Geschwindigkeit</strong>en mittels<br />

vertikalen Versätzen mit eher geringer Rampenneigung<br />

zu senken. In [75] werden kreissegmentförmige<br />

vertikale Versätze empfohlen, wobei Rampenneigungen<br />

von 3,8 % bis 4 % für <strong>Geschwindigkeit</strong>en<br />

von 60 km/h bis 50 km/h empfohlen<br />

werden. Dass solche Eingriffe die <strong>Geschwindigkeit</strong><br />

punktuell senken können, ist plausibel. Kritisch<br />

anzumerken ist hingegen, dass vertikale Versätze<br />

auf verkehrsorientierten Strassen dem Grundsatz<br />

der Erkennbarkeit von Strassentypen widersprechen<br />

(Kap. VII.5.2, S. 80). Diese Elemente sind<br />

insbesondere für siedlungsorientierte Innerortsstrassen<br />

vorzusehen (Kap. VII.5.4.4, S. 90 und Kap.<br />

VII.5.5.3, S. 92).<br />

Als kleinräumige Eingriffe auf die vertikale Linienführung<br />

können auch die sogenannten «Rumble<br />

Strips» angesehen werden. Es handelt sich dabei<br />

um rillenartige Vertiefungen, die entlang der seitlichen<br />

Fahrbahnabgrenzung oder in Fahrbahnmitte<br />

angebracht werden (Abbildung 17). Gemäss [76]<br />

können Rumble Strips die Anzahl Frontal- und<br />

Streifkollisionen mit Personenschäden um 25 %,<br />

die Unfälle mit Personenschaden insgesamt um<br />

<strong>im</strong>merhin 15 % reduzieren. Ob es sich hierbei um<br />

geschwindigkeitsbedingte Unfälle handelte, konnte<br />

nicht eruiert werden. Immerhin konnte [74] einen<br />

positiven Effekt von Rumble Strips auf die gefahrenen<br />

<strong>Geschwindigkeit</strong>en sowie auf die Schleuderunfälle<br />

nachweisen.<br />

<strong>Der</strong> Einfluss des Querschnitts einer Strasse auf die<br />

<strong>Geschwindigkeit</strong> und die Sicherheit ist vielschichtig.<br />

In der Literatur sind einige Auswertungen zum<br />

Zusammenhang zwischen Breite und <strong>Geschwindigkeit</strong><br />

vorhanden. Daraus geht hervor, dass für Ausserortsstrassen<br />

ein schwacher, jedoch positiver<br />

Zusammenhang zwischen diesen Grössen besteht.<br />

Aus dieser Erkenntnis sollte jedoch nicht der direkte<br />

Schluss gezogen werden, prinzipiell mittels Verschmälerung<br />

von Strassen die Sicherheit zu verbessern.<br />

In der Tat zeigen die Auswertungen mehrerer<br />

Analysen, dass weitere Variablen ebenso die Si-<br />

Abbildung 17<br />

Rumble Strips in Fahrbahnmitte<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement 85

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