Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
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<strong>Der</strong> Spielraum für Eingriffe in die vertikale Linienführung<br />
ist auf Ausserortsstrassen beschränkt.<br />
Die grossräumige Betrachtungsweise zeigt, dass<br />
Steigungen die gefahrenen <strong>Geschwindigkeit</strong>en<br />
kaum beeinflussen. Steigungen wirken sich erst ab<br />
8% auf die <strong>Geschwindigkeit</strong>en aus [62]. Dabei gilt<br />
es zu beachten, dass in Gegenrichtung eine Steigung<br />
zum Gefälle wird, was sich vermutlich negativ<br />
auf die gefahrenen <strong>Geschwindigkeit</strong>en auswirkt.<br />
Daher sind Steigungen und Gefälle nicht als<br />
geschwindigeitswirksame Massnahmen zu betrachten.<br />
Sie ergeben sich schlicht als Folge der topografischen<br />
Gegebenheiten.<br />
Kleinräumige Eingriffe in die vertikale Linienführung<br />
führen zur Massnahme des vertikalen Versatzes<br />
(kurze Anhebungen der Fahrbahn). Diese sind<br />
auf verkehrsorientierten Ausserortsstrassen grundsätzlich<br />
ungeeignet, denn sie stellen insbesondere<br />
bei steilen Anrampungen eine Inhomogenität<br />
(Kap. VII.5.2, S. 80) dar. Indessen versuchen einige<br />
Baubehörden gezielt an sicherheitstechnisch kritischen<br />
Örtlichkeiten die <strong>Geschwindigkeit</strong>en mittels<br />
vertikalen Versätzen mit eher geringer Rampenneigung<br />
zu senken. In [75] werden kreissegmentförmige<br />
vertikale Versätze empfohlen, wobei Rampenneigungen<br />
von 3,8 % bis 4 % für <strong>Geschwindigkeit</strong>en<br />
von 60 km/h bis 50 km/h empfohlen<br />
werden. Dass solche Eingriffe die <strong>Geschwindigkeit</strong><br />
punktuell senken können, ist plausibel. Kritisch<br />
anzumerken ist hingegen, dass vertikale Versätze<br />
auf verkehrsorientierten Strassen dem Grundsatz<br />
der Erkennbarkeit von Strassentypen widersprechen<br />
(Kap. VII.5.2, S. 80). Diese Elemente sind<br />
insbesondere für siedlungsorientierte Innerortsstrassen<br />
vorzusehen (Kap. VII.5.4.4, S. 90 und Kap.<br />
VII.5.5.3, S. 92).<br />
Als kleinräumige Eingriffe auf die vertikale Linienführung<br />
können auch die sogenannten «Rumble<br />
Strips» angesehen werden. Es handelt sich dabei<br />
um rillenartige Vertiefungen, die entlang der seitlichen<br />
Fahrbahnabgrenzung oder in Fahrbahnmitte<br />
angebracht werden (Abbildung 17). Gemäss [76]<br />
können Rumble Strips die Anzahl Frontal- und<br />
Streifkollisionen mit Personenschäden um 25 %,<br />
die Unfälle mit Personenschaden insgesamt um<br />
<strong>im</strong>merhin 15 % reduzieren. Ob es sich hierbei um<br />
geschwindigkeitsbedingte Unfälle handelte, konnte<br />
nicht eruiert werden. Immerhin konnte [74] einen<br />
positiven Effekt von Rumble Strips auf die gefahrenen<br />
<strong>Geschwindigkeit</strong>en sowie auf die Schleuderunfälle<br />
nachweisen.<br />
<strong>Der</strong> Einfluss des Querschnitts einer Strasse auf die<br />
<strong>Geschwindigkeit</strong> und die Sicherheit ist vielschichtig.<br />
In der Literatur sind einige Auswertungen zum<br />
Zusammenhang zwischen Breite und <strong>Geschwindigkeit</strong><br />
vorhanden. Daraus geht hervor, dass für Ausserortsstrassen<br />
ein schwacher, jedoch positiver<br />
Zusammenhang zwischen diesen Grössen besteht.<br />
Aus dieser Erkenntnis sollte jedoch nicht der direkte<br />
Schluss gezogen werden, prinzipiell mittels Verschmälerung<br />
von Strassen die Sicherheit zu verbessern.<br />
In der Tat zeigen die Auswertungen mehrerer<br />
Analysen, dass weitere Variablen ebenso die Si-<br />
Abbildung 17<br />
Rumble Strips in Fahrbahnmitte<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement 85