Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
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stehen bzw. zur Anwendung gelangen, ihre sicherheitstechnische<br />
Wirkung jedoch nicht unumstritten<br />
ist. So besteht das hauptsächliche Ziel von<br />
Leitschranken an der Kurvenaussenseite darin, von<br />
der Fahrbahn abirrende Fahrzeuge zurück zu halten.<br />
Dies <strong>im</strong>pliziert jedoch das Risiko von Sekundärkollisionen,<br />
sodass in jedem Einzelfall die verschiedenen<br />
Auswirkungen abzuwägen sind. Diesen<br />
Grundsätzen trägt auch die Norm [81] Rechnung<br />
(Abbildung 18). Mittelleitschranken zielen dagegen<br />
darauf ab, Frontalkollisionen, die teilweise auch auf<br />
zu hohe <strong>Geschwindigkeit</strong>en zurück zu führen sind,<br />
zu vermeiden. Dabei muss der Betrieb in jeder Hinsicht<br />
gewährleistet sein (Zugang für Rettungsfahrzeuge,<br />
Abbiegemanöver bei Verzweigungen,<br />
Abbildung 18<br />
Leitschranke an der Kurvenaussenseite auf einer<br />
Ausserortsstrasse<br />
Abbildung 19<br />
Mittelleitschranke auf einer Ausserortsstrasse<br />
Kompatibilität mit dem leichten Zweiradverkehr).<br />
Deshalb sind Mittelleitschranken nur bei gewissen<br />
verkehrstechnischen Bedingungen (Örtlichkeit,<br />
Geometrie, Anteil des leichten Zweiradverkehrs)<br />
zielführend (Abbildung 19). Immerhin zeigen Reviews<br />
von zahlreichen Studien für beide Leitschrankensysteme<br />
positive Auswirkungen auf das Unfallgeschehen.<br />
So weist [5] sowohl für Leitschranken<br />
an der Kurvenaussenseite als auch für Mittelleitschranken<br />
einen signifikanten Rückgang von Unfällen<br />
mit Getöteten von über 40 %. Daraus darf aus<br />
den vorgängig dargelegten Gründen jedoch nicht<br />
der Schluss gezogen werden, dass jede Kurve und<br />
jede Ausserortsstrecke mit Leitschranken zu versehen<br />
sind. Jeder einzelne Fall muss sorgfältig geplant<br />
werden.<br />
5.4.3 Verkehrsorientierte Innerortsstrassen<br />
Das <strong>Geschwindigkeit</strong>sverhalten innerorts zeigt<br />
hinsichtlich Einhaltegrad der geltenden Höchstgeschwindigkeit<br />
ein erfreulicheres Bild auf als Ausserortsstrassen<br />
[28]. <strong>Der</strong> Anteil Fahrzeuge, die schneller<br />
als die max<strong>im</strong>al erlaubte 50 km/h fährt, ist aber<br />
trotzdem beträchtlich. Er bewegte sich in den vergangenen<br />
6 Jahren zwischen 12 % und 21 %.<br />
Dementsprechend betrug in diesem Zeitraum die<br />
V85 zwischen 47 km/h und 50 km/h. Ob <strong>im</strong> Einzelfall<br />
die gefahrenen <strong>Geschwindigkeit</strong>en situationsangepasst<br />
waren, geht aus dieser Betrachtungsweise<br />
nicht hervor. Da aber innerorts sehr oft verletzliche<br />
Verkehrsteilnehmer unterwegs sind (Fussgänger,<br />
Zweiradfahrer, Behinderte, etc.), ist ein<br />
tiefes, homogenes <strong>Geschwindigkeit</strong>sniveau eine<br />
notwendige Voraussetzung für die Verkehrssicherheit.<br />
Zusätzlich sind Querungsstellen für den Fussverkehr<br />
und Abbiegestellen für den Fahrradverkehr<br />
mit geeigneten Massnahmen abzusichern.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement 87