03.11.2013 Aufrufe

PDF-Download - Institut für Föderalismus

PDF-Download - Institut für Föderalismus

PDF-Download - Institut für Föderalismus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. Dienstbehörde (NÖ Landesregierung) wie bei Beamten nunmehr zur<br />

Hebung der Verwaltungsökonomie und Sicherung einer einheitlichen Vollziehung<br />

auch <strong>für</strong> Entscheidungen über dienstrechtliche Angelegenheiten<br />

aller Art der Vertragsbediensteten zuständig (§ 98 NÖ LBG).<br />

Ausnahmen von der Gleichbehandlung wurden nur in den durch die Rechtsordnung<br />

notwendigen Fällen vorgenommen:<br />

- Unterschied in der Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses;<br />

- Disziplinar- und Pensionsrecht gilt nur <strong>für</strong> beamtete Bedienstete;<br />

- Schaffung einer dienstbehördlichen (und nicht disziplinarbehördlichen!) Strafkompetenz<br />

(Ordnungsstrafen) <strong>für</strong> Vertragsbedienstete;<br />

- die Beurteilung der dauernden Dienstunfähigkeit obliegt bei Vertragsbediensteten<br />

dem Pensionsversichungsträger und den Sozialgerichten, bei beamteten<br />

Bediensteten der Dienstbehörde.<br />

B. Vordienstzeiten (§ 7 NÖ LBG)<br />

Durch die bisherige Anrechung von Vordienstzeiten nach dem Grundsatz „Anrechnung<br />

von Vordienstzeiten alleine abhängig von der Qualität als öffentlicher<br />

Arbeitgeber“ wurden oftmals unbefriedigende Ergebnisse erzielt (zB Berücksichtigung<br />

von 15 Jahren Bundesdienst, welche mit der beim Land NÖ ausgeübten<br />

Tätigkeit in keinerlei beruflichem Zusammenhang steht). Durch die<br />

damit verbundenen schlechteren Einstiegsgehälter <strong>für</strong> aus der Privatwirtschaft<br />

kommende Bedienstete ergab sich auch eine schlechtere Ausgangsposition <strong>für</strong><br />

das Land NÖ bei der Rekrutierung junger Mitarbeiter im Bereich von Mangelberufen<br />

(zB Pflegepersonal) sowie bei Fach- und Führungskräften.<br />

Dieser Nachteil wurde vor allem durch eine entsprechende Verflachung der Gehaltskurven<br />

behoben. Mit der nunmehrigen Berücksichtigung von facheinschlägigen<br />

Zeiten – unabhängig davon, ob sie im öffentlichen Dienst oder in der<br />

Privatwirtschaft zurückgelegt wurden – wurde jedoch zusätzlich eine wichtige<br />

Maßnahme mit Signalwirkung gesetzt. Als Vordienstzeiten kommen facheinschlägige<br />

Zeiten einer Beschäftigung, Schul- und Studienzeiten und allfällige<br />

Praktika (Gericht, Lehramt, Turnus) in Betracht.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!