PDF-Download - Institut für Föderalismus
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Landesbeamtengesetzes 1998), eines <strong>für</strong> Vertragsbedienstete der allgemeinen<br />
Verwaltung (Entlohnungsschema I, §§ 36 und 37 L-VBG) und eines <strong>für</strong> Vertragsbedienstete<br />
in handwerklicher Verwendung (Entlohnungsschema II, §§ 38<br />
und 39 L-VBG).<br />
Die bestehenden Gehalts- bzw Entlohnungsschemata führen zu einer unterschiedlichen<br />
und zum Teil der Höhe nach erheblich voneinander abweichenden<br />
Entlohnung der Landesbediensteten, je nachdem, welcher der oben genannten<br />
Gruppen von Bediensteten die Landesbediensteten zuzuordnen sind. Die<br />
Gehalts- und Entlohnungsschemata entsprechen durchwegs nicht mehr den<br />
heutigen Anforderungen an ein modernes dienstleistungs- und ergebnisorientiertes<br />
Entlohnungssystem.<br />
Für die Höhe des Einkommens ist derzeit weniger die geleistete Arbeit von<br />
Bedeutung. Vielmehr sind neben der Eingliederung in eine der genannten Bedienstetengruppen<br />
vor allem die Vorbildung und das Dienstalter entscheidend.<br />
Nach modernen Vorstellungen sollen hingegen vor allem die Funktion und die<br />
Leistung ausschlaggebend sein. Als gerechter Lohn wird in der heutigen Zeit<br />
ein gleicher Lohn bei gleichen Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz<br />
empfunden.<br />
Alle vier derzeit geltenden Gehalts- bzw Entlohnungsschemata belohnen langjährige<br />
Diensttreue mit deutlich höheren Einkommen in der zweiten Laufbahnhälfte,<br />
wobei die Seniorität im Einkommensverlauf der Vertragsbediensteten<br />
etwas weniger stark ausgeprägt ist als bei den Beamten. Leistung und Engagement<br />
über dem Durchschnitt wirken sich nur begrenzt auf das Einkommen<br />
aus. Spezifische Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit, wie Führungsaufgaben,<br />
besondere Verantwortung, besondere Erschwernisse und Belastungen,<br />
werden in der Regel über verschiedene Zulagen abgegolten. Deren Vielfalt führt<br />
jedoch zu einer gewissen Intransparenz bei der Entlohnung.<br />
Weiters stimmt die durch die starke Abhängigkeit des Einkommensverlaufes<br />
vom Dienstalter bedingte ungünstige Verteilung des Lebenseinkommens (geringe<br />
Einstiegsgehälter – hohe Endbezüge) mit der typischen Lebensplanung<br />
der Bediensteten nicht überein. Gerade in den ersten Jahren nach dem Eintritt<br />
in das Berufsleben besteht regelmäßig ein erhöhter Finanzbedarf, etwa <strong>für</strong> die<br />
Abdeckung des Wohnbedarfes oder die Gründung einer Familie. Dieser Umstand<br />
behindert das Anwerben und Halten junger qualifizierter Mitarbeiter ins-<br />
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