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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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Landesbeamtengesetzes 1998), eines <strong>für</strong> Vertragsbedienstete der allgemeinen<br />

Verwaltung (Entlohnungsschema I, §§ 36 und 37 L-VBG) und eines <strong>für</strong> Vertragsbedienstete<br />

in handwerklicher Verwendung (Entlohnungsschema II, §§ 38<br />

und 39 L-VBG).<br />

Die bestehenden Gehalts- bzw Entlohnungsschemata führen zu einer unterschiedlichen<br />

und zum Teil der Höhe nach erheblich voneinander abweichenden<br />

Entlohnung der Landesbediensteten, je nachdem, welcher der oben genannten<br />

Gruppen von Bediensteten die Landesbediensteten zuzuordnen sind. Die<br />

Gehalts- und Entlohnungsschemata entsprechen durchwegs nicht mehr den<br />

heutigen Anforderungen an ein modernes dienstleistungs- und ergebnisorientiertes<br />

Entlohnungssystem.<br />

Für die Höhe des Einkommens ist derzeit weniger die geleistete Arbeit von<br />

Bedeutung. Vielmehr sind neben der Eingliederung in eine der genannten Bedienstetengruppen<br />

vor allem die Vorbildung und das Dienstalter entscheidend.<br />

Nach modernen Vorstellungen sollen hingegen vor allem die Funktion und die<br />

Leistung ausschlaggebend sein. Als gerechter Lohn wird in der heutigen Zeit<br />

ein gleicher Lohn bei gleichen Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz<br />

empfunden.<br />

Alle vier derzeit geltenden Gehalts- bzw Entlohnungsschemata belohnen langjährige<br />

Diensttreue mit deutlich höheren Einkommen in der zweiten Laufbahnhälfte,<br />

wobei die Seniorität im Einkommensverlauf der Vertragsbediensteten<br />

etwas weniger stark ausgeprägt ist als bei den Beamten. Leistung und Engagement<br />

über dem Durchschnitt wirken sich nur begrenzt auf das Einkommen<br />

aus. Spezifische Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit, wie Führungsaufgaben,<br />

besondere Verantwortung, besondere Erschwernisse und Belastungen,<br />

werden in der Regel über verschiedene Zulagen abgegolten. Deren Vielfalt führt<br />

jedoch zu einer gewissen Intransparenz bei der Entlohnung.<br />

Weiters stimmt die durch die starke Abhängigkeit des Einkommensverlaufes<br />

vom Dienstalter bedingte ungünstige Verteilung des Lebenseinkommens (geringe<br />

Einstiegsgehälter – hohe Endbezüge) mit der typischen Lebensplanung<br />

der Bediensteten nicht überein. Gerade in den ersten Jahren nach dem Eintritt<br />

in das Berufsleben besteht regelmäßig ein erhöhter Finanzbedarf, etwa <strong>für</strong> die<br />

Abdeckung des Wohnbedarfes oder die Gründung einer Familie. Dieser Umstand<br />

behindert das Anwerben und Halten junger qualifizierter Mitarbeiter ins-<br />

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