PDF-Download - Institut für Föderalismus
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esondere bei längerer Dauer des Dienstverhältnisses, gewährleistet, 22 abgesehen.<br />
3. Dienstrechtliche Implikationen<br />
Die Einführung des neuen Entlohnungssystems erforderte eine Reihe von<br />
dienstrechtlichen Begleitmaßnahmen. Konkret handelt es sich dabei insbesondere<br />
um<br />
- die Neuregelung der Anrechnung von allfälligen Vordienstzeiten einschließlich<br />
der Festlegung des Vorrückungsstichtages (vor allem bedingt<br />
durch das Abgehen vom Vorbildungsprinzip), 23<br />
- die Anpassung der Regelungen über Versetzungen, Dienstzuteilungen und<br />
Verwendungsänderungen an die Anforderungen des neuen Entlohnungssystems<br />
(bedingt durch dessen konsequente Funktionsbezogenheit), und<br />
- die Schaffung von auf die Funktionsprinzipien eines tätigkeitsbezogenen Entlohnungssystems<br />
abgestimmten Regelungen über die dienst- und besoldungsrechtlichen<br />
Folgen von Verwendungsänderungen.<br />
Auf diese wesentlichen dienstrechtlichen Implikationen der Besoldungsreform<br />
im Tiroler Landesdienst soll nun nachfolgend näher eingegangen werden. Abschließend<br />
werden in aller Kürze auch sonstige dienstrechtliche Anpassungen,<br />
die mit der Implementierung des neuen Entlohnungssystems zusammenhängen,<br />
dargestellt.<br />
a) Anrechnung von Vordienstzeiten, Festlegung des Vorrückungsstichtages<br />
Wie bisher beginnen die <strong>für</strong> die Vorrückung maßgebenden Zeiträume mit dem<br />
Vorrückungsstichtag. 24 Die Regelungen über die Anrechnung von Vordienst-<br />
22 Die Entgeltansätze des neuen Entlohnungsschemas liegen aus diesem Grund 5% unter<br />
dem Lohnniveau des Tiroler Arbeitsmarktes.<br />
23 Mit dem Abgehen vom bisherigen System der Vordienstzeitenanrechnung war ferner eine<br />
Neuregelung der Jubiläumszuwendung sowie der Gewährung des erhöhten Urlaubsausmaßes<br />
verbunden. Näher dazu unten 3.h).<br />
24 Die Vorrückung findet gemäß § 37 Abs 3 L-VB wie bisher am 1. Jänner oder 1. Juli (Vorrückungstermin)<br />
statt.<br />
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