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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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ekommen auch ohne vergleichbare Gleichstellung in Österreich zurückgelegte<br />

gleichzuhaltende Zeiten angerechnet.<br />

3. Anrechnung sonstiger Zeiten<br />

Durch die weitere – an sich regelwidrige – Berücksichtigung von nicht facheinschlägigen<br />

Zeiten im Ausmaß von drei Jahren zur Hälfte erfolgte ein Zugeständnis<br />

an den Sozialpartner, der die Beibehaltung der bisherigen Regelung<br />

forderte.<br />

Zur Gleichstellung von Landesbediensteten, die einen Präsenz- oder Zivildienst<br />

absolvierten, mit Landesbediensteten, die von der Leistung eines solchen befreit<br />

waren, erfolgt eine Anrechung dieser Zeiten im Ausmaß der (historisch) gesetzlichen<br />

Leistungspflicht.<br />

4. Ermittlung des Stichtages – von Amts wegen oder auf Antrag<br />

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des Stichtages von Amts wegen.<br />

Bei Zuordnungen ohne Wechsel der Berufsfamilie erfolgt allerdings die Stichtagsermittlung<br />

nur auf Antrag und nur in jenem Ausmaß, in dem die bislang<br />

unberücksichtigt gebliebenen Zeiten die in der Berufsfamilie als Landesbedienstete<br />

gewonnene Berufserfahrung übersteigen.<br />

Dies sei an einem Beispiel erläutert: Ein Baupolier mit 5 Jahren Erfahrung aus<br />

der Privatwirtschaft wird als Straßenwärter aufgenommen. Unter der Annahme,<br />

dass die Höchstanrechnung <strong>für</strong> Straßenwärter nur ein Jahr beträgt, beschränkt<br />

sich die Anrechnung vorerst auf diesen Umfang. Wird dieser Straßenwärter bereits<br />

nach zwei Jahren einer Verwendung als Partieführer zugeordnet, können<br />

auf seinen Antrag Vordienstzeiten in jenem Ausmaß (im Rahmen der Höchstanrechnung<br />

in der neuen Verwendung) zusätzlich angerechnet werden, das die<br />

bisher angerechneten und zurückgelegten Jahre übersteigt. Unter der Annahme,<br />

dass die Höchstanrechnung <strong>für</strong> den Partieführer acht Jahre beträgt,<br />

wären das im Beispiel zwei zusätzliche Jahre: fünf Jahre Erfahrung aus der<br />

Privatwirtschaft abzüglich der Summe aus einem bereits angerechnetem Jahr<br />

+ 2 im Landesdienst einschlägig zurückgelegten Jahren.<br />

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