PDF-Download - Institut für Föderalismus
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Siegfried Nußbaumer<br />
Das oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht<br />
I. Bisherige Entwicklung<br />
Das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz (Oö. L-PG) 1 war bis zur Oö. Landesbeamten-Pensionsreform<br />
1999 im Sinne eines klassischen „Letztbezugsmodells“<br />
ausgestaltet und lehnte sich entsprechend dem bis dahin geltenden<br />
Homogenitätsprinzip auch sehr stark an das Bundesrecht (PG 1965) an. Nach<br />
Abschaffung des Homogenitätsprinzips hat sich der Oö. Landesgesetzgeber<br />
bereits im Jahr 1999 mit der Oö. Landesbeamten-Pensionsreform 1999 2 als<br />
erstes österreichisches Bundesland an das ASVG-Pensionssystem angenähert,<br />
ja dieses in Teilbereichen sogar überholt. Es war beabsichtigt, dass durch diese<br />
teils sogar einschneidendere Reform auch künftige Pensionsreformen im ASVG<br />
sowie im Bundesbeamten-Pensionsrecht vorweg genommen werden.<br />
So wurde bereits im Jahr 1999 ein bis zu 25-jähriger Durchrechnungszeitrum<br />
(dieser betrug im damaligen ASVG-Pensionsrecht max 18 Jahre) eingeführt<br />
und darüber hinaus wurden die Pensionsbeitragsgrundlagen der neu eintretenden<br />
Beamtinnen und Beamten mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt,<br />
wodurch ein darüber hinausgehender Ruhegenuss auch im Beamten-<br />
Pensionsrecht pro futuro ausgeschlossen werden konnte.<br />
Durch diese zum damaligen Zeitpunkt vorausschauende Pensionslösung entstand<br />
aufgrund der weitergehenden Pensionsreformen auf Bundesebene (2000<br />
und 2001) noch keine Anpassungsnotwendigkeit. Erst die Kombination aus der<br />
relativ einschneidenden Pensionsreform des Jahres 2003 sowie schließlich der<br />
Pensionsharmonisierung auf Bundesebene wurde auch eine neuerliche Anpassung<br />
des Oö. Landesbeamten-Pensionsrechtes notwendig. Diese erfolgte<br />
durch das Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz 3 , mit dem im Wesentlichen<br />
1 LGBl Nr 22/1966.<br />
2 LGBl Nr 94/1999.<br />
3 LGBl Nr 143/2005.<br />
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