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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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Siegfried Nußbaumer<br />

Das oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht<br />

I. Bisherige Entwicklung<br />

Das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz (Oö. L-PG) 1 war bis zur Oö. Landesbeamten-Pensionsreform<br />

1999 im Sinne eines klassischen „Letztbezugsmodells“<br />

ausgestaltet und lehnte sich entsprechend dem bis dahin geltenden<br />

Homogenitätsprinzip auch sehr stark an das Bundesrecht (PG 1965) an. Nach<br />

Abschaffung des Homogenitätsprinzips hat sich der Oö. Landesgesetzgeber<br />

bereits im Jahr 1999 mit der Oö. Landesbeamten-Pensionsreform 1999 2 als<br />

erstes österreichisches Bundesland an das ASVG-Pensionssystem angenähert,<br />

ja dieses in Teilbereichen sogar überholt. Es war beabsichtigt, dass durch diese<br />

teils sogar einschneidendere Reform auch künftige Pensionsreformen im ASVG<br />

sowie im Bundesbeamten-Pensionsrecht vorweg genommen werden.<br />

So wurde bereits im Jahr 1999 ein bis zu 25-jähriger Durchrechnungszeitrum<br />

(dieser betrug im damaligen ASVG-Pensionsrecht max 18 Jahre) eingeführt<br />

und darüber hinaus wurden die Pensionsbeitragsgrundlagen der neu eintretenden<br />

Beamtinnen und Beamten mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt,<br />

wodurch ein darüber hinausgehender Ruhegenuss auch im Beamten-<br />

Pensionsrecht pro futuro ausgeschlossen werden konnte.<br />

Durch diese zum damaligen Zeitpunkt vorausschauende Pensionslösung entstand<br />

aufgrund der weitergehenden Pensionsreformen auf Bundesebene (2000<br />

und 2001) noch keine Anpassungsnotwendigkeit. Erst die Kombination aus der<br />

relativ einschneidenden Pensionsreform des Jahres 2003 sowie schließlich der<br />

Pensionsharmonisierung auf Bundesebene wurde auch eine neuerliche Anpassung<br />

des Oö. Landesbeamten-Pensionsrechtes notwendig. Diese erfolgte<br />

durch das Oö. Pensionsharmonisierungsgesetz 3 , mit dem im Wesentlichen<br />

1 LGBl Nr 22/1966.<br />

2 LGBl Nr 94/1999.<br />

3 LGBl Nr 143/2005.<br />

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