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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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herangezogen, mindestens jedoch 1.391 Euro pro Monat (2006). Dieser Betrag<br />

gilt auch <strong>für</strong> die Bewertung von Zeiten der Familienhospizkarenz.<br />

4. Ruhegenusszwischendienstzeiten<br />

Nach der bisherigen Regelung werden Karenzzeiten, während derer die Beamtin<br />

oder der Beamte bei einer österreichischen Gebietskörperschaft oder<br />

auch in der Privatwirtschaft beschäftigt ist oder eine sonstige Karenz in Anspruch<br />

genommen hat, bei Rückkehr in den Landesdienst nicht als Teil der<br />

ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit betrachtet, weil diese Zeiten keine Ruhegenussvordienstzeiten<br />

darstellen. Diese so genannten „Ruhegenusszwischendienstzeiten“<br />

sollen nunmehr auch zur ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit<br />

zählen, womit ein Austausch zwischen den Gebietskörperschaften und der<br />

Privatwirtschaft sowie die Absolvierung von Zusatzausbildungen erleichtert<br />

werden.<br />

5. Pensionssicherungsbeitrag/Solidarbeitrag<br />

Der Pensionssicherungsbeitrag wird einheitlich um einen Prozentpunkt erhöht.<br />

Damit sollen vor allem auch jene Personen einen Beitrag leisten, die bereits<br />

Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss nach dem Oö. L-PG haben. Der<br />

bisherige Beitrag über der Höchstbemessungsgrundlage (Solidarbeitrag) entfällt<br />

ab dem Jahr 2007 (= faktisches In-Kraft-Treten der Mindervalorisierung).<br />

6. Pensionsanpassung und Mindervalorisierung<br />

Ab dem Jahr 2007 erfolgt die Anpassung der Pensionen in Oberösterreich<br />

grundsätzlich im selben Ausmaß wie die Gehaltserhöhung im öffentlichen<br />

Dienst.<br />

Für höhere Pensionen ist eine Mindervalorisierung vorgesehen, bei der jene<br />

Teile der Ruhe- und Versorgungsbezüge einschließlich einer allfälligen Nebengebührenzulage,<br />

Ruhegenusszulage oder eines Kinderzurechnungsbetrags, die<br />

80% der Höchstbemessungsgrundlage (das sind im Jahr 2006 genau 3.000<br />

Euro) übersteigen (das entspricht in etwa der Höchstpension nach dem künftigen<br />

Oö. PG 2006 sowie dem ASVG ohne Berücksichtigung der Durch-<br />

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