PDF-Download - Institut für Föderalismus
PDF-Download - Institut für Föderalismus
PDF-Download - Institut für Föderalismus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.2. Schutz gegen Verwendungsänderungen<br />
Jede Änderung der Verwendung, die über einen vorübergehenden Einsatz in<br />
einer anderen Verwendung hinausgeht, erfolgt wegen der damit verbundenen<br />
Gestaltung der Dienstpflichten mittels bescheidmäßiger Zuordnung (§ 24 NÖ<br />
LBG). Dabei können sich – auch bei allenfalls unveränderter Berufsfamilie und<br />
Gehaltsklasse – zB das abzulegende Dienstprüfungsmodul oder die Höchstgrenze<br />
der Vordienstzeitenanrechnung ändern.<br />
‣ Zuordnungen können vorläufig oder dauernd wirken:<br />
Dadurch wird der Schutz in der neuen Verwendung anhand sachlicher Kriterien<br />
unterschiedlich gestaltet.<br />
Eine Zuordnung hat zunächst nur einen vorläufigen Wechsel der Verwendung<br />
(vorläufige Verwendung) zur Folge, wenn diese<br />
- zur Entlohnung nach einer höheren Gehaltsklasse als in der letzten dauernden<br />
Verwendung führt,<br />
- zu Vertretungszwecken erfolgt,<br />
- auf Antrag zu einer Verwendung einer nicht verwandten Berufsfamilie („untypischer<br />
Karriereverlauf“) erfolgt, oder<br />
- auf Antrag unter der Bedingung erfolgt, dass die <strong>für</strong> die geänderte Verwendung<br />
vorgesehene Dienstprüfung binnen angemessener Frist erfolgreich<br />
abzulegen ist.<br />
Im Unterschied zur dauernden Verwendung kann die vorläufige Verwendung<br />
schon bei jedwedem dienstlichem Interesse von Amts wegen durch Bescheid<br />
geändert werden. (Beispiel: Ein Bediensteter in der Verwendung „Sachbearbeiter<br />
I“ wird zur Vertretung einer im Mutterkarenzurlaub befindlichen Kollegin<br />
vorläufig der Verwendung Sachbearbeiter II zugeordnet; die Kollegin kehrt<br />
unerwartet vorzeitig aus dem Karenzurlaub zurück. Die Dienstbehörde hat die<br />
Möglichkeit, den Vertreter bescheidmäßig wieder seiner „alten“ Verwendung<br />
zuzuordnen.)<br />
Grundsätzlich dauert das zwingende Provisorium (vorläufige Verwendung)<br />
mindestens ein Jahr (zB bei Aufstieg in eine höhere Verwendung), bei vertretungsbedingt<br />
vorläufigen Zuordnungen bis zum endgültigen Freiwerden des<br />
33