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PDF-Download - Institut für Föderalismus

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1.2. Schutz gegen Verwendungsänderungen<br />

Jede Änderung der Verwendung, die über einen vorübergehenden Einsatz in<br />

einer anderen Verwendung hinausgeht, erfolgt wegen der damit verbundenen<br />

Gestaltung der Dienstpflichten mittels bescheidmäßiger Zuordnung (§ 24 NÖ<br />

LBG). Dabei können sich – auch bei allenfalls unveränderter Berufsfamilie und<br />

Gehaltsklasse – zB das abzulegende Dienstprüfungsmodul oder die Höchstgrenze<br />

der Vordienstzeitenanrechnung ändern.<br />

‣ Zuordnungen können vorläufig oder dauernd wirken:<br />

Dadurch wird der Schutz in der neuen Verwendung anhand sachlicher Kriterien<br />

unterschiedlich gestaltet.<br />

Eine Zuordnung hat zunächst nur einen vorläufigen Wechsel der Verwendung<br />

(vorläufige Verwendung) zur Folge, wenn diese<br />

- zur Entlohnung nach einer höheren Gehaltsklasse als in der letzten dauernden<br />

Verwendung führt,<br />

- zu Vertretungszwecken erfolgt,<br />

- auf Antrag zu einer Verwendung einer nicht verwandten Berufsfamilie („untypischer<br />

Karriereverlauf“) erfolgt, oder<br />

- auf Antrag unter der Bedingung erfolgt, dass die <strong>für</strong> die geänderte Verwendung<br />

vorgesehene Dienstprüfung binnen angemessener Frist erfolgreich<br />

abzulegen ist.<br />

Im Unterschied zur dauernden Verwendung kann die vorläufige Verwendung<br />

schon bei jedwedem dienstlichem Interesse von Amts wegen durch Bescheid<br />

geändert werden. (Beispiel: Ein Bediensteter in der Verwendung „Sachbearbeiter<br />

I“ wird zur Vertretung einer im Mutterkarenzurlaub befindlichen Kollegin<br />

vorläufig der Verwendung Sachbearbeiter II zugeordnet; die Kollegin kehrt<br />

unerwartet vorzeitig aus dem Karenzurlaub zurück. Die Dienstbehörde hat die<br />

Möglichkeit, den Vertreter bescheidmäßig wieder seiner „alten“ Verwendung<br />

zuzuordnen.)<br />

Grundsätzlich dauert das zwingende Provisorium (vorläufige Verwendung)<br />

mindestens ein Jahr (zB bei Aufstieg in eine höhere Verwendung), bei vertretungsbedingt<br />

vorläufigen Zuordnungen bis zum endgültigen Freiwerden des<br />

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