03.11.2013 Aufrufe

PDF-Download - Institut für Föderalismus

PDF-Download - Institut für Föderalismus

PDF-Download - Institut für Föderalismus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Für die Implementierung der – auf Basis der gesetzlichen Grundlagen in einer<br />

Verordnung der Landesregierung noch näher zu regelnden – Leistungsbeurteilung<br />

82 samt einer davon abhängigen jährlichen Leistungsprämie ist eine<br />

zweijährige Einführungsphase vorgesehen, während der das Ergebnis der<br />

Leistungsbeurteilung noch nicht direkt entgeltwirksam wird. Ab dem Jahr 2009<br />

soll dann erstmals eine von der individuellen Leistungsbeurteilung abhängige<br />

Leistungsprämie gewährt werden. 83<br />

b) Dienstrechtsreform<br />

Parallel zur Implementierung der Besoldungsreform laufen auf Basis eines<br />

konkreten politischen Auftrags (Regierungsbeschluss) bereits Arbeiten zur Vorbereitung<br />

einer Dienstrechtsreform. Diese soll im Wesentlichen folgende Eckpunkte<br />

umfassen:<br />

- die Zusammenführung des Dienstrechts <strong>für</strong> Vertragsbedienstete und öffentlich-rechtliche<br />

Bedienstete,<br />

- die einheitliche Entlohnung von Vertragsbediensteten und öffentlich-rechtlichen<br />

Bediensteten im neuen Entlohnungssystem (insoweit versteht sich die<br />

gegenwärtig auf die Vertragsbediensteten beschränkte Besoldungsreform als<br />

erster Schritt), 84<br />

- die Festschreibung von Kriterien <strong>für</strong> eine funktionsbezogene Übernahme in<br />

ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis insbesondere dort, wo eine be<br />

82 §§ 42a, 42b und 42c L-VBG. Auf nähere Ausführungen dazu wird aus Platzgründen verzichtet.<br />

Die Leistungsbeurteilung soll nach der von Meusburger vorgestellten Methode der<br />

Bewertung der Arbeit nach Verhaltensmerkmalen anhand von Verhaltensportfolios (siehe<br />

dazu im Beitrag von Meusburger, S 11) erfolgen.<br />

83 In den Jahren 2007 und 2008 wird an die Vertragsbediensteten im neuen Entlohnungssystem<br />

eine einheitliche einstweilige Leistungsprämie in Höhe von 3% ihres individuellen<br />

Jahresentgelts ausgeschüttet (§ 82b L-VBG), um sicherzustellen, dass der Prämientopf<br />

auch während des Übergangszeitraums tatsächlich geleert wird.<br />

84 In diesem Zusammenhang steht in Diskussion, Beamten einen Übertritt in das neue Entlohnungssystem<br />

unter Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Status ihres Dienstverhältnisses<br />

zu ermöglichen.<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!